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Vollständige Version anzeigen : Radunfall - Was bezahlt die Haftpflicht?


Cruiser
29.05.2010, 22:19
Nachdem ich mich nun die letzten Wochen standhaft gegen die hinterlistigen Versuche der Autofahrer wehrte, mich über den Haufen zu fahren, ist es dann heute passiert, wenn auch etwas anders.

Der Tag fing schon komisch an, als von meinem Profile Design Flaschenhalter BEIDE Schrauben an den Muttern abgrissen sind und das Ding auf die Strasse flog...Was war das denn? Kann mir nicht vorstellen, die zu fest angezogen zu haben?:confused: :(

Dann der Unfall:
Ein Mädchen kam urplötzlich mit ihrem Fahrrad hinter einem Van raus und auf die Strasse...
Keine Chance mehr zu bremsen, keine Chance mehr auszuweichen. Zusammenstoss.
Die Geschwindigkeit war nich so hoch, weil wir grade erst in die Strasse eingebogen waren.

Keine schwerwiegenden Verletzungen, wir haben wohl beide Prellungen etc.

Ich habe dann die Polizei gerufen, die auch den Unfallvorgang aufgenommen hat.

Den Schaden am Rad kann ich schwer abschätzen.
Lenker und Gabel sind wohl fällig, tauscht man dann auch den Vorbau? Das ZIP 404 Vorderrad hat nen derben Achter, keine Ahnung, ob man den rauskriegt.
Der Rahmen hat am Oberrohr ne kleine Delle, da ist auch Lack abgeplatzt und es sieht wie ein kleines Loch aus. Rahmen ist ein Cervello P2C. Kann da jemand was zu sagen?

Was zahlt eigentlich die Haftpflicht?
Den Zeitwert? :Weinen: Wie rechnet sich das?
2008 haben wir die Räder gekauft.
Den Rahmen würde ich schon gerne behalten, werde Montag zum Freundlichen fahren....

Danke schonmal.:Blumen:

NBer
29.05.2010, 22:23
Was zahlt eigentlich die Haftpflicht?
Den Zeitwert? :Weinen: Wie rechnet sich das?

jo, zeitwert. der berechnet sich nicht, der wird festgelegt. also zb von einem radhändler. wenn der betrag der gegnerischen haftpflicht zu hoch erscheint, schicken die einen eigenen sachverständigen zum schätzen.
zu beachten ist, das bei unfällen mit kindern auch dem "opfer" oft eine teilschuld mitangelastet wird.

Meik
29.05.2010, 22:26
Steh jetzt auf dem Schlauch. Du auf dem Rad? Das Mädchen auch? Wer schuld? Wenn per Rad: Haftpflichtversicherung überhaupt vorhanden? Mädchem wie alt, überhaupt schuldfähig? :confused:

DasOe
29.05.2010, 22:29
Hat sich Mandarine mit abgelegt? Hoffentlich kommt verletzungsmässig nichts nach ... mitunter ist das Erwachen am nächsten Morgen schmerzhafter als gedacht ... haltet uns bitte informiert.

Ansonsten weiß ich aus meiner Erfahrung, zugrunde gelegt wird der Zeitwert (Rechnung, die einzureichen ist). Ansonsten könntet ihr "Verletzung der Aufsichtspflicht" ins Feld führen. Das hatte ich auch schon mal und ich habe mich damals mächtig abgelegt, um das Kurze nicht über den Haufen zu fahren.

Cruiser
29.05.2010, 22:29
jo, zeitwert. der berechnet sich nicht, der wird festgelegt. also zb von einem radhändler. wenn der betrag der gegnerischen haftpflicht zu hoch erscheint, schicken die einen eigenen sachverständigen zum schätzen.


Was ist denn dann ein Zeitwert? Der Betrag, den ich beim Verkauf erzielen würde?

zu beachten ist, das bei unfällen mit kindern auch dem "opfer" oft eine teilschuld mitangelastet wird.

Nachdem der Polizist sowohl mich, als auch das Mädchen zum Unfallhergang befragte, sagte er, daß Mädchen sei eindeutig alleine schuld.
Die waren bei Eintreffen erst sehr skeptisch, zumindest empfand ich das so.

sybenwurz
29.05.2010, 22:32
Blaue Banane hat ne Beule im Oberrohr, seitse drei Tage alt ist.
Dennoch: bei nem Unfall geltend machen beim Verursacher.
Garantieren kann dir nämlich keiner was.
Zum Vorderrad kann man nix sagen.
Manche Felge packts, manche nedd;- kommt auf den Grad der Verformung an und/oder ob nur das Kräfteverhältnis im Speichengefüge etwas ausm Gleichgewicht geraten ist (und wieso;- wenns nen Nippel halb aus der Felge gezogen hat, kannstes knicken, dann isses n Fall fürs Zipp-CrashReplacement).

NBer´s Einwand hat was, kommt sicher aber auch aufs Alter der Lütten an und ob ne Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht vorlag.
Meiks Einwand hat auch was: evtl. wollten sich die Eltern des Kindes grad gar kein Cervélo kaufen, wennse keine Haftpflicht haben.

