Vollständige Version anzeigen : Unfallschaden - Was zahlt die gegnerische Versicherung?
Nordexpress
26.05.2010, 08:28
Hallo zusammen,
dummerweise wurde ich Ende letzter Woche an einer Kreuzung übersehen und voll von der Seite "abgeräumt".
Körperliche Defekte beschränken sich glücklicherweise auf Prellungen, resultierend aus parabolischer Flugbahn des Sportlers und unkoordiniertem Landevorgang.
Aber das Rad hat's bös erwischt. Vorderrad völlig demoliert, Rahmen in sich deutlich verzogen, STI links defekt, Schaltwerk verbogen --> kann wohl als Totalschaden betrachtet werden.
Schuldfrage ist (bis jetzt zumindest) unstrittig.
Jetzt fürchte ich, das die Versicherung der Unfallverursacherin nur den Zeitwert des Materials ersetzen wollen wird. Der tendiert vermutlich gegen Null, da es sich um ein 9 Jahre altes RR handelt. (Den emotionalen Wert lassen wir mal aussen vor.)
Ist zwar technisch noch tiptop gewesen, einzelne Teile wurde auch im Lauf der Zeit erneuert (eigentlich alle bis auf die Ultegra-Gruppe, z.B. Laufräder Ksyrium erst 2 Jahre alt, Bremsen letztes Jahr neu, Lenker, Vorbau, Steuerlager vor 2 Jahren etc.).
Rein äußerlich sieht man ihm das aber leider nicht an (Kratzer, dreckig...), war halt über viele Jahre die "Trainings-Schlechtwetter-Schlampe".
Jetzt viele Fragen: Wie geht man am besten vor? Setzt man einfach mal den Neuwert an und wird dann runterverhandelt? Besteht seitens der Unfallverursacherin irgendeine Pflicht, einen funktional gleichwertigen Ersatz zu leisten? Immerhin wurde ja für Wartung/Pflege über die Jahre auch einiges reingesteckt, um die technische Funktion zu erhalten.
Sollte ich mir den Schaden von einem Fachhändler "begutachten" lassen?
Neuwert waren einmal ca. 3.000 DM (in 2001), prinzipiell ein relativ hochwertiges Rad (Herkules Sensazione, komplett Ultegra). Vergleichbares heutzutage wäre wohl für 1.400 - 1.600 Euro zu haben.
Wer kann mir aus Erfahrung hier vielleicht ein paar Tipps geben?
(Suchfunktion hab ich kurz benutzt, aber mir fehlt grad ehrlichgesagt a weng der Nerv dafür).
Danke schonmal.
Gruß
Michael
Ich kann leider aus Erfahrung erzählen. Ich wurde vor einem Monat auch aufgeladen. Mein Rad war auch hinüber.
Ich habe dann einen Kostenvoranschlag von meinem Händler machen lassen. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte sich den Schaden anschauen, hat ein paar Fotos gemacht und dann gesagt, dass sie den Schaden komplett übernimmt.
Das aber nur, weil der Rahmen zu dem Zeitpunkt noch kein Jahr alt war und ein grosser Teil der Teile noch wiederverwendet werden konnte. Mir wurde aber gesagt, dass grundsätzlich nur der Zeitwert des Rades ersetzt wird. Pro Jahr werden 10% abgezogen. Jedenfalls war das bei dieser Versicherung der Fall.
Für mich ist es also noch gut ausgegangen. Mir wurde der Schaden komplett ersetzt. Bei Dir wird das aber nicht der Fall sein.
Ich würde aber auf jeden Fall einen Kostenvoranschlag vom Händler machen lassen, damit Du eine Zahl auf den Tisch legen kannst.
Hunki
Nordexpress
26.05.2010, 08:44
Scheiße, mit Reparatur ist da nix mehr, weil der Rahmen selbst ja verbogen ist.
Kollege meinte grad, auf alle Fälle einen Anwalt nehmen und Schmerzensgeld fordern.
Wieviel ist eine Rippenprellung wohl wert? Ich hab mich bis jetzt nichtmal krankschreiben lassen.
Naja, bei mir wurde auch nix repariert. Der Rahmen war gebrochen. Aber der Kostenvoranschlag gilt ja auch für den neuen Rahmen und die Ersatzteile und den neuen Aufbau. Die Arbeit des Mechanikers muss ja auch bezahlt werden.
