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Vollständige Version anzeigen : Haftpflichtversicherung bei Rad-Training und Wettkampf


gast27
11.06.2007, 18:37
Ich habe mich die letzten Tage gedanklich mit der Frage bschäftigt, wer eigentlich zahlt wenn ich einen Unfall beim Training oder Wettkampf habe und mein Unfallgegner einen erheblichen Schaden hat. Also ich möchte nicht zahlen (und meine private Haftpflichtversicherung tut es auch nicht). Was also tun? Alte bzw. aktuelle Versicherung kündigen und neue abschliessen. Gute Idee dachte ich mir, aber schlechter Plan, da ich erst im Sommer nächsten Jahres aus meiner Versicherung herauskomme.
Gibt es für solche speziellen Fälle (aktuelle Versicherung bietet eine benötigte Leistung nicht an) ein Sonderkündigungsrecht? Hat jemand aus dem Orbit der Triathleten dazu Erfahrungen?
Eigentlich müßt ihr ähnliche Probleme haben...

gast27

merz
11.06.2007, 21:43
Ich habe mich die letzten Tage gedanklich mit der Frage bschäftigt, wer eigentlich zahlt wenn ich einen Unfall beim Training oder Wettkampf habe und mein Unfallgegner einen erheblichen Schaden hat. Also ich möchte nicht zahlen (und meine private Haftpflichtversicherung tut es auch nicht).

Mach mich bitte nicht unruhig, warum sollte das so sein?
Gibt es da irgendeine Klausel, liegt es an Deinem Vertrag oder ist das immer so?

IMO ist eine haftpflicht für ein Jahr etwa so teuer wie eine teure OD, wenn Du ruhig schlafen willst, kannst Du ja noch eine abschliessen, die dann dieses Risiko abdeckt, wüsste dann gerne, welche es ist.

m.

merz
11.06.2007, 21:50
und da wollte ich Dich schon auf den thread im Paralleluniversum hinweise und sehe, dass Du ihn selbst revitalisert hast :)

http://www.3athlon.info/showthread.php?t=16167&page=3

Geht es um den Passus: "Erziehlung von Höchstgeschwindigkeit"?

m.

Karlchen
11.06.2007, 23:58
Ich habe mir die Frage mit der Versicherung vor etwa drei Jahren auch gestellt und deshalb meinen Haftpflichtversicherer angesprochen. Tatsächlich sind Haftpflichtschäden im Wettkampf nicht abgedeckt gewesen. Ich habe bei mehreren Versicherungen angefragt, ob es bei denen abgedeckt ist, meist Fehlanzeige. :Nee: Nur ein Versicherungsmaklerbüro aus Hamburg namens Pergande & Pöthe hat eine entsprechende bike-Versicherung angeboten. Das ist eine normale Privathaftpflichtversicherung, die ausdrücklich Training und Wettkampf mit abdeckt. Versicherer ist der Axa Konzern. Ich hatte auch Glück, ich kam damals recht problemlos aus meiner alten Privathaftpflicht raus und die neue Versicherung war auch noch eine klein wenig günstiger als die alte bei gleicher Deckungssumme. :)

Training war übrigens ein Sonderfall, da ein Schaden hier über die Versicherung meines Vereins abgedeckt war.

gast27
12.06.2007, 09:03
. Ich hatte auch Glück, ich kam damals recht problemlos aus meiner alten Privathaftpflicht raus und die neue Versicherung war auch noch eine klein wenig günstiger als die alte bei gleicher Deckungssumme. :)

Training war übrigens ein Sonderfall, da ein Schaden hier über die Versicherung meines Vereins abgedeckt war.

Kannst du mir sagen wie du aus deiner Versicherung raus gekommen bist. Hat die Versicherung dir ein Sonderkündigung angeboten oder war das "normale" Beitragsjahr eh gerade um?!?

gast27
12.06.2007, 09:05
Geht es um den Passus: "Erziehlung von Höchstgeschwindigkeit"?

m.

