Wenn es nur um die private Steuerklärung geht (und nicht irgendwelchen Unternehmen) sollte die Verjährungsfrist 4 Jahre plus das Jahr, in dem die Steuererklärung abgegeben wird, betragen.
Die Frage ist: Wurde damals eine gemeinnützige Organisation gegründet, an dem man Spenden kann? Spenden an Privatpersonen sind nicht steuerlich absetzbar. Da könnte man die Belege auch gleich vernichten, weil man nichts belegen kann, was zum Abzug berechtigt ;-)
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