Copy+Paste ersetzt das Verstehen nicht.
Mit einem Auto einen anderen Verkehrsteilnehmer zu überholen ist kein zweckwidriger Einsatz des Kfz. Enges Überholen ist zudem nicht zwingend gezielter Einsatz zur Schädigung. Und eine Absicht zur Herbeiführung eines Unfalls liegt regelmäßig ebenfalls nicht vor.
Ich habe wenig Lust, hier eine Verkehrsrechtsvorlesung für Anfänger abzuhalten und die anderen Leser dieses Threads haben sicherlich wenig Lust, eine solche zu lesen.
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Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
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