@Meik
Ich verstehe deine Argumentation. Es erklärt mir zum ersten mal den Sinn der Ausnahmeregel. Besonders dann, wenn Du guten und schlechten Zeiten unterliegst.
Es muss gewährleistet sein und zweifelsfrei feststehen, das die Einnahme eines Medikament maximal den Ausgleich zum gesunden Menschen schafft. Ist es nicht so, darf es keine Ausnahmeregelung geben. Aber n deinem Fall ist es okay und wäre dann sogar mir die Ausnahmeregelung wert.
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