Was das ganze mit dem Schmerzensgeld anbelangt, kann ich Dir nicht sagen. Klar, ich hatte auch Prellungen und Schürfungen, aber deswegen einen auf Kohle verklagen wäre mir wohl zu doof. Hauptsache der materielle Schaden ist bezahlt, wenns einem persönlich nichts, oder nicht viel gemacht hat.
Klar, Ärger und Umtriebe hast Du schon, aber weshalb gleich übertreiben... schliesslich sind wir nicht in Amerika wo gleich jeder verklagt wird.
Aber wozu einen Anwalt nehmen, wenn die Schuldfrage klar ist. Hattest Du Polizei vor Ort?
Hunki
Thorsten
26.05.2010, 08:55
Meinen Vater haben sie auch mal auf die Hörner genommen und aus der Erinnerung meine ich, dass allein das Schmerzensgeld schon in die Richtung des Neurades tendierte. Waren auf jeden Fall etliche hundert Euro.
Auf die Schnelle ergooglet (Seite 22, Rippenprellung 300 - 1000 €): http://www.intereuropeag.com/download/konferenz1/Backu_Holger.pdf
Nordexpress
26.05.2010, 09:04
Was das ganze mit dem Schmerzensgeld anbelangt, kann ich Dir nicht sagen. Klar, ich hatte auch Prellungen und Schürfungen, aber deswegen einen auf Kohle verklagen wäre mir wohl zu doof. Hauptsache der materielle Schaden ist bezahlt, wenns einem persönlich nichts, oder nicht viel gemacht hat.
Klar, Ärger und Umtriebe hast Du schon, aber weshalb gleich übertreiben... schliesslich sind wir nicht in Amerika wo gleich jeder verklagt wird.
Aber wozu einen Anwalt nehmen, wenn die Schuldfrage klar ist. Hattest Du Polizei vor Ort?
Hunki
Du sprichst mir aus der Seele. Ich hasse das wie die Pest, wenn man die Juristerei für sowas bemühen muss. Aber ich habe (geschäftlich) leider die Erfahrung gemacht, dass derjenige der Dumme ist, der nicht auf alle seine Rechte pocht. Mit gesundem Menschenverstand oder gar Fairness im Umgang miteinander ist da leider in der Regel nix zu holen.
Ehrlichgesagt: Was will ich mit Schmerzensgeld? Davon tut's auch net weniger weh.
Ich will aber meinen fahrbaren Untersatz wieder haben. und nicht irgendein Billig-Rad für 500€, sondern sowas, was ich hatte.
Wenn das rein finanziell nur mit zusätzlichem Schmerzensgeld erreicht werden kann...wat willste machen?
Ja, Polizei war da.
Volkeree
26.05.2010, 09:06
....
Kollege meinte grad, auf alle Fälle einen Anwalt nehmen und Schmerzensgeld fordern.
Wieviel ist eine Rippenprellung wohl wert? Ich hab mich bis jetzt nichtmal krankschreiben lassen.
Genau das solltest du machen. Der RA hilft dir dann auch bei der Begleichung des materiellen Schadens.
Die Verletzungen solltest du dir aber auch ärztlich bescheinigen lassen.
Such dir aber einen Anwalt der sich auf Verkehrskram spezialisiert hat.
sybenwurz
26.05.2010, 09:08
Wir schreiben normalerweise nen Kostenvoranschlag/Schadensfeststellung über die Instandsetzung für die Versicherung.
In Einzelfällen lassen die sich noch Bilder schicken, wirklich vorbeigeschickt haben die bisher noch nie jemanden, der das persönlich in Augenschein genommen hat.
Hab neulich n Rad von deinem Kaliber (aber etwas älter, da waren die Schalthebel noch am Unterrohr) in der Mangel gehabt, da hat die Versicherung 250Öre plus den KV bezahlt, nachdem ich denen telefonisch mitgeteilt hatte, dass dies auch in etwa dem Zeitwert entspräche.
Kommt immer drauf an, welche Versicherung es ist.
Die eine ziert sich und zahlt häppchenweise in der Hoffnung, dass du (oder dein RA) zu faul bist, die letzte "Rate" einzufordern, die andere will die Sache aus der Welt haben und überweist, sobald sie den KV vorliegen haben und ohne zu fragen, ob und was dann wirklich repariert wird.
