Genau, im Straßenverkehr sind Kinder unter 10 Jahren erstmal generell "deliktunfähig", eine Aufsichtspflichtverletzung wird praktisch nicht nachweißbar sein, da Kinder laut Urteilen des BGH in dem Alter für eine längere Zeit unbeaufsichtigt spielen dürfen etc.
So wurde da mir das damals dargestellt. Ist sicherlich auch stark Einzelfallabhängig, z.B. Innenhof vs. stark befahrener Straße usw. und wie will man belegen, dass die aufsichtspflichtige Person nicht gerade vor 5 Minuten nachgesehen hat.....
Moralisch wäre ich ebenfalls auf Seite Miss Mika und würde mich da bemühen eine Kompromiss zu finden