Zitat:
Zitat von Siebenschwein
Ich verstehe das so, dass in D Sportbetrug auch noch strafrechtliche Folgen hat. Und die Approbationsordnungen müsste man mal im Detail anschauen, ist glaube ich Landesrecht. Das ist oft recht offen formuliert a la „wenn keine gewichtigen Tatsachen dagegensprechen“. Das Amt wird die Eignung dann vermutlich schon in Zweifel ziehen mit so einer Vorgeschichte.
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Das strafrechtliche Verfahren ist ja noch anhängig & dauert vermutlich noch ein wenig bis das abgeschlossen ist. Gab es schon mal einen deutschen Dopingsünder, der aufgrund des Gesetztes verurteilt wurde?
Zitat:
Zitat von TriVet
Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)
§ 20 Antrag auf Approbation
(1) Der Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker ist an die zuständige Behörde des Landes zu richten, in dem der Antragsteller den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden hat. Dem Antrag sind beizufügen
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eine Erklärung des Antragstellers darüber, ob gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
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Demnach würde das ja vermutlich nur abgelehnt werden, wenn sie verurteilt wird.