Letztlich isses für die Peanuts gegenüber nem Schaden an nem KFZ, drauflegen wirste aber wohl.
Und die Klamotten nicht vergessen, die du dir wahrscheinlich auch neu anschaffen darfst.
Auch hier beisst du ab, wenn die Fummel von ALDI waren und du keine Belege mehr hast.
Nordexpress
26.05.2010, 09:13
Und die Klamotten nicht vergessen, die du dir wahrscheinlich auch neu anschaffen darfst.
Auch hier beisst du ab, wenn die Fummel von ALDI waren und du keine Belege mehr hast.
Danke für die Tipps.
Klamotten ist klar, da ist aber nur ein kleines Loch in einer ähhm ebenfalls fast 9 Jahre alten Windjacke zu beklagen.
Display der Pulsuhr ist voll verkratzt. Die geb ich auf alle Fälle mal an.
Neuen Helm halte ich auch für angemessen.
hatte letztes jahr auch einen unverschuldeten unfall. da wurde von einem sachverständigen der zeitwert des autos geschätzt, und das war es. da es auch shcon etwas älter war, bekam ich gerade so mit ach und krach 1000 euro. damit durfte ich mich dann auf die suche nach ersatz machen. leider ist es so, das bei älteren sachen (autos, räder) der gebrauchswert meist deutlich höher als der zeitwert ist, man aber eben nur den zeitwert bekommt. ich hatte jedenfalls keine chance so viel geld herauszubekommen, um es etwas gleichwertiges zu bekommen.
wieczorek
26.05.2010, 09:23
Ich kann mich dem Wurzi nur anschliessen. Der "Geschädigte" bringt sein Velo zum Händler und erklärt was passiert ist. Der Händler wird sich den Schaden genau anschauen und ein KVA machen. Wenn dieser der Versicherung zu hoch erscheint, dann schicken die jemanden vorbei, oder rufen zumindest mal an.
Wenns um einen Totalschaden geht, dann ist immer die erste Frage der Versicherung: was kostet es, genau so ein Velo heute zu kaufen. Wohl gemerkt, nicht NEU ZU KAUFEN. also Zeitwert. Wir hatten mal den Fall mit einem 25Jahre altem Bianchi, ein wirklich taumhaft schönes Teil, der Kunde war immer bei mir im Service. Dann wurde der von der Strasse gedrängt und der Rahmen war hinüber. Ich hab die Versicherung rund eine Woche lang bearbeitet, mit Oldtimer und so Zeug, hat alles nix genützt. Wir haben erreicht, das der Kunde den Originalpreis bekommen hat. Aber wer sich schon vor 25 Jahren mal ein Fahrrad gekauft hat, der weiss, das selbst schöne Stücke nicht teuer waren.
Deshalb zumidnest alles mit angeben, was evtl. Schaden genommen haben könnte. Und immer daran denken, das man einen Helm nach einem Unfall nicht mehr benutzen sollte. Das wird dir jeder Fahrradhändler bestätigen.
Edit sagt noch: in der Schweiz reicht es, die kaputten Klamotten zu zeigen, dann kann man im nächsten Geschäft "gleichwertigen" Ersatz kaufen. Wenigstens da sind die Versicherer unkompliziert.
Nordexpress
26.05.2010, 09:28
Ich kann mich dem Wurzi nur anschliessen. Der "Geschädigte" bringt sein Velo zum Händler und erklärt was passiert ist. Der Händler wird sich den Schaden genau anschauen und ein KVA machen. Wenn dieser der Versicherung zu hoch erscheint, dann schicken die jemanden vorbei, oder rufen zumindest mal an.
Wenns um einen Totalschaden geht, dann ist immer die erste Frage der Versicherung: was kostet es, genau so ein Velo heute zu kaufen. Wohl gemerkt, nicht NEU ZU KAUFEN. also Zeitwert. Wir hatten mal den Fall mit einem 25Jahre altem Bianchi, ein wirklich taumhaft schönes Teil, der Kunde war immer bei mir im Service. Dann wurde der von der Strasse gedrängt und der Rahmen war hinüber. Ich hab die Versicherung rund eine Woche lang bearbeitet, mit Oldtimer und so Zeug, hat alles nix genützt. Wir haben erreicht, das der Kunde den Originalpreis bekommen hat. Aber wer sich schon vor 25 Jahren mal ein Fahrrad gekauft hat, der weiss, das selbst schöne Stücke nicht teuer waren.