Thorsten
29.05.2010, 22:36
Naja, Cervelo-Fahrer landen vermutlich in der gleichen Schublade wie Porsche- und tiefergelegte BMW-Fahrer. Potenzielle Raser eben ;).

Gute Besserung für die Prellungen und dass du bald wieder voll auf den Beinen bist.

Wenn der Rahmen für die Tonne ist: www.bikepalast.com bietet gerade wieder (leicht) reduzierte Cervelo-Rahmen an.

sybenwurz
29.05.2010, 22:36
Die waren bei Eintreffen erst sehr skeptisch, zumindest empfand ich das so.
Verständlich: bei Kindern biste fast automatisch erstmal alleine schuld, egal wie doof und unvorhersehbar die sich aufgeführt haben.
Du bist ja aber sicher unltramegalangsam gefahren, weils bestimmt n Wohngebiet war und wenn nicht, dann auch und das Mädel konntste erst nen halben Meter vorm Crash sehen und unmöglich im Bereich des Menschenmöglichen bremsen, oder?

Cruiser
29.05.2010, 22:39
Steh jetzt auf dem Schlauch. Du auf dem Rad? Das Mädchen auch? Wer schuld? Wenn per Rad: Haftpflichtversicherung überhaupt vorhanden? Mädchem wie alt, überhaupt schuldfähig? :confused:

Beide auf Rad.
Ich auf der Strasse und das Mädel kam vom Bürgersteig aus hinter einem Van auf die Strasse, wollte diese überqueren. Das Mädel ist 10.

Hat sich Mandarine mit abgelegt?

Madarine war einige Meter hinter mir, hatte vor Schreck aber fast das Ausklicken vergessen, ging also noch gut.

Ich hoffe, daß das große Aua ausbleiben wird. Mal sehen morgen früh.
Danke:Blumen:

Cruiser
29.05.2010, 22:44
Verständlich: bei Kindern biste fast automatisch erstmal alleine schuld, egal wie doof und unvorhersehbar die sich aufgeführt haben.
Du bist ja aber sicher unltramegalangsam gefahren, weils bestimmt n Wohngebiet war und wenn nicht, dann auch und das Mädel konntste erst nen halben Meter vorm Crash sehen und unmöglich im Bereich des Menschenmöglichen bremsen, oder?

Glücklicherweise war es tatsächlich so, weil wir grade erst in die Strasse (kleine Nebenstrasse) eingebogen waren und von einer vorfahrtgewährenden Strasse kamen.

Wäre das ganze auf einer der Hauptstrassen passiert (IM Strecke) hätte das GANZ anders ausgesehen.
Glück im Unglück gehabt!

Cruiser
29.05.2010, 22:47
Blaue Banane hat ne Beule im Oberrohr, seitse drei Tage alt ist.
Dennoch: bei nem Unfall geltend machen beim Verursacher.
Garantieren kann dir nämlich keiner was.


Wie ist deine persönliche Einschätzung?

Auf der anderen Seite ist es natürlich uncool, wenn dir der Rahmen bei hohem Tempo unter dem Hintern wegbröselt...

nabenschalter
29.05.2010, 22:48
erst Mal gute Besserung, aber so einfach wird das nicht.
Auch wenn die Polizie sagt, das Mädchen sei schuld, ist bei einem 10 Jährigen Mädchen die Einsichtsfähigkeit" noch zu prüfen. Sie kann zwar "schuld sein" aber Du bekommst von der Haftpflichtversicherung eventuell immer noch nichts, da Kinder nur eingeschränkt schuldfähig. Un die Haftpflicht wird sich wehren, denn die Abwehr unberechtigter Anspüche (auf grund gesetzlicher Haftungsregeln) gehört zu deren ureigenster Aufgabe. Ich würde da - wofern Du eine Rechtsschutz hast - mal Kontakt aufnehmen.
Oder Du machst Deine Ansürche bei der gegnerischen Versicherung geltend und schaust, wie sie reagieren, Dann kansnt Du immer noch zum Anwalt gehen.
Gruß
Nabenschalter

TomX
29.05.2010, 22:49
@Cruiser:

Wie alt war das Mädchen?

Wenn sie unter sieben war, hast du ziemlich sicher Pech (außer du weist den Eltern die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nach).

Auch sonst hast du ein paar Hürden, um überhaupt dazu zu kommen, dass sie haftet:

http://de.wikipedia.org/wiki/Deliktsf%C3%A4higkeit

Und das mit dem Zeitwert ist richtig. Es ist der (objektive) Verkaufswert des Rads im unbeschädigten Zustand.

Könntet Ihr mal weniger Unfälle bauen? Ich würde gern auch zu was anderem schreiben :)

Ansonsten auch dir: Gute Besserung!

Meik
29.05.2010, 22:49
Das Problem steckt hier: 828 BGB: "Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat."

Darüber ist dann der Punkt der Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern die Frage. War das so? Oder standen die Eltern daneben und konnten den Unfall trotzdem nicht verhindern?

