TriVet
05.05.2010, 17:30
Hier sind doch soviele Juristen, und mein Anwalt ist erst morgen wieder da. Es interessiert mich aber doch.
Folgender Sachverhalt:
Ferienwohnung gebucht, 7.6. bis 18.6., Anzahlung von 253,60 schon lange überwiesen.
Heute Mail von mir, dass wir wg. Krankheit unserer neugeborenen Tochter nicht reisen können und Buchung stornieren.
Jetzt schreibt er mir folgendes zurück:
Das tut uns leid und wir bedanken uns für die frühzeitige Information.
Denn ganz so einfach zurück überweisen können wir leider nicht. Es gibt einen gültigen Mietvertrag, den auch Sie zu erfüllen haben. Das heißt, dass Sie auch 30 Tage vor Urlaubsantritt, also bis zum 7.5. Euro 1014,40 zu bezahlen haben.
Die Kosten für den aus Krankheitsgründen nicht angetretenen Urlaub sollte dann Ihre Reiserücktrittsversicherung problemlos übernehmen, deren Abschluss wir bei Vertragsabschluss immer empfehlen. Sollten Sie noch keine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben, so ist dies noch möglich. Einige Versicherungen bieten Last-Minute-Schutz bis ca. 28 Tage (!) vor Reiseantritt an. Für diesen Fall sollten Sie sich direkt darum bemühen. Im Test immer gut ist die HanseMerkur-Versicherung http://www.hansemerkur.de/produkte/reiseversicherung/ruecktritt/reiseruecktrittsversicherung
Bitte informieren Sie Ihre Reiserücktrittskostenversicherung schon jetzt. Gerne senden wir Ihnen dafür auch die erforderlichen Unterlagen zu, wenn Sie wissen, was Sie dort einreichen müssen.
Mit der Bitte um Verstädnnis, freundlichen Grüßen und natürlich den besten Wünschen für die Genesung Ihres Kindes,
Ist sowas normal?
Ich meine so eine Reiserücktrittsversicherung kostet wenig, bisher habe ich aber noch nie eine gebraucht.
Folgender Sachverhalt:
Ferienwohnung gebucht, 7.6. bis 18.6., Anzahlung von 253,60 schon lange überwiesen.
Heute Mail von mir, dass wir wg. Krankheit unserer neugeborenen Tochter nicht reisen können und Buchung stornieren.
Jetzt schreibt er mir folgendes zurück:
Das tut uns leid und wir bedanken uns für die frühzeitige Information.
Denn ganz so einfach zurück überweisen können wir leider nicht. Es gibt einen gültigen Mietvertrag, den auch Sie zu erfüllen haben. Das heißt, dass Sie auch 30 Tage vor Urlaubsantritt, also bis zum 7.5. Euro 1014,40 zu bezahlen haben.
Die Kosten für den aus Krankheitsgründen nicht angetretenen Urlaub sollte dann Ihre Reiserücktrittsversicherung problemlos übernehmen, deren Abschluss wir bei Vertragsabschluss immer empfehlen. Sollten Sie noch keine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben, so ist dies noch möglich. Einige Versicherungen bieten Last-Minute-Schutz bis ca. 28 Tage (!) vor Reiseantritt an. Für diesen Fall sollten Sie sich direkt darum bemühen. Im Test immer gut ist die HanseMerkur-Versicherung http://www.hansemerkur.de/produkte/reiseversicherung/ruecktritt/reiseruecktrittsversicherung
Bitte informieren Sie Ihre Reiserücktrittskostenversicherung schon jetzt. Gerne senden wir Ihnen dafür auch die erforderlichen Unterlagen zu, wenn Sie wissen, was Sie dort einreichen müssen.
Mit der Bitte um Verstädnnis, freundlichen Grüßen und natürlich den besten Wünschen für die Genesung Ihres Kindes,
Ist sowas normal?
Ich meine so eine Reiserücktrittsversicherung kostet wenig, bisher habe ich aber noch nie eine gebraucht.