Deshalb zumidnest alles mit angeben, was evtl. Schaden genommen haben könnte. Und immer daran denken, das man einen Helm nach einem Unfall nicht mehr benutzen sollte. Das wird dir jeder Fahrradhändler bestätigen.
Danke.
Neuer Helm ist schon unterwegs, bin ja nicht wahnsinnig.
Hi Michael
nimm dir einen Anwalt . Wenn das ein Haftpflichtschaden ist (und so liest sich das ) Hast du als Geschädigter alle möglichen Rechte auf wiederherstellung des "Materials" und deiner Person ..Will sagen : Der Unfallverursacher muss sogar deinen Anwalt bezahlen (interessant wenn du z Bsp keine Rechtschutzversicherung hast )
Du bist zu Schaden gekommen , warum sollst du da auf irgendwas verzichten .
.....Der Unfallverursacher muss sogar deinen Anwalt bezahlen ......
ja, sogar den sachverständigen. bei nem autoschaden auch den ersatzwagen. beim schaden aber trotzdem nur den zeitwert.
Nordexpress
26.05.2010, 09:35
Hi Michael
warum sollst du da auf irgendwas verzichten .
Möchte ich nicht.
Aber ich glaube immernoch an gesunden Menschenverstand und möchte die Kirche wenn möglich im Dorf lassen.
Die Unfallverursacherin hat sich bisher absolut fair verhalten, da komm ich mir komisch vor, gleich mit nem Anwalt daherzukommen.
Sie hat am Stoppschild gehalten, das hab ich gesehen und mich dann beim Überqueren der Kreuzung leider übersehen. Absicht oder gar grob fahrlässig war das sicher nicht. Wenn sie das Stoppschild misachtet hätte, hätte ich sicher eine andere Geisteshaltung.
wieczorek
26.05.2010, 09:37
gesunde Einstellung, danke dir... es sollte mehr solche Leute geben, dann wäre die Gesellschaft weniger verkorkst.
Nordexpress
26.05.2010, 09:41
gesunde Einstellung, danke dir... es sollte mehr solche Leute geben, dann wäre die Gesellschaft weniger verkorkst.
tja, das ist das Spannungsfeld. Bei Versicherungen braucht man so vermutlich nicht ankommen. Aber mal abwarten.
vielleicht noch in Ergänzung: So einen Fehler möchte ich für mich selbst auch nicht ausschließen. Irgendwo muss der shit ja happen.
Hi Michael ,
darum geht es gar nicht . Wenn der Typ sagt : "Okay , ich bezahl das Ding aus der eigenen Tasche " dann kann man sicher darüber nachdenken .
Aber ich geh mal davon aus , das er den Schaden über seine Versicherung abwickelt und die ist unabhängig von der Person in erster Linie darum bemüht den Schaden so billig wie irgendmöglich abzurechnen . Die haben Profis die den Schaden abwickeln und mit Sicherheit jeden Euro prüfen werden , bevor sie zahlen. Wenn du dir einen Anwalt zur Hilfe nimmst herrscht "Waffengleichheit" nicht mehr und nicht weniger .. Der Unfallverursacher bekommt davon gar nichts mit und hat auch keine Nachteile davon . ER hat seine Pflicht getan , wenn er den Schaden bei der Versciherung gemeldet hat . Der Rest läuft zwischen dir (oder ggf deinem Anwalt) und der Versicherung . Egal wie nett dein Unfallgegner war ..
Ich habe beruflich tagtäglich sehr viel mit Versicherungen zu tun und kann dir sagen das die jede Möglichkeit nutzen werden , den Unfall so günstig wie irgendmöglich für sie abzuwickeln .
Nordexpress
26.05.2010, 09:54
Der Rest läuft zwischen dir (oder ggf deinem Anwalt) und der Versicherung . Egal wie nett dein Unfallgegner war ..
Ich habe beruflich tagtäglich sehr viel mit Versicherungen zu tun und kann dir sagen das die jede Möglichkeit nutzen werden , den Unfall so günstig wie irgendmöglich für sie abzuwickeln .