Leider keine ganz einfache Sache bei Unfällen mit Kindern :(

Aber was ist eigentlich gerade los, nicht der erste aktuelle Thread zu Radunfällen :Nee:

Cruiser
29.05.2010, 22:52
erst Mal gute Besserung, aber so einfach wird das nicht.
Auch wenn die Polizie sagt, das Mädchen sei schuld, ist bei einem 10 Jährigen Mädchen die Einsichtsfähigkeit" noch zu prüfen. Sie kann zwar "schuld sein" aber Du bekommst von der Haftpflichtversicherung eventuell immer noch nichts, da Kinder nur eingeschränkt schuldfähig. Un die Haftpflicht wird sich wehren, denn die Abwehr unberechtigter Anspüche (auf grund gesetzlicher Haftungsregeln) gehört zu deren ureigenster Aufgabe. Ich würde da - wofern Du eine Rechtsschutz hast - mal Kontakt aufnehmen.
Oder Du machst Deine Ansürche bei der gegnerischen Versicherung geltend und schaust, wie sie reagieren, Dann kansnt Du immer noch zum Anwalt gehen.
Gruß
Nabenschalter

Was ist mit "Eltern haften für ihre Kinder"?

Immerhin war die Mutter ja nicht in der Nähe, dafür aber der unangeleinte Hund...:cool:

Wenn ich auf meinem Schaden sitzenbleiben sollte, fände ich das nicht fair.

Meik
29.05.2010, 22:53
[QUOTE=TomX;396727Und das mit dem Zeitwert ist richtig. Es ist der (objektive) Verkaufswert des Rads im unbeschädigten Zustand.[/QUOTE]

Na sagen wir mal vor dem aktuellen Unfall, heißt ja nicht zwingend dass es vorher keine Lackkratzer oder ähnliche kleine Beschädigungen hatte.

Es heißt zwar meist Zeit- oder Wiederbeschaffungswert, stellt aber real eher wie auch bei KFZ den Veräußerungswert dar. Also das was du bei Verkauf unmittelbar vor dem Unfall als Verkaufspreis erzielt hättest.

Cruiser
29.05.2010, 22:54
@Cruiser:

Wie alt war das Mädchen?

Wenn sie unter sieben war, hast du ziemlich sicher Pech (außer du weist den Eltern die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nach).


10 Jahre.

Vielen Dank allen schon mal für die Anregungen/Infos.

Meik
29.05.2010, 22:56
Was ist mit "Eltern haften für ihre Kinder"?
Immerhin war die Mutter ja nicht in der Nähe, dafür aber der unangeleinte Hund...:cool:

Nicht in der Nähe klingt IMHO klar nach Aufsichtspflichtverletzung und dürfte auf die Haftung der Eltern hinauslaufen. Hoffentlich haben die dann auch eine Haftpflichtversicherung.

Wenn ich auf meinem Schaden sitzenbleiben sollte, fände ich das nicht fair.

Umgekehrt: Muss ein 10jähriges Kind ein teures Rennrad bezahlen obwohl es vermutlich die Folgen seines Handelns nicht so abschätzen kann wie ein Erwachsener?

sybenwurz
29.05.2010, 22:59
Wie ist deine persönliche Einschätzung?
Ich bin da relativ schmerzbefreit, fahre aber auch fast ausnahmslos irgndwelche Kisten, die ich eh nimmer hergeb und bei denen sich sowas dementsprechend bei nem Verkauf nedd preismindernd auswirkt.
Haltbarkeitsmässig hätte ich relativ wenig Bedenken (hab die "Dulln" nu aber auch nedd gesehen), aber wie gesagt: ne Garantie kann (und wird) dir niemand geben.
(Ich selbst würde wahrscheinlich weiterfahren, aber nen Kunden niemals so auf die Strasse schicken, ohne Bedenken oder Veto anzumelden)
Prinzipiell sagen aber alle Hersteller, dass ein Bauteil aus Alu mit sichtbarer Beschädigung/Verformung ausgetauscht werden muss;- aus gutem Grund.


Auf der anderen Seite ist es natürlich uncool, wenn dir der Rahmen bei hohem Tempo unter dem Hintern wegbröselt...

Bröseln wird er nicht, wenn, dann brechen...:Cheese:

Cruiser
29.05.2010, 23:03
Umgekehrt: Muss ein 10jähriges Kind ein teures Rennrad bezahlen obwohl es vermutlich die Folgen seines Handelns nicht so abschätzen kann wie ein Erwachsener?

"Teuer" ist realtiv. Es geht um das Prinzip.

Wenn das Kind sich im Verkehr nicht regelkonform verhalten kann, muss es beaufsichtigt dort teilnehmen.

Sieh es mal so, wäre ich nicht ein doofer Triathlet, sondern ein Bus gewesen, wäre das nicht so glimpflich abgegangen.

sybenwurz
29.05.2010, 23:04
Das Problem steckt hier: 828 BGB: "Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat."

