Zitat:
Zitat von Drop
aus dem Bußgeldkatalog:
Du bist also der Meinung, dass wenn man der maximal erlaubten 70 nur 65 fährt, liegt Nötigung vor?
Und es ist auch Nötigung, wenn jemand an meinem Kofferraum klebt, wenn ich auf einer schmalen, unbeleuchteten Strasse auf der Leute auch abends mit ihren Hund Gassi gehen, ich 30 statt der erlaubten 50 fahre?
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Gemäß StVO kann es auch Busgelder für absichtliches und dauerhaftes unterschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, sprich "Schleichen", geben - sofern kein besonderer Grund hierfür vorliegt.
Einen mir bekannten absichtlich 30-Fahrer in Ortschaften hat die Polizei mal rausgezogen und ein Busgeld erteilt (von Alkotest mal abgesehen)