Schon gut, Botschaft ist angekommen. Ich werd zum Anwalt gehen.
wollte nur mein Missfallen ggü. den Gepflogenheiten unserer Welt kundtun ;)
Ich will aber meinen fahrbaren Untersatz wieder haben. und nicht irgendein Billig-Rad für 500€, sondern sowas, was ich hatte...
Ein Hercules Sensazione (59er Rahmen) mit Ultegra hätte ich zu verkaufen ...
Möchte ich nicht.
Aber ich glaube immernoch an gesunden Menschenverstand und möchte die Kirche wenn möglich im Dorf lassen.
Die Unfallverursacherin hat sich bisher absolut fair verhalten, da komm ich mir komisch vor, gleich mit nem Anwalt daherzukommen.
Sie hat am Stoppschild gehalten, das hab ich gesehen und mich dann beim Überqueren der Kreuzung leider übersehen. Absicht oder gar grob fahrlässig war das sicher nicht. Wenn sie das Stoppschild misachtet hätte, hätte ich sicher eine andere Geisteshaltung.
gesunde Einstellung, danke dir... es sollte mehr solche Leute geben, dann wäre die Gesellschaft weniger verkorkst.
word.
quatsch! geh auf jeden fall zum anwalt! die versicherung zieht dich sonst gnadenlos über den tisch. für die unfallgegnerin ist das übrigens völlig bedeutungslos. hochgestuft wird sie so oder so - egal ob du nun nen anwalt nimmst oder nicht.
außerdem erspart dir der anwalt den ganzen stress und regelt alles für dich. zu zahlen hat den natürlich auch die gegnerische versicherung. zum arzt solltest du auch auf jedenf all gehen und dir alle verletzungen aufschreiben lassen. rippenprellung bringt mit sicherheit 1000,- eur. damit ist dein neues rad dann schon fast bezahlt.
das rad kannst du auch zu einem extra rad-sachverständigen bringen. hier im süden gibts z.b. einen in ludwigsburg. wenn die versicherung den kostenvoranschlag eines händlers akzeptiert - umso besser.
aber wie gesagt, zieh einen rechtsanwalt zu rate um das raus zu holen was dir auch zusteht. sonst machst du garantiert verlust.
Nordexpress
26.05.2010, 10:45
quatsch! geh auf jeden fall zum anwalt! die versicherung zieht dich sonst gnadenlos über den tisch. für die unfallgegnerin ist das übrigens völlig bedeutungslos. hochgestuft wird sie so oder so - egal ob du nun nen anwalt nimmst oder nicht.
außerdem erspart dir der anwalt den ganzen stress und regelt alles für dich. zu zahlen hat den natürlich auch die gegnerische versicherung. zum arzt solltest du auch auf jedenf all gehen und dir alle verletzungen aufschreiben lassen. rippenprellung bringt mit sicherheit 1000,- eur. damit ist dein neues rad dann schon fast bezahlt.
das rad kannst du auch zu einem extra rad-sachverständigen bringen. hier im süden gibts z.b. einen in ludwigsburg. wenn die versicherung den kostenvoranschlag eines händlers akzeptiert - umso besser.
aber wie gesagt, zieh einen rechtsanwalt zu rate um das raus zu holen was dir auch zusteht. sonst machst du garantiert verlust.
Nochmal: Ich hab's kapiert und geh zum Anwalt.
Verletzungen sind im Krankenhaus sauber dokumentiert worden, ich wurde mit dem Sanka abgeholt.
Ein Hercules Sensazione (59er Rahmen) mit Ultegra hätte ich zu verkaufen ...
Du bist nicht zufällig aus Augsburg? Dort hab ich mal durchs Schaufenster eins stehen sehen.
Aber leider bin ich ein 56er.
Danke für Eure Tipps.
Gruß
Michael
P.S. Rippenprellung bringt nach ersten Google-Erkenntnissen 600-700€ :Cheese:
1.Du bist nicht zufällig aus Augsburg? Dort hab ich mal durchs Schaufenster eins stehen sehen.
2.Aber leider bin ich ein 56er.
