gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Bestzeit!
Triathlon Coaching
Individueller Trainingsplan vom persönlichen Coach
Wissenschaftliches Training
Doppeltes Radtraining: Straße und Rolle mit separaten Programmen
Persönlich: Regelmäßige Skype-Termine
Mehr erfahren: Jetzt unverbindlichen Skype-Talk buchen!
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Diebstahl und sexuelle Übergriffe an Silvester
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.01.2016, 14:11   #546
beckerbongo
Ist alles so schön bunt hier!
 
Registriert seit: 12.05.2013
Beiträge: 13
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Hast du eine praktisch umsetzbare Idee?
immer noch aktuelle Verfassung
ich bin nicht gegen Flüchtlinge , ich bin gegen unkontrollierte Einreise von viel zu vielen jungen Leuten , wo niemand nachvollziehen kann , woher die kommen.
Deutschland kann physikalisch keine komplette Afrika hier unterbringen , Mitleid hin oder her .
Zitat:
Artikel 16a [Asylrecht, sichere Drittstaaten, sicherer Herkunftsstaat]
(1) Politisch verfolgte geniessen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der EuropäischenGemeinschaft oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung desAbkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze derMenschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten ausserhalb dereuropäischen Gemeinschaften, auf die die Vorraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werdendurch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen desSatzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegeneingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmtwerden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinenpolitischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgungnoch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wirdvermutet, dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange ernicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutungpolitisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Massnahmen wird in allen Fällen des Absatzes3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlichunbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an derRechtmässigkeit der Massnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werdenund verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zubestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedsstaaten derEuropäischen Gemeinschaft untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unterBeachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlingeund der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung inden Vertragsstaaten sichergestellt sein muss, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfungvon Asylbegehren einschliesslich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungentreffen.
beckerbongo ist offline