Zitat:
Zitat von RolandG
Hierfür kommt es schon darauf an, um welches Grundrecht es geht. Bleiben wir einmal bei Art. 2 Abs. 2 GG, so dürfte Deine Verwirrung vermutlich daraus resultieren, dass nach dessen Satz 3 in die dort garantierten Grundrechte "aufgrund eines Gesetzes" eingegriffen werden darf. Diese Formulierung deutet erst einmal darauf hin, dass auch eine Rechtsverordnung ausreichte.
Gleichwohl wird im Verfassungsrecht unter Verweis auf Art. 104 GG wohl davon ausgegangen, dass in diese Rechte wegen der Bedeutung ihrer Schutzgüter nur durch ein förmliches Gesetz eingegriffen werden darf (Wesentlichkeitstheorie -> https://de.wikipedia.org/wiki/Wesentlichkeitstheorie).
Damit sollten wir die Vorlesung dann auch beenden, bevor die anderen Leser vor Begeisterung wegdösen.
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Ich vermute einige warten nur auf einen fachkundigen Kommentar, dass da was keinen guten Beigeschmack hat und sowieso alles unrecht ist. Und sei es nur ein Nebensatz. Irgendwas, was man dann (zur Not aus dem Zusammenhang gerissen) an eine TelegramGruppe schicken kann ist gern genommen. Da döst niemand.