Nu mach n Punkt: prizipiell iss das richtig, aber man kann von ner Zehnjährigen durchaus erwarten, dass sie nicht blindlings wie n Kleinkind hinter nem Auto auf die Strasse rennt (oder fährt).
Wäre zu erwarten, dass sie dies doch tun könnte, hatse alleine und mitm Fahrrad nix auf der Gasse verloren und es liegt ne Verletzung der Aufsichtspflicht vor.

Cruiser
29.05.2010, 23:04
Ich bin da relativ schmerzbefreit, fahre aber auch fast ausnahmslos irgndwelche Kisten, die ich eh nimmer hergeb und bei denen sich sowas dementsprechend bei nem Verkauf nedd preismindernd auswirkt.
Haltbarkeitsmässig hätte ich relativ wenig Bedenken (hab die "Dulln" nu aber auch nedd gesehen), aber wie gesagt: ne Garantie kann (und wird) dir niemand geben.
(Ich selbst würde wahrscheinlich weiterfahren, aber nen Kunden niemals so auf die Strasse schicken, ohne Bedenken oder Veto anzumelden)
Prinzipiell sagen aber alle Hersteller, dass ein Bauteil aus Alu mit sichtbarer Beschädigung/Verformung ausgetauscht werden muss;- aus gutem Grund.



Bröseln wird er nicht, wenn, dann brechen...:Cheese:

Ist doch Carbon, kein Alu. Egal?

Thorsten
29.05.2010, 23:06
Mit 10 Jahren sollte man schon wissen, dass man vor dem auf die Straße fahren nach links und rechts zu gucken und vorsichtig zu sein hat. Die 7-Jahres-Grenze ist ok, aber für so ein einfaches Verkehrsdelikt sollte man deutlich vor 18 haftbar sein.

Mal als Anhaltspunkt, ab wann ein Kind in der Lage sein sollte, "vollständig" am Straßenverkehr mit dem Rad auf der Straße statt auf dem Fußweg teilzunehmen:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2004/0817/recht/0007/index.html

Nichtläuferin
29.05.2010, 23:06
Nicht in der Nähe klingt IMHO klar nach Aufsichtspflichtverletzung und dürfte auf die Haftung der Eltern hinauslaufen. Hoffentlich haben die dann auch eine Haftpflichtversicherung.


Ich glaube nicht, daß bei einem 10jährigen Kind die Eltern immer in der Nähe sein müssen. Bei uns fahren fast alle 5. Klässler (ist so etwa 10 Jahre) alleine in den Nachbarort in die Schule mit dem Fahrrad (ca. 2 bis 4km). Da ist auch nie ein Elternteil dabei.
Normalerweise wird ja in der 4. Klasse der Fahrradführerschein in der Schule gemacht. Gewisse Verkehrsregeln sollten ab da vorausgesetzt werden können.

Gute Besserung
Nichtläuferin

nabenschalter
29.05.2010, 23:07
Eltern haften für ihre Kinder ist so generell Mumpitz.
Recht und Fairness sind zwei paar Stiefel und das persönliche Rechtsempfinden stimmt nicht notwendigerweise mit dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) überein. Sonst hätten wir ja Zustände wie im wilden Westen....
Nur so grundsätzlich.

Wie gesagt,
Ansprüche geltend machen bei gegnerischer Versicherung, dann gegebenenfalls Anwalt.Gruß
nabenschalter

TomX
29.05.2010, 23:17
Es heißt zwar meist Zeit- oder Wiederbeschaffungswert, stellt aber real eher wie auch bei KFZ den Veräußerungswert dar. Also das was du bei Verkauf unmittelbar vor dem Unfall als Verkaufspreis erzielt hättest.

Jo. So hatte ich das gemeint, nur etwas verklausuliert dargestellt :Cheese:

sybenwurz
29.05.2010, 23:18
Egal?

Nee, ich dachte, du hättest nen P2SL (frag jetzt nedd, wie ich drauf komme, keine Ahnung...:Gruebeln: )?
Naja.
Carbon iss im Eimer, wenn wirklich ne Beule drin ist und Fasern gebrochen bzw. -lagen delaminiert sind.
N Lackabplatzer an der Oberfläche oder n Kratzer in der Deckcarbonschicht machen dagegen eher nix, aber das iss ne Geschichte, die man am besten live sehen sollte.

Meik
29.05.2010, 23:27
Nu mach n Punkt: prizipiell iss das richtig, aber man kann von ner Zehnjährigen durchaus erwarten, dass sie nicht blindlings wie n Kleinkind hinter nem Auto auf die Strasse rennt (oder fährt)

Sehe ich ja auch so, nur bei der ungenauen Formulierung im Gesetzt ist zwischen dem Glauben Recht zu haben und tatsächlich Recht bekommen oft ein großer Unterschied. :(

@nabenschalter: Ansprüche macht man üblich immer bei der anderen Person geltend. Direkt Ansprüche an die Versicherung stellen kann man nur im Ausnahmefall der KFZ (Gefährdungshaftung mit Versicherungszwang).

