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Läuftnix 02.08.2017 15:08

Zitat:

Zitat von dherrman (Beitrag 1320351)
Beim Veranstalter fragen:
1. bei der Wettkampfbesprechung -dann wissens alle
2. Per Telefon -dann weißt es nur du

Da hilft der Veranstalter wenig. Der Wettkampfrichter entscheidet. Deshalb ist die Frage bei der WK-Besprechung mit anwesendem Einsatzleiter an der richtigen Stelle.

Thorsten 02.08.2017 22:43

Ganz richtig, der Veranstalter hat da nichts zu entscheiden, festzulegen oder auszulegen und leider auch nicht immer die gleiche Regelkenntnis wie der Einsatzleiter.

Einfach mal ganz genau lesen:

"Ist das Schwimmen mit Kälteschutzanzug verboten, darf die Schwimmbekleidung keine
Körperstellen an den Armen unterhalb der Ellbogen und unterhalb der Knie bedecken."

Heißt:
Wenn Neoverbot ist, darf man keine Calves tragen.
Wenn Neoerlaubnis ist, darf man tragen, was man will (mindestens ... siehe Sportordnung). Entsprechend dürfen bei Neoerlaubnis auch Calves getragen werden - selbst wenn man freiwillig auf den Neo verzichtet. Von verboten, falls sichtbar oder halb rausguckend oder bei Verzicht auf den erlaubten Neo steht da nichts, also gibt es da keine Einschränkungen.

Wenn dir ein Kampfrichter mit einer seltsamen Regelauslegung kommt (lässt sich leider nie ganz ausschließen, auch bei uns gibt es KR, die die Regeln besser und schlechter kennen), lass dir das vom Einsatzleiter entscheiden. Der hat Ahnung.


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