Zitat:
Zitat von Kasrwatzmuff
Im Zusammenhang mit den ungenehmigten Veranstaltungen ist mMn auch der §1.1 der Veranstalter- und Ausrichterordnung der DTU interessant.
Hier der Link: http://www.dtu-info.de/ordnungen.html
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Du meinst:
Zitat:
§ 1.1 Die Begriffe: - Triathlon
- Duathlon
- Paratriathlon
- Wintertriathlon
- Aquathlon
- Swim and Run
dürfen nur Veranstalter und Ausrichter in Anspruch nehmen, die diese Veranstalter- und Ausrichterordnung sowie die Sportordnung der DTU einhalten und deren Veranstaltung durch die DTU und/oder einer ihrer Mitgliedsverbände genehmigt ist.
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Die Veranstaltungsordnung der DTU ist einem Veranstalter, der nicht Mitglied in der DTU ist, vermutlich ziemlich egal.
Matthias