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Alt 16.02.2024, 19:10   #8874
craven
Szenekenner
 
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Beiträge: 848
Sorry, ich habe den Satz in dem Artikel überlesen, dass wegen Anfangsverdacht auf Volksverhetzung ermittelt wird. Ich halte das in beiden Fällen für abstrus und bin mir sicher, dass sich der Anfangsverdacht nicht erhärten wird. Zumindest solange nicht weitere Plakate mit anderen Aussagen auftauchen.

Ob in beiden Fällen das AGG verletzt wird müssen Gerichte klären. In Gastrofällen ist vieles vom Hausrecht abgedeckt; letztendlich müsste aber wahrscheinlich ein Gericht mal genau das AGG in Bezug auf Hausrecht prüfen. Da könnte ich mir vorstellen, dass es sich eben um einen ungeklärten Graubereich handelt.

Beim Cafe in Tü könnte ich mir vorstellen, dass die Passage "kein Verkauf an Menschen, die Remigration unterstützen" legitim ist, aber der Teil mit "kein Verkauf an Unterstützer der AFD" eben nicht - _noch_ ist die AFD eine legitime Partei und ich darf niemanden diskriminieren, nur weil er diese Partei unterstützt. Auf der anderen Seite bin ich nicht verpflichtet, an jeden zu veraufen sondern habe auch ein Hausrecht. Aber wie gesagt - in welchem Fall das AGG greift müssen schlauere Leute entscheiden.
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