Ich nehnme ab ja, aber ich weiß es nicht genau. Da ich zu faul bin, meine Versicherungsparagraphen alle durchzulesen, habe ich meiner Haftpflichtversicherung einen Brief geschrieben. Als Antwort habe ich bekommen, dass Trainingsfahrten und Wettkämpfe mit dem Rad ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Matthias
12.06.2007, 10:09
Ich habe mich auch mit dieser Frage befasst; fast alle Versicherer schließen Radrennen und das Training dafür aus.
Außer den bereits genannten P&P bieten auch HUK und Gothaer eine Haftpflichtversicherung ohne diesen Ausschluss an. Der P&P-Tarif ist nicht besonders günstig.
Bitte aber überprüfen, da dieser Informationsstand vom letzten Jahr ist.

PeterMuc
12.06.2007, 10:12
Inhaber eines Startpasses in Bayern sind Unfall- und Haftpflichtversichert während Training und WK. Wie das in anderen LVs aussieht weiss ich nicht, mW nach gibbet das auch in Hessen und NRW.

Rene
12.06.2007, 10:34
dazu 2 erklärungen

http://www.dtu-info.de/index.cfm?524AD0107E95001519DD27356E051442


http://www.3athlon.de/news/2007/03/1203_htv_verbandstag_modularer_startpass.php


wie es scheint ist in der Tat das Individaultraining nicht versichert. Jetzt weis ich auch wieder, warum ich meine Radlizenz haben wollte. Da ist nämlich das Radtraining versichert. Dies sollte günstiger sein, als eine spezielle Versicherung.

Rene
12.06.2007, 10:36
Inhaber eines Startpasses in Bayern sind Unfall- und Haftpflichtversichert während Training und WK. Wie das in anderen LVs aussieht weiss ich nicht, mW nach gibbet das auch in Hessen und NRW.

Vom Verein ausgeschrieben Trainings ? Oder auch individuelles Training?

PeterMuc
12.06.2007, 10:53
Vom Verein ausgeschrieben Trainings ? Oder auch individuelles Training?

Aehhh:confused:

schnell mal nachgeselesen:

1. Umfang des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz erstreckt sich gemäß den nachstehenden Bestimmungen auf Schadenfälle, die
den versicherten Personen bei der privaten Ausübung des Triathlonsports zustoßen. Versichert sind die
Sportarten Schwimmen, Laufen und Radfahren. Mitversichert sind übliche spezifische Trainingsmethoden
wie Nordic-Walking, Nordic-Running, Inlinen, Skilanglauf.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausdrücklich nicht auf die Ausübung von weiteren Sportarten,
wie z.B. Tennis, Fußball etc..
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung/Arbeitsstätte und endet mit der
Rückkehr in die Wohnung/

oder guggstDU hier:

http://www.triathlon-bayern.de/_files/pdf/allgemein/Merkblatt_Private_Triathlon_Versicherung.pdf


BTW: Auf der Rolle im Keller bist Du nicht versichert:Cheese:

Rene
12.06.2007, 11:11
in meiner HUK steht soetwas drin

Versichert ist – im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
für die Haftpflichtversicherung (AHB) – die gesetzliche
Haftpflicht des Versicherungsnehmers als
Privatperson

als Radfahrer sowie – abweichend von § 4 Ziff. I 4 AHB – die
gesetzliche Haftpflicht für Schäden aus dem Training zu
Radrennen (z. B. Straßenrundfahrten, Triathlon etc.), an
denen der Versicherungsnehmer privat und nicht als Lizenzfahrer
teilnimmt;


dies heißt für mich doch. Ich war so lange versichert wie ich keinen Startpass hatte. Nun frage ich mich was ist mit dem Startpass der HHTV versichert. Auf der Webseite des Hamburger TV konnte ich nichts finden. Da werde ich die Jungs/Mädels doch mal anschreiben.

Gerade von der HUK bestätigt. Ich bin nur versichert, wenn ich keinen Startpass/ Lizenz habe.

Ich hatte gerade einen Verantwortlichen der DTU an der Strippe und der war doch sichtlich überrascht über diese Infos. Zumal er selbst bei der HUK versichert ist. Nur der Vorschlag zu sagen, dass ich keine Lizenz habe sondern einen Startpass und damit sei ich dann ja doch privat versichert leuchtet mir nicht ein und nach Aussage der HUK ist es egal wie dieses Ding heißt, ich bin einfach nicht versichert.

