Zitat:
Zitat von Mo77
Aber was ist mit der Frage nach Volksverhetzung?? Ist das nur in dem einem Fall denkbar???
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Eine Volksverhetzung nach § 130 StGB liegt vor,
wenn der Täter gegen bestimmte Gruppierungen zu Hass oder Gewalttaten aufruft bzw. aufhetzt oder bestimmte historische Ereignisse verleugnet oder verharmlost.
Ich weiss nicht warum du zweimal unbedingt Volksverhetzung ins Spiel bringen willst - selbst die Androhung von Gewalt durch die Mail-Schreiber wird bei weitem nicht unter diesen Abschnitt fallen. Aber hauptsache mal schlimme Dinge in den Raum geworfen?