Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Ermittlungen sagen erst mal nichts über das ausmaß des Problems aus, sondern nur etwas über die Arbeit und Zielrichtung der Ermittlungsbehörden. Es wird bisher von Ermittlungen wegen eines Verdachts gesprochen, ohne zu beschreiben, worauf der Verdacht basiert. Mal schauen, in wie vielen Fällen sich der Verdacht zu einem nachweislichen justiziablen Vergehen erhärtet. Bis dahin sollte, wie generell bei allen Ermittlungen, für die Öffentlichkeit die Unschuldsvermutung gelten, finde ich. Das publizierte Nachweisniveau ist bisher nicht konkreter als (gerne als Hetze abgelehnte) Aussagen über Verdachtsfälle von Sozialbetrug unter Flüchtlingen oder erhöhte Gewaltbereitschaft bei gewissen ethnischen Gruppen.
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Unschuldsvermutung und Verdachtsberichterstattung widersprechen sich übrigens nicht.
Zudem sollten Polizist*innen in einem anderen Licht gesehen werden als "Normalbürger*innen". Ich z.B. musste nicht bei Einstellung auf das Grundgesetz schwören und mich zur FDGO bekennen.
Weiter im von mir verlinkten Text heißt es auszugsweise übrigens
Zitat:
(...) Bereits 2022 hatte das Bundesinnenministerium einen Lagebericht dazu veröffentlicht. Damals wurde bekannt, dass binnen drei Jahren 327 Mitarbeiter wegen nachweislicher Bezüge zum Rechtsextremismus oder zur Szene der Reichsbürger aufgefallen waren.(...)
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Darin springen mich die Wörter "nachweislicher Bezüge" geradezu an.