Das ist ja recht gruselig.

btw. Wie ich gerade von der DTU erfahren habe basteln die an einer Zusatzversicherung die einen ähnlichen Umfang hat wie der Versicherungsschutz beim BDR. Dies soll im nächsten Jahr mit den Startpässen, dann richtige Karten, eingeführt werden.

gast27
12.06.2007, 12:21
Das wird ja immer undurchsichtiger:(
Ich bin auch bei der HUK und die haben mir schriftlich bestätigt, das Training und Radrennen ausgeschlossen sind :Weinen:
Da ich zur Zeit nur auf der SD unterwegs bin, habe ich also keinen Startpaß und sollte nach deinen Infos versichert sein.
Ab dem nächsten Jahr möchte ich aber auf die OD wechseln und somit, dann habe ich auch einen Startpaß und bin nicht mehr versichert. Nach meinen Infos bietet der HHTV auch keine PH an, oder?
Anscheinend gibt es zu diesem Thema keine klaren Aussagen...

Hendock
12.06.2007, 12:48
Das Merkblatt zur privaten Triathlon-Versicherung des NRWTV findet sich HIER (http://www.nrwtv.de/Aktuell/Merkblatt%20Private%20Triathlon%20Versicherung%202 006.pdf).

Auszug:
3. Umfang des Versicherungsschutzes
3.1 Für den Umfang des Versicherungsschutzes gelten die Bestimmungen des Abschnittes A - Unfallversicherung - Ziffer 3.
3.2 Ansprüche von versicherten Personen untereinander
3.2.1 In teilweiser Erweiterung der §§ 4 II. 2. und 7 Ziffer 2. AHB wird bei der privaten Ausübung des Triathlonsports (siehe Abschnitt A Ziffer 3) Versicherungsschutz auch gewährt bei Ansprüchen eines versicherten Mitglieds gegen ein anderes versicher-tes Mitglied des eigenen oder eines anderen Vereins aus Personen- und/oder Sach-schäden.
Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus Schäden an Fahrrädern.
3.2.2 In teilweiser Erweiterung des Sportversicherungsvertrages der Sporthilfe e.V. im LSB NW, gültig ab 01.01.2006, Abschnitt B II. 2.5., sind Ansprüche der versicherten Personen untereinander aus Personen- und Sachschäden mitversichert.

gast27
12.06.2007, 12:50
Radsport und Versicherungen sind ein heikles Thema. Die normale Haftpflichtversicherung bietet dem Radrennsportler und Hobbyfahrer keine Absicherung, da der Radrennsport vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Das heißt die Amateursportler fahren im Regelfall bei einem Radrennen ohne Versicherungsschutz. Nach Recherchen der Fachzeitschrift TOUR bietet P & P als einzige Versicherung in Deutschland eine Privathaftpflicht-Versicherung mit Versicherungsschutz bei Radrennen und Trainingsfahrten.

Da Frage ich mich doch, wie diese Aussage zu den Versicherungsbedingungen der HUK paßt :Nee:

Rene
12.06.2007, 13:17
Radsport und Versicherungen sind ein heikles Thema. Die normale Haftpflichtversicherung bietet dem Radrennsportler und Hobbyfahrer keine Absicherung, da der Radrennsport vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Das heißt die Amateursportler fahren im Regelfall bei einem Radrennen ohne Versicherungsschutz. Nach Recherchen der Fachzeitschrift TOUR bietet P & P als einzige Versicherung in Deutschland eine Privathaftpflicht-Versicherung mit Versicherungsschutz bei Radrennen und Trainingsfahrten.

Da Frage ich mich doch, wie diese Aussage zu den Versicherungsbedingungen der HUK paßt :Nee:

Die Aussage ist in dem Sinne einfach falsch. Nur der lizenzierte Amateur/ Profi ist nicht versichert. Die Privatperson die Spass am Radfahren hat ist über die HUK sehr wohl versichert. Wenn es dann zu einem Rennen geht scheint es auch abgedeckt zu sein, solange es kein Lizenzfahrer ist.

gast27
12.06.2007, 13:56
Aber sobald ich einen Startpaß habe, bin ich ein Lizenz-Sportler, oder?

