Zitat:
Zitat von tria ghost
Gemäß StVO kann es auch Busgelder für absichtliches und dauerhaftes unterschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, sprich "Schleichen", geben - sofern kein besonderer Grund hierfür vorliegt.
Einen mir bekannten absichtlich 30-Fahrer in Ortschaften hat die Polizei mal rausgezogen und ein Busgeld erteilt (von Alkotest mal abgesehen)
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Eben. Aber wie erwähnt: ich finde beides total daneben und beides gehört bestraft.