Zitat:
Zitat von iChris
Interessant und wer war da für die Sicherheit der Athleten im Wasser zuständig?
Bei Wettkämpfen in D und CH mitunter auch mit M*Dot hatte die DLRG bzw. SLRG das letzte Wort. So lange es denen zu unsicher war durfte nicht gestartet werden
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Ich kenne die juristische Situation in den verschiedenen Ländern nicht. Ob irgendein Gremium letztendlich verbieten kann, ob Erwachsene sich ins Meer begeben weiss ich nicht. Kann mich aber vorstellen, dass Geschädigten (und Hinterbliebenen) sich darauf berufen wollen, dass sie nicht in Kenntnis gesetzt wurden davon, dass Triathlon Ireland den Wettkampf auf Grund von gefährlichen Schwimmbedingungen den Wettkampf nicht genehmigt hat.