Gruß
Michael
P.S. Rippenprellung bringt nach ersten Google-Erkenntnissen 600-700€ :Cheese:
1. Nein.
2. Schade ...
Mal generell eine Frage bezüglich "Unfall mit dem Rennrad/Triabike":
Unsere Bikes entsprechen ja nicht ganz so der StVO. Wenn man nun angefahren oder abgedrängt wird, wie verhält es sich dann im Schadensfall? Kann da der Unfallgegner/Polizei/Versicherung demjenigen mit dem Bike eine Teilschuld anlasten, zwecks nicht verkehrssicherem Bike?
Ein Rennrad/TT/Triarad ist von der Stvo gesehen ein Sportgerät und kein "normales" Fahrrad (wenn es glaube ich unter 11 KG wiegt )
Klick (http://www.radforum.de/vbglossar.php?do=showentry&id=14)
Matthias
26.05.2010, 11:47
Ein Rennrad/TT/Triarad ist von der Stvo gesehen ein Sportgerät und kein "normales" Fahrrad (wenn es glaube ich unter 11 KG wiegt )
Klick (http://www.radforum.de/vbglossar.php?do=showentry&id=14)
Na, habt ihr denn auch alle immer die Lämpchen in der Trikottasche dabei? ;)
Na, habt ihr denn auch alle immer die Lämpchen in der Trikottasche dabei? ;)
Natürlich ..das wär ja sonst illegal ...Und ganz wichtig ist auch die Klingel :cool:
Natürlich ..das wär ja sonst illegal ...Und ganz wichtig ist auch die Klingel :cool:
...und die Spreichenreflektoren nicht vergessen...:Lachanfall:
So ohne weiteres bekommt man mit einem Renner keine Mitschuld, dafür müsste Dinge mitursächlich für den Unfall sein. In der Dämmerung ohne zugelassenes und geprüftes Licht kann das z.B. eine Mitschuld geben, am hellichten Tag nicht.
Der Gang zum Anwalt ist (leider :() eine gute Idee, gerade wenn es um Dinge wie Schmerzensgeld geht. Gesunder Menschenverstand etc. sind ok und sinnvoll wenn man mit dem Unfallgegner reguliert, hier muss man sich aber i.d.R. mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Und das sind Profis dabei die Summe die sie zahlen sollen so weit wie möglich zu drücken.
Auch für ein Fahrrad kann es u.U. Nutzungsausfall geben, z.B. wenn man kein Auto hat und es für den Weg zur Arbeit benötigt.
Bezahlt wird wie auch beim Auto der Zeitwert - abzüglich Restwert. Schwierig ist aber bei Fahrrädern diese Werte festzulegen, so etwas wie eine Schwacke-Liste gibt es ja nicht. Wenn der Händler nichts vernünftiges hinbekommt hilft ggf. auch bei einem Sachverständigen nachzufragen, besonders wenn es sich um höherpreisige Modelle handelt. Ein ehemaliges Top-Rennrad wird nach 9 Jahren deutlich mehr - auch prozentual - bringen als ein Baumarktrad.
Gruß Meik
Vielen Dank für die ganzen Infos und Links! Nun weiß ich ja Bescheid. :)
sybenwurz
27.05.2010, 00:22
quatsch! geh auf jeden fall zum anwalt! die versicherung zieht dich sonst gnadenlos über den tisch. für die unfallgegnerin ist das übrigens völlig bedeutungslos. hochgestuft wird sie so oder so - egal ob du nun nen anwalt nimmst oder nicht.
Das ist, mit Verlaub, Schmarrn!
Die ganzen fahrradunfälle, die durch unsere Werklstatt laufen, werden zu 80% ohne RA abgewickelt und da wird niemand übern Tisch gezogen.
Die Preislage, in der wir uns da bewegen, iss, wie schon geschrieben Peanuts.
Keine Versicherung der Welt hat ein Interesse daran, nen Schaden am Rad für 500Öre mit Anwaltskosten von 1000 Öcken aufzublasen.
Nur, und ok, das iss halt dumm: man kann sich mit nem alten, geschredderten Rad nedd gesundstossen.
Davon ab: die Versicherungen machen dem Versicherungsnehmer schon ne rechnung auf, ob er Kleinschäden (und um so einen handelt es sich hier) besser aus eigener Tasche bezahlen sollte oder hochgestuft wird, wenn sie den Schaden abwickeln.
So gesehen kann man dem Unfallgegner schon noch nen Gefallen tun.
