Die Operation sollte bei einem Bandscheibenvorfall, der "nur" mit Schmerzen ohne sensomotorischem Defizit oder der unten angeführten Symptomatik einhergeht prinzipiell die letzte Option sein und erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle anderen Therapieversuche ausgeschöpft wurden und ohne Erfolg geblieben sind. Prinzipiell wird bei uns erst dann eine OP in Erwägung gezogen, wenn die Beschwerden sich auf konservative Behandlungsmaßnahmen über einen Zeitraum von zumindest 3 Monaten nicht gebessert haben.
Ausnahmen stellen Stuhl-/Harnentleerungsstörungen, hochgradige Lähmungen und ein Taubbheitsgefühl im Anogenitalbereich dar, dann sollte eine umgehende neurochirurgische Vorstellung erfolgen.
Auch bei mittelgradigen Lähmungen sollte zumindest relativ zeitnah eine neurochirurgische Stellungnahme erfolgen.
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Per aspera ad astra.
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