Rene
12.06.2007, 14:47
Aber sobald ich einen Startpaß habe, bin ich ein Lizenz-Sportler, oder?

So sehe ich es und so versteht es sicher auch der Versicherer. Mein Gesprächspartner der DTU wollte sich da sich nicht so genau äußern :)

alessandro
12.06.2007, 14:55
Wann ist Training eigentlich Training? Angenommen, ich nehme einem die Vorfahrt und mache ihm eine Delle in den Kotflügel. Wer muß dann den Nachweis erbringen, ob ich gerade auf dem Weg zum Training war (das ja erst ab dem nächsten Ortsschild begonnen hätte...;) ) oder schon mitten im Intervall :Huhu:?

Kann mir nicht vorstellen, daß beim Individualtraining die Versicherungsleistung in der Praxis verweigert wird.

Letztes Jahr bin ich beispielsweise auf dem Weg zum QCR-Radtreff von einem Kombi abgeschossen worden. Keine Zeugen, deshalb 70:30 Schuldverteilung. Den gegnerischen Schaden hat meine Haftpflicht anstandslos anteilig übernommen, ich wurde nichtmal gefragt, ob ich mich im Training befand (und wenn, dann hätte ich halt gesagt "nööönööö, war ja auf dem Weg zum Training")

Grüße
A., der zwar bei einer Versicherung arbeitet, aber trotzdem keine Ahnung von Versicherungsprodukten hat:o

gast27
12.06.2007, 14:56
Ich habe jetzt ein E-Mail an die HUK geschickt (nach dem die Jungs von der Hotline meine Frage nicht beantworten konnten).
Bin auf die Antwort gespannt.

Rene
12.06.2007, 15:02
Wann ist Training eigentlich Training? Angenommen, ich nehme einem die Vorfahrt und mache ihm eine Delle in den Kotflügel. Wer muß dann den Nachweis erbringen, ob ich gerade auf dem Weg zum Training war (das ja erst ab dem nächsten Ortsschild begonnen hätte...;) ) oder schon mitten im Intervall :Huhu:?

Kann mir nicht vorstellen, daß beim Individualtraining die Versicherungsleistung in der Praxis verweigert wird.

Letztes Jahr bin ich beispielsweise auf dem Weg zum QCR-Radtreff von einem Kombi abgeschossen worden. Keine Zeugen, deshalb 70:30 Schuldverteilung. Den gegnerischen Schaden hat meine Haftpflicht anstandslos anteilig übernommen, ich wurde nichtmal gefragt, ob ich mich im Training befand (und wenn, dann hätte ich halt gesagt "nööönööö, war ja auf dem Weg zum Training")

Grüße
A., der zwar bei einer Versicherung arbeitet, aber trotzdem keine Ahnung von Versicherungsprodukten hat:o

Ich glaube es ist eine Frage der Versicherungssumme. Extremfall, ein Auto muss Dir ausweichen und dabei wird eine 3. Person verletzt. Der Personenschaden geht in hohe Summen und schon kannst Du davon ausgehen, dass die Versicherung mal schaut ob der Kerl auf dem Rad nicht einfach auf einer Trainingsfahrt war!?

Es geht ja gerade darum, dass die Haftpflicht die extrem teuren Schäden abdecken soll, damit man nicht Gelder zahlen muss, die zur privaten Insolvenz führen.

Oder Du fährst im Wettkampf einfach jemanden um. So ist es mir schon passiert. Bin bei einem Radrennen von einer Wettkampfteilnehmerin als Zuschauer umgefahren worden. Zum Glück kein großer Schaden, aber sie war letztlich Schuld und ihre Haftpflich, bzw. die Haftpflicht des BDR hat die Kosten übernommen.

Karlchen
12.06.2007, 18:34
Kannst du mir sagen wie du aus deiner Versicherung raus gekommen bist. Hat die Versicherung dir ein Sonderkündigung angeboten oder war das "normale" Beitragsjahr eh gerade um?!?