Es bleibt IMHO zu hoffen das entweder die Eltern zahlen oder eine Haftpflichtversicherung vorliegt. Könnte etwas dauern bis ein 10jähriges Mädel einen Carbonrenner vom Taschengeld abbezahlt hat. ;)

Ingo77
29.05.2010, 23:35
Was ist mit "Eltern haften für ihre Kinder"?

Immerhin war die Mutter ja nicht in der Nähe, dafür aber der unangeleinte Hund...:cool:

Wenn ich auf meinem Schaden sitzenbleiben sollte, fände ich das nicht fair.

Ich hatte vor 2 Jahren ein ähnliches Problem: Kind rennt plötzlich auf die Straße, Ingo mit dem Rad voll rein.

Nicht nur, dass die Mutter (die 3km entfernt zu hause saß) der Göre, die zunächst weglaufen wollte -sie war im Prinzip unverletzt, ich hatte nen Salto gemacht - mich dann auch noch nachträglich angezeigt hat:

Der von mir in aller Eile hinzugezogene Anwalt meinte dann: Da habe ich nochmal Glück gehabt, dass das Mädel schon 11 war. :Nee:

Wäre sie jünger gewesen, hätte ich womöglich keine roten Cent gesehen.

be fast
30.05.2010, 00:15
Schöner Mist Cruiser! Vor so ner Gschichten steh ich auch ständig kurz davor. :(

Viel Erfolg!

Cruiser
30.05.2010, 00:21
Schöner Mist Cruiser! Vor so ner Gschichten steh ich auch ständig kurz davor. :(

Viel Erfolg!

Ahh, alles wird gut!

Ich frage mich manchmal, warum wir immer Angst vor den "Schwimmen" :Ertrinken: haben, Radfahren ist letztlich wesentlich gefährlicher:Maso:

Cruiser
30.05.2010, 09:47
aber das iss ne Geschichte, die man am besten live sehen sollte.

Dackel deshalb morgen zum "Radhändler meiner Wahl".

Gab es nicht die Möglichkeit Rahmen testen zu lassen, also so art röntgen???

be fast
30.05.2010, 09:53
Dackel deshalb morgen zum "Radhändler meiner Wahl".


Zu Wim und Wum S. :Cheese:

GrrIngo
30.05.2010, 09:53
Ahh, alles wird gut!

Ich frage mich manchmal, warum wir immer Angst vor den "Schwimmen" :Ertrinken: haben, Radfahren ist letztlich wesentlich gefährlicher:Maso:

Ganz einfach: Beim Schwimmen wissen wir, daß wir es nicht können - selbst wenn wir das ganze Treibholz im Frei/Hallenbad versägen. Dagegen sind wir vollständig überzeugt davon, besser im Zeitfahren zu sein als Jan Ullrich, besser im Klettern zu sein als Marco Pantani und besser als Salvodelli zu sein beim Abfahren zu deren besten Zeiten - und da das nunmal zumindest für uns individuell ganz sicher so ist, kann da doch nichts passieren...

Tatsächlich aber passieren die meisten Todesfälle beim Triathlon-Wettkampf tatsächlich beim Schwimmen (laut US-Statistik zu etwa 50% wohl auch aufgrund von Vorerkrankung/Vorschädigung - Quelle triathlon No. 80 / Mai 2010).

Gruß
GrrIngo

Gruß
GrrIngo

roadrunner
30.05.2010, 10:19
Gute besserung und viel erfolg!


Umgekehrt: Muss ein 10jähriges Kind ein teures Rennrad bezahlen obwohl es vermutlich die Folgen seines Handelns nicht so abschätzen kann wie ein Erwachsener?

Er hat aber doch jetzt keinen Nachteil weil er ein teures Rad hat?

Wenn ich einen spiegel Ferrari abfahre ist das halt teurer als bei einem kleinen Fiat. So stelle ich mir das auch beim Rad vor.:confused:

Meik
30.05.2010, 10:33
Wenn ich einen spiegel Ferrari abfahre ist das halt teurer als bei einem kleinen Fiat. So stelle ich mir das auch beim Rad vor.:confused:

Stimmt, aber den Ferrari von einem 10jährigen Kind von dessen Taschengeld bezahlt bekommen? :confused:

Wie gesagt, hoffentlich ist eine Privathaftpflicht für das Kind vorhanden. Dann hat man gute Chancen sein Geld zu bekommen, wenn nicht wird es schwierig.

Raven
30.05.2010, 10:34
Gab es nicht die Möglichkeit Rahmen testen zu lassen, also so art röntgen???

Eine Bekannte ist in einer ähnlichen Situation bzgl. etwaiger Rahmenschäden i.V.m. Versicherungsabwicklung. Sie schickt das Fahrrad an einen SV und muss jetzt mehrere Wochen auf das Ergebniss warten.

Gibt mehrere Gutachter:
www.velotech.de
www.zedler.de ("bekannt" aus dem Tour-Magazin)

NBer
30.05.2010, 10:37
Eine Bekannte ist in einer ähnlichen Situation bzgl. etwaiger Rahmenschäden i.V.m. Versicherungsabwicklung. Sie schickt das Fahrrad an einen SV und muss jetzt mehrere Wochen auf das Ergebniss warten.