Diese Mentalität, aus allem auf Biegen und Brechen das Meiste rauszuholen, weils andere vielleicht auch tun, kekst mich hier brutalst an.
Wenns Terz gibt (womit ich der erfahrung nach aber nicht rechnen würde), kann man immer noch zum Anwalt rennen.
Ein Rennrad/TT/Triarad ist von der Stvo gesehen ein Sportgerät und kein "normales" Fahrrad (wenn es glaube ich unter 11 KG wiegt )
Klick (http://www.radforum.de/vbglossar.php?do=showentry&id=14)
Kannste knicken.
Ausnahmeregelungen gelten nur fürs Licht vorne und hinten, nicht jedoch für Speichenstrahler, zwei Bremsen, Klingel, (zwei) Rückstrahler hinten und Rückstrahler vorne sowie Pedalrückstrahler.
Die Lampen dürfen bei Rennern unter 11kg batteriebetrieben und getrennt voneinander einzuschalten sein sowie lose mitgeführt werden.
Ausnahme auch hierfür gilt bei Rennen auf abgesteckter Strecke, wo nur zwei (voneinander unabhängige) Bremsen vorgeschrieben sind und aller anderer Klimbatsch zuhause bleiben darf.
Zum Schmerzensgeld: Schreib detailliert die verursachten Beschwerden auf. Es gibt keine Schmerzensgeld von X für "die Rippenprellung". Die Beurteilung hängt davon ab,
- ob und wie lange Du krankgeschrieben warst,
- wie oft Du beim Arzt warst,
- wie lange Du Schmerzen hattest,
- wie die sonstigen Beeinträchtigungen waren, z.B., wie lange Du keinen Sport machen konntest.
Wenn's Ärger gibt, sind solche Aufzeichnungen wichtig, der RA braucht sie. Die Versicherung wird nur den Zeitwert ersetzen. Mehr muß sie nicht, wenn eine Reparatur nicht (wirtschaftlich) möglich ist. Wenn Du also funktionellen Ersatz haben willst, mußte wohl was von den Klamotten, vom Schmerzensgeld, Helm ggfls. usw. abzweigen. Wie die Versicherung zahlt, hängt von der Gesellschaft, noch mehr aber vom Sachbearbeiter ab. Hab da ganz unterschiedliche Erfahrungen. Richtig ist jedenfalls, dass das von Seiten der Versicherung sicher nicht der Jahrhundertprozeß wird. Einen vernünftigen Sachbearbeiter unterstellt wird die Versicherung moderate Ansprüche problemlos begleichen. So war's jedenfalls bei meinen 2 Radunfällen, einer mit Hund, einer mit Auto. In einem Fall hab ich die Rechnung aufgemacht (war wirklich nicht hoch) und geschrieben, wenn innerhalb von 2 Wochen gezahlt wird mach ich keine weiteren Ansprüche wie Schmerzensgeld geltend. Die haben problemlos gezahlt. Da mußte allerdings auch sicher sein, dass da nix mehr ist, auch gesundheitlich. Das lief auf privatem Briefkopf. Im anderen Fall hab ich mit RA-Briefkopf geschrieben, der - belegbare - Schaden war höher, d.h. ca. 500 - 600. Auch da haben die problemlos gezahlt, ohne Fotos, Gutachten etc. allein auch eine Kostenvoranschlag des Händlers hin. Es gibt da also durchaus vernünftige Leute und du kannst beim Verhandeln was "Verkaufen", dass Dich nix kostet: Entweder Ihr zahlt den - vernünftig berechneten - Schaden ohne Probleme, oder ich muß mich anwaltlich beraten lassen, dann kostet's Euch extra. So sehr groß ist der Spielraum da allerdings nicht. Bei dem anstehenden Streitwert kann der RA keine 1000 EUR verlangen, da kannste eher ne 0 streichen. Auch die 700 - 1000 EUR für ne "einfache" Rippenprellung ohne weitere Beeinträchtigungen scheinen mir ohne Tabelle eher hoch gegriffen, es sein denn, 2 Wochen krank geschrieben, Schmerzen 1 Woche, mehrere Arztbesuche etc.. Und für nen Hunni oder 2 wird der RA da auch keinen Krieg anfangen, bei dem er 3 Stunden im Termin mit Dir sitzt und Briefe diktiert.
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