War keine Sonderkündigung, ich hatte mich damals im November informiert und kam dann bis Ende Februar raus, da das Betragsjahr abgelaufen war, habe allerdings die Kündigung noch fristgerecht im November geschrieben. :cool:

Peter
12.06.2007, 19:14
Kann mir nicht vorstellen, daß beim Individualtraining die Versicherungsleistung in der Praxis verweigert wird.

Da würde ich mich mal nicht drauf verlassen. Spätestens wenn es, z.B. bei Personenschäden, um 5-6 stelligen Beträge geht werden Versicherungen nickelig. Was Dir zu Teil wurde ist entweder Kolanz wg. Geringfügigkeit oder es war eine Aufwand/Ertrag Abwägung ob sie sich mit Dir rumschlagen oder sich generös zeigen. Wird der Streitwert höher wird auch das intetesse amstreiten größer.

Gruß
Peter

PS. Zum Glück habe ich diese Sorgen als NRWTV Startpassinhaber nicht

Peter
12.06.2007, 19:17
Uuups da sehe ich doch gerade, dass René schon fast das gleiche geschrieben hat. Nun ja, doppelt gemoppelt hält besser ;-)

Peter

Da würde ich mich mal nicht drauf verlassen. Spätestens wenn es, z.B. bei Personenschäden, um 5-6 stelligen Beträge geht werden Versicherungen nickelig. Was Dir zu Teil wurde ist entweder Kolanz wg. Geringfügigkeit oder es war eine Aufwand/Ertrag Abwägung ob sie sich mit Dir rumschlagen oder sich generös zeigen. Wird der Streitwert höher wird auch das intetesse amstreiten größer.

Gruß
Peter

PS. Zum Glück habe ich diese Sorgen als NRWTV Startpassinhaber nicht

gast27
13.06.2007, 09:47
PS. Zum Glück habe ich diese Sorgen als NRWTV Startpassinhaber nicht

Du glücklicher!

alessandro
13.06.2007, 17:05
Ich glaube es ist eine Frage der Versicherungssumme. Extremfall, ein Auto muss Dir ausweichen und dabei wird eine 3. Person verletzt. Der Personenschaden geht in hohe Summen und schon kannst Du davon ausgehen, dass die Versicherung mal schaut ob der Kerl auf dem Rad nicht einfach auf einer Trainingsfahrt war!?.
Deshalb ja meine Frage: Wann ist eine Trainingsfahrt eine Trainingsfahrt und wer muß den Nachweis bringen, daß es (k)eine war?
Falls die Versicherung den Nachweis erbringen muß - und davon gehe ich aus, da sie ja die Leistungsverweigerung begründen muß - wüßte ich nicht, wie ihr das gelingen sollte. Bloß weil ich in Sportkleidung auf einem Triathlonrad sitze muß ich ja nicht im Training sein, vielleicht will ich ja nur mal die Großmutter besuchen und nutze das Rad schlicht als Fortbewegungsmittel...


...
Oder Du fährst im Wettkampf einfach jemanden um. So ist es mir schon passiert. Bin bei einem Radrennen von einer Wettkampfteilnehmerin als Zuschauer umgefahren worden. Zum Glück kein großer Schaden, aber sie war letztlich Schuld und ihre Haftpflich, bzw. die Haftpflicht des BDR hat die Kosten übernommen.
Klar, im Wettkampf sieht's anders aus - aber mir ging es ja ums Training

Da würde ich mich mal nicht drauf verlassen. Spätestens wenn es, z.B. bei Personenschäden, um 5-6 stelligen Beträge geht werden Versicherungen nickelig.

Was Dir zu Teil wurde ist entweder Kolanz wg. Geringfügigkeit oder es war eine Aufwand/Ertrag Abwägung ob sie sich mit Dir rumschlagen oder sich generös zeigen. Wird der Streitwert höher wird auch das intetesse amstreiten größer.

Nochmal: Befand ich mich im Training als ich auf dem Weg zum Treffpunkt eines Radtreffs war? Kulanz war es nur, wenn die Versicherung mir eine unberechtigte Leistung freiwillig gewährt hat - aber hat sie das wirklich??