Gibt mehrere Gutachter:
www.velotech.de
www.zedler.de ("bekannt" aus dem Tour-Magazin)

aber vorsicht. die sachverständigenkosten werden nur bei 100%iger schuld von der gegenseite übernommen. da würde ich in dem aktuellen fall noch warten. nicht dass er sonst auf einem teil dieser kosten auch noch sitzenbleibt. bei zb ner 30%igen mitschuld kann das bei ner dann sicherlich mehrere hunder euro teuren sachverständigenuntersuchung richtig teuer werden. da muss man auch mal den gesamtstreitwert und das risiko eine rmithaftung im auge behalten.

Pascal
30.05.2010, 10:39
Ich glaube nicht, daß bei einem 10jährigen Kind die Eltern immer in der Nähe sein müssen. Bei uns fahren fast alle 5. Klässler (ist so etwa 10 Jahre) alleine in den Nachbarort in die Schule mit dem Fahrrad (ca. 2 bis 4km). Da ist auch nie ein Elternteil dabei.
Normalerweise wird ja in der 4. Klasse der Fahrradführerschein in der Schule gemacht.

Das mit dem Fahrradführerschein fiel mir im Zusammenhang mit den 10 Jahren des Mädchens auch ein. Das wäre u.U. wichtig. Hat sie den "Führerschein" dürfte eine Teilnahme am Straßenverkehr völlig in Ordnung sein, zur Schule dürfen Kinder dann doch auch mit dem Fahrrad. Natürlich ohne elterliche Begleitung. Daher würde ich somit auch keine Verletzung elterlicher Aufsichtspflicht sehen.

Meik
30.05.2010, 10:43
aber vorsicht. die sachverständigenkosten werden nur bei 100%iger schuld von der gegenseite übernommen

Und wenn es keine Haftpflichtversicherung gibt kann es passieren dass man trotz 100%iger Schuld des Gegners keinen Cent sieht. :(

Also vorsichtig mit Dingen die hohe Kosten verursachen.

Wir reden ja nicht über einen Autounfall wo es zwangsweise eine Haftpflichtverischerung gibt an die man direkt seine Ansprüche stellt. Das vereinfacht die Sache ungemein.

roadrunner
30.05.2010, 10:48
Stimmt, aber den Ferrari von einem 10jährigen Kind von dessen Taschengeld bezahlt bekommen? :confused:

Wie gesagt, hoffentlich ist eine Privathaftpflicht für das Kind vorhanden. Dann hat man gute Chancen sein Geld zu bekommen, wenn nicht wird es schwierig.

Naja, du hast ja recht, aber:
Ob etwas aber 100 oder 3000€ kostet, wenn ich es kaputt gemacht habe muss ich es zhlen.

Das Kind ist doch über die eltern Haftplicht versichert, wenn nicht müssen!? Die werden doch, gerade mit kind, eine habn

sandra7381
30.05.2010, 10:49
Wir reden ja nicht über einen Autounfall wo es zwangsweise eine Haftpflichtverischerung gibt an die man direkt seine Ansprüche stellt. Das vereinfacht die Sache ungemein.
Oder man hat in seiner eigenen Haftpflichtversicherung eine Ausfalldeckung drin. Die springt dann ein, wenn die gegnerische Partei eben keine hat. Kannst du ja vielleicht mal prüfen, Cruiser.

Cruiser
30.05.2010, 11:22
Oder man hat in seiner eigenen Haftpflichtversicherung eine Ausfalldeckung drin. Die springt dann ein, wenn die gegnerische Partei eben keine hat. Kannst du ja vielleicht mal prüfen, Cruiser.

Üver so einen Zusatz sollte man unter solchen Gesichtspunkten generell nachdenken.
Ich denke (dachte) jede(r) hat eine Haftpflicht.

Meiner Meinung nach sollte eine Haftplicht eine Pflichtversciherung sein, genau wie beim Auto!

Ich habe mal auf der Seite meiner Vers. nachgeschaut und denke mal, daß das im Standard nicht drin ist.
Ich finde so etwas bei Neutrag unter "erweiterten Versicherungsschutz", kostet ca. 1/3 mehr (bei noch höhreren Deckungsbeträgen etc.), was bei der niedrigen Summe einer Haftplicht also nicht so ins Gewicht fällt.

Rufe da mal an...rein Interessehalber

Wenn es wirklich viele Menschen ohne Haftpflicht geben sollte, würde ich das machen, um mich und meine Familie zu schützen!

roadrunner
30.05.2010, 11:31
Üver so einen Zusatz sollte man unter solchen Gesichtspunkten generell nachdenken.
Ich denke (dachte) jede(r) hat eine Haftpflicht.

Meiner Meinung nach sollte eine Haftplicht eine Pflichtversciherung sein, genau wie beim Auto!

