Sorry, das hatte ich nicht richtig gelesen und wollte dich als außenstehenden natürlich in keiner Weise angreifen
. Statt des Wörtchens "Ihr" hätte ich neutral "Der Veranstalter" schreiben müssen.
Ein Veranstalter darf natürlich auch abweichende Streckenlängen nehmen, allerdings sind die Maximallängen für die jeweiligen Altersklassen zu berücksichtigen. Wobei in der Ausschreibung lapidar "nach DTU-Altersklassen" steht. Dann muss der Veranstalter bei der Annahme von Anmeldungen dies aber auch überwachen (keine Ahnung, ob er das getan hat, laut Aussage von NBer wohl nicht).
Selbst die A-Jugend darf nur 3 + 1,5 km Laufen dabeihaben, da könnte man bei in Summe 4 km aber noch eher ein Auge zudrücken, wenn es sich z.B. von der Streckenführung nicht besser lösen lässt.