@alle:
Gibt es hier jemanden, dem schonmal eine Leistung im Zusammenhang mit einem Schaden beim Individualtraining mit der Begründung "Sie befanden sich im Training" verwehrt worden ist?

Rene
13.06.2007, 21:30
@alessandro:

ich möchte nicht der sein, an dem ein versicherer dann ein exempel statuiert, wenn es zu einem Schaden kommt.
Gestern war ich schon wieder in 3 Situationen die bei ungünstiger Zeugensituation zumindest eine Teilschuld ergeben könnten. Zumal jedes Fahren auf der Straße, wenn ein Radweg existiert schonmal kritisch ist.

Also habe ich mich weiter erkundigt und folgendes gefunden...


Versicherung and Rennrad29 Mrz 2006 02:38 pm

Haftpflichtversicherung und Radrennen II

Noch längerer Recherche haben ich nun doch 3 Versicherer gefunden, die den §4 aus ihren Versicherungsbedingungen herausgenommen haben und die Teilnahme an Radrennen und das Training hierfür mit einschließen. Dazu gehören die P & P, die Gothaer und die LVM.
Es ist schon erstaunlich, dass die Versicherungsgesellschaften das Risko so hoch einschätzen, dass sie sich auf keine Ausnahmeregelungen einlassen. (Glaubt mir, ich habe mit einigen Versicherern die letzten Tage telefoniert.) Erstaunlich v. a., wenn man die vielen Tausend Rennradler auf den Radmarathons, Triathlons und Jedermannrennen bedenkt, die ohne es zu wissen ohne ausreichender Versicherung unterwegs sind.
Wenn da so viel passieren würde, müsste die Ausschlussklausel doch viel bekannter sein, oder?
Die Gothaer ist übrigens auch in unserem Haftpflicht-Vergleich zu finden (Kompakt-Tarif !!, der Basis-Tarif enthält die oben zitierte Ausschlussklausel)


Versicherung and Rennrad14 Mrz 2006 01:32 pm

Haftpflichtversicherung und Radrennen

Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Sie kommt bei Schäden an Dritten auf. Allerdings gibt es einige Ausschlusskriterien in den Bestimmungen für Haftpflichtversicherungen. Bekannt ist wohl den Meisten, dass bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz die Versicherung keine Schadensregulierung vornimmt.
Unbekannter, aber für Sportler enorm wichtig, ist der Zusatz, dass Radrennen, aber bereits das Training für Radrennen in den wenigsten Versicherung eingschlossen sind. Lustig dabei ist, dass die Veranstalter von Radsportevents meist eine Haftpflichtversicherung verlangen und man in der Anmeldung bestätigt eine solche zu haben. Kaum jemand weiß jedoch, dass die Versicherung im Schadensfall gar nicht eintreten würde. Anzuraten ist also allen Triathleten, Trainingsgruppen und Teilnehmern von Marathons (die Zeitnahme ist hier das ausschlaggebende Kriterium) ihre Haftpflichtversicherung zu prüfen und ggf. eine andere Versicherungsgesellschaft zu suchen.


http://www.tarifchecks.de/blog/?cat=8

holger
13.06.2007, 22:35
btw. Wie ich gerade von der DTU erfahren habe basteln die an einer Zusatzversicherung die einen ähnlichen Umfang hat wie der Versicherungsschutz beim BDR. Dies soll im nächsten Jahr mit den Startpässen, dann richtige Karten, eingeführt werden.

Mensch, das wäre ja ein echter Sinneswandel bei der DTU.
Zum Jahreswechsel 2006/2007 wollte deren Geschäftsführung davon noch nichts wissen.
(Wie auch z.B. der HHTV keinen Handlungsbedarf erkennen konnte. )

Nur sollten sie sich nicht am "BDR-Standard", sondern an dem was einige ihrer "eigenen" Landesverbände realisiert haben, orientieren - besser noch: dieses 1:1 zum Bundesstandard erklären.
Was (viel) besseres könnte uns wirklich nicht passieren.