Ich habe mal auf der Seite meiner Vers. nachgeschaut und denke mal, daß das im Standard nicht drin ist.
Ich finde so etwas bei Neutrag unter "erweiterten Versicherungsschutz", kostet ca. 1/3 mehr (bei noch höhreren Deckungsbeträgen etc.), was bei der niedrigen Summe einer Haftplicht also nicht so ins Gewicht fällt.

Rufe da mal an...rein Interessehalber

Wenn es wirklich viele Menschen ohne Haftpflicht geben sollte, würde ich das machen, um mich und meine Familie zu schützen!

Genau das habe ich auch gedacht bzw. werde es tun!

Meik
30.05.2010, 11:45
Wenn es wirklich viele Menschen ohne Haftpflicht geben sollte, würde ich das machen, um mich und meine Familie zu schützen!

Mach es, die paar € ist es IMHO in jedem Fall wert.

sybenwurz
30.05.2010, 12:10
Gab es nicht die Möglichkeit Rahmen testen zu lassen, also so art röntgen???
Im Prinzip ja.
Die sog. "Impulsthermographie" funktioniert aber, indem man die Messung eines einwandfreien mit der eines evtl. beschädigten Bauteils vergleicht, also nicht, in dem man röntgt und sieht, "aha, da iss was kaputt" (oder auch nicht).
Du hättest also zum Vergleich dein Bike vorm Crash schon mal untersuchen lassen müssen.
Ob das von Mandarine nu als Vergleich auch ginge, du ein identisches gleicher Grösse bräuchtest oder ein anderes als deines gar nicht geht, weiss ich nicht.
Ich würde aber an deiner Stelle mal bei Storck anfragen. Sitzen bei dir um die Ecke und bewegen sich konstant in diesen Sphären.

Allerdings kann man allermeist auch mit ner Minikamera im Rohr filmen und sehen, ob die Beschädigung bis ins Innere durchgeht.
Normal kannste davon ausgehen, dass nix iss, wenn man nix sieht.
Dann käme bestenfalls noch ne Delaminierung in Frage (die verklebten Fasermatten lösen sich voneinander), das hört man aber als Knarzen oder Knacken beim Fahren bzw. unter Belastung.



Und wenn es keine Haftpflichtversicherung gibt kann es passieren dass man trotz 100%iger Schuld des Gegners keinen Cent sieht. :(
Jepp;- die Haftpflichtversicherung ist in ihrer Bezeichnung vorallem im vergleich zur KFZ-Haftpflicht etwas irreführend, weilse eben nicht Pflicht ist, sondern nur die Pflicht, für selbst verursachte Schäden an fremdem Eigentum einzustehen, abdeckt.

Oder man hat in seiner eigenen Haftpflichtversicherung eine Ausfalldeckung drin. Die springt dann ein, wenn die gegnerische Partei eben keine hat. Kannst du ja vielleicht mal prüfen, Cruiser.

Genau. Die Versicherung holt sich aber dennoch die Kohle vom Schadensverursacher wieder.

Da spielt aber übrigens noch ne zweite Sache mit rein: Rechtschutz. Dürfte hier nicht zutreffen, aber die Versicherungen prüfen natürlich ihre Zahlungspflicht.
Daher, und weil sie die, je nach Schadenshöhe notfalls auch gerichtlich bestreiten, wenn sie die nicht als gegeben ansehen, kommt man bisweilen in den Genuss, nen Rechtsanwalt von denen gestellt zu bekommen, um gegen einen Unfallgegner vorzugehen.
Iss mir mal passiert, ich hab mir nen Rechtsanwalt nehmen dürfen und hab den Gegner komplett abgeräumt und alles bezahlt bekommen, statt zu zahlen (lief auf 50:50 raus, sah meine Versicherung aber anders unds Gericht dann auch).

Steppison
30.05.2010, 12:19
Ich hab mir vor nem Monat ne private Haftpflicht zugelegt unter anderem mit der oben angesprochenen Zahlung im Schadensfall bei Nichtzahlung des anderen. Für den Fall das gehts bei mir erstmal zügig wieder los und die kümmern sich dann drum, dass die Kohle wieder bei ihnen landet. Kostenpunkt waren anstatt 35€ bzw. 53€ dann 69€.

arist17
30.05.2010, 12:26
Das mit dem Fahrradführerschein fiel mir im Zusammenhang mit den 10 Jahren des Mädchens auch ein. Das wäre u.U. wichtig. Hat sie den "Führerschein" dürfte eine Teilnahme am Straßenverkehr völlig in Ordnung sein, zur Schule dürfen Kinder dann doch auch mit dem Fahrrad. Natürlich ohne elterliche Begleitung. Daher würde ich somit auch keine Verletzung elterlicher Aufsichtspflicht sehen.

also jetzt mal ehrlich: wer von euch ist mit 10 jahren kein rad gefahren? und wer von euch dann nur in elternbegleitung?
und wer von euch mit kindern lässt diese nur unter aufsicht radeln? :Nee:


ansonsten: klar, haftpflicht der eltern des kindes; hast du mit den eltern schon kontakt?
wünsch dir, dass du erfolg hast :Blumen:

