Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Was ändert es denn im Sinne der für alle gleichermaßen geltenden Regeln, ob es einen Einspruch gab oder nicht.?
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Zitat:
Zitat von captain hook
Wenn die Entscheidung nur auf Grundlage der subjektiven Schilderung des Begünstigten getroffen wird ändert das in meinen Augen einiges.
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Du antwortest nicht auf meine Frage.
Ich fragte nicht danach, woher die Entscheidungsgrundlage der Kampfrichter stammte. Ich fragte, was es für eine Rolle spielt, ob ein Einspruch der Anlass für eine Entscheidung war.