Peter
15.06.2007, 15:59
Falls die Versicherung den Nachweis erbringen muß - und davon gehe ich aus, da sie ja die Leistungsverweigerung begründen muß - wüßte ich nicht, wie ihr das gelingen sollte. Bloß weil ich in Sportkleidung auf einem Triathlonrad sitze muß ich ja nicht im Training sein, vielleicht will ich ja nur mal die Großmutter besuchen und nutze das Rad schlicht als Fortbewegungsmittel

Darauf würde ich mich nun wirklich nicht verlassen. Die Versicherung wird erst mal sagen "nö wir zahlen nicht". Dann musst Du klagen. Dabei bin ich mir relativ sicher, dass, solltest Du Sportbekleidung angehabt haben, auch der Richter erst einmal von einer Trainingsfahrt ausgeht. Dann wird Deine Oma als Zeugin geladen. evtl. Erkundigen eingezogen ob Du um diese Zeit immer trainierst etc. pp. Zu guter letzt hast Du eventuell noch ein Verfahren wg. Versicherungsbetrugs am Hals und ich muss sagen auch mit einer gewissen Berechtigung. Du hast die Vertragsbedingungen nun einmal akzeptiert und wenn du mehr willst musst Du Dir halt eine andere Versicherung suchen. Das hat in diesem Falle MbMn auch nichts mit Spitzfindigkeit des Versicherung zu tun da es eindeutig und für jeden verständlich im Vertragswerk steht.

Gruß
Peter

PS. Nein, ich arbeite nicht in der Versicherungsbranche

holger
16.09.2007, 21:56
Was lange währt, wird (wohl) endlich was.
Wie ich erfahren habe, haben sich DTU und die ARAG-Versicherung darauf geeinigt, den DTU-Startpassinhabern eine Sportversicherung auf Basis dessen anzubieten, was in NRW und Bayern bereits Praxis ist.
Allerdings kann jeder Landesverband für seinen Bereich frei entscheiden, ob die Koppelung Startpass plus Sportversicherung umgesetzt werden soll-.
So werden z.B. die Hamburger hierüber auf einem a.o. Verbandstag im November beschließen.

barbossa
07.10.2007, 17:48
Eine Trainingsfahrt ist eine Fahrt, die vom Verein als Training veranlaßt wurde.
Ein Beispiel: man trainiert nach Plan, am Mittwoch steht Radtraining an, dann wäre diese Fahrt am Mittwoch eine "Trainingsfahrt".
Eine Trainingsfahrt wäre auch, wenn du - anhand deiner Aufzeichnungen bspw - nachweisen kannst, daß du jeden Monat/jede Woche etc soundsoviele km fährst und anhand der allgemeinen Situation von einer Trainingsfahrt ausgegangen werden kann.
Das könnte - möglicherweise - auch die Fahrt zu Oma sein. Auf das Fahrtziel kommt es nicht an, sondern auf den Charakter der Fahrt.
Also Mounty mit Jeans und Einkaufstasche wird nicht glücken, auch wenn die 200 km weit gefahren wurde.
Besonders gut machen sich immer Partnerfahrten (also zu zweit). Da kann man schon fast regelmäßig von Training sprechen.
Man wird möglicherweise vom Verein eine Bestätigung verlangen, also vorher schonmal darüber sprechen.

Man sollte stets bedenken, daß die Sportversicherungen nur subsidiär eintreten: d.h. sie sind die letzten der Kette, die zahlen werden und müssen.


Hier nochmal kurz der Versicherungsumfang:

3.1 Der Versicherungsschutz besteht für die unter Ziffer 2. genannten Personen bei der priva-ten Ausübung des Triathlonsports (einschließlich Training), die über den Sportversiche-rungsvertrag mit der Sporthilfe e.V. im LandesSportBund Nordrhein Westfalen e.V. (LSB NW) - Stand 01.01.2006 - nicht versichert ist.
Versicherter Triathlon ist die Ausübung des Schwimm-, Lauf- und Radsports.
Die versicherte Sportausübung (insbesondere der Laufsport) muss als gezielte Trainings-maßnahme erkennbar sein.
3.2 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet nach der Rückkehr mit deren Wiederbetreten.