Dieda
30.05.2010, 12:44
Ich bin jahrelang als Windsurferin mit Carbon-Masten umgegangen, wie mit rohen Eiern-wenn es da mal einen Schlag auf einen Stein gab, ist Dir das Teil bei der nächsten Gelegenheit um die Ohren geflogen und hat das Segel meist gleich mit in den Tod gerissen.
Daher habe ich eine Carbon-Phobie.
Rahmen sind von ihrer Außenhaut natürlich stabiler. Trotzdem ist der Gedanke, zu röntgen, erstmal ok.
Solltest Du da zeitnah nicht zu einer Lösung kommen, lohnt es sich ev. auch in einem großen Surfshop nachzufragen-für die ist das Röntgen von Boards und Masten oft gefragt und geht ev. schnell (Habe konkrete Erfahrungen damit aus Spanien und Holland-sollte aber hier auch möglich sein?)
Verdaut erstmal den Schreck! Viel Erfolg!!!! :Blumen:

FuXX
30.05.2010, 12:58
jo, zeitwert. der berechnet sich nicht, der wird festgelegt. also zb von einem radhändler. wenn der betrag der gegnerischen haftpflicht zu hoch erscheint, schicken die einen eigenen sachverständigen zum schätzen.
zu beachten ist, das bei unfällen mit kindern auch dem "opfer" oft eine teilschuld mitangelastet wird.Hm, wirklich nur Zeitwert? Nem Kumpel wurde letztens ein Rad aus dem Keller geklaut, da hat die Hausrat den Neupreis erstattet. Oder gibt es da nen Unterschied zwischen Unfällen und Diebstählen?

Mit Loch im Rahmen kannste das P2C jedenfalls abschreiben Cruiser. Aber gut, dass dir nichts passiert ist. Kopf hoch.

FuXX

FuXX
30.05.2010, 13:17
Das mit dem Fahrradführerschein fiel mir im Zusammenhang mit den 10 Jahren des Mädchens auch ein. Das wäre u.U. wichtig. Hat sie den "Führerschein" dürfte eine Teilnahme am Straßenverkehr völlig in Ordnung sein, zur Schule dürfen Kinder dann doch auch mit dem Fahrrad. Natürlich ohne elterliche Begleitung. Daher würde ich somit auch keine Verletzung elterlicher Aufsichtspflicht sehen.Was heißt dürfen? Der "Führerschein" ist doch ncihts offizielles, oder? Ich bin mit 6 alleine zur Schule gefahren. Meine Eltern hatten mich ein paar mal begleitet und dann durfte ich alleine fahren. Genau wie alle anderen Kinder im Dorf.

Ich find's ja eigentlich total bescheuert, dass heute alle Kinder von ihren Mamis im Q7 zur Schule gefahren werden, weil es mit dem Fahrrad ja viiiieeeel zu gefährlich sei. Dabei können die Mamis mit den Q7, Touaregs etc. gar nicht umgehen, stören sich aber nicht weiter an den Kollateralschäden. Es lässt sich ja lustigerweise sogar eine Zunahme der Unfälle in Schulnähe nachweisen, da eben heute alle Kinder gefahren werden. Kein Wunder, dass es jetzt zu gefährlich ist, wenn die Kinder alleine hinradeln, über ne Q7 Motorhaube sieht man son Kind gar nicht...

Wenn Cruiser jetzt auf seinen Kosten sitzen bleibt, dann wäre das mal wieder der Beweis, dass es nen Unterschied zwischen im Recht sein und Recht bekommen gibt. Wenn die Eltern denken, dass ihr Kind alleine Rad fahren darf, dann müssen sie auch mit den etwaigen Konsequenzen leben.

FuXX

Thorsten
30.05.2010, 13:27
Hm, wirklich nur Zeitwert? Nem Kumpel wurde letztens ein Rad aus dem Keller geklaut, da hat die Hausrat den Neupreis erstattet. Oder gibt es da nen Unterschied zwischen Unfällen und Diebstählen?
Gibt es wohl, ich habe früher auch immer einen guten Schnitt gemacht, als mir die Räder geklaut wurde. Da wurden sogar die Preiserhöhungen der Jahre seit dem Kauf bezahlt. Schwachsinnig, aber von den Versicherungen selbst so gemacht.

Heute habe ich meine maximale Summe pro Schadensfall so niedrig gewählt, dass es eh nur für den Zeitwert reichen würde.

Cruiser
30.05.2010, 18:18
Mit Loch im Rahmen kannste das P2C jedenfalls abschreiben Cruiser. Aber gut, dass dir nichts passiert ist. Kopf hoch.

FuXX

Direkt ein Loch isses nicht.
Schwer zu beschreiben, sieht merkwürdig aus

Danke für die guten Wünsche:Blumen:

Mandarine
30.05.2010, 18:19
Direkt ein Loch isses nicht.
Schwer zu beschreiben, sieht merkwürdig aus



Achgottsche er will es nicht sehen...

maifelder
30.05.2010, 18:