Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE
Wer macht also die AFD groß? Die AfD, Neonazis in verstaubten Kneipen, rassistische Polizisten, oder vielleicht doch der gutgemeinte politisch korrekte Umgang mit schwer kriminellen aus anderen Kulturräumen?
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Das liegt am deutschen Pressekodex. Dieser legt Regeln fest, unter welchen Umständen die Nationalität (oder die Zugehörigkeit zu einer Minderheit) bei Straftaten genannt werden darf.
Unzulässig ist zum Beispiel: "Ein 35-jähriger Türke hat gestern eine Bank überfallen." Oder: "Ein schwuler Amokläufer erschoss den Tankwart und seinen Lehrling". Oder: "Jetzt auch in Köln: Katholik onanierte vor Kindergarten".
Grundsätzlich gilt, dass keine diskriminierende Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens erfolgen soll. Daher ist die Nennung der Nationalität nur bei begründetem öffentlichem Interesse zulässig.
Ein begründetes öffentliches Interesse kann in der Einordnung des Verbrechens in einen sozialpolitischen Kontext bestehen, wenn die Nationalität des Täters dafür eine Rolle spielt.