Zitat:
Zitat von RolandG
Worin soll denn bitte die Strafbarkeit des Nichthinzuziehens der Polizei liegen? Welcher Straftatbestand soll hier erfüllt sein?
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Zumindest in Österreich ist es eine Verletzung der Meldepflicht die einen Strafrahmen bis zu €2180,- vorsieht.
https://www.wko.at/service/verkehr-b...enschaden.html
Ich denke in Deutschland wird es so etwas ähnliches auch geben, zumindest bin ich davon ausgegangen. Wenn nicht spezifiziere ich meine Aussage darauf dass es zumindest bei mir so war.
Edit: gibt es, hab jetzt einfach die erste Quelle genommen
https://www.bussgeldkatalog.org/meld...htiger-unfall/
Damit das in Zukunft niemanden abhält nachträglich eine Meldung zu machen. Weder mein Unfallgegner noch ich mussten eine Strafe zahlen, wurden aber sehr eindringlich darüber belehrt. Daher schrieb ich auch das die Polizei nicht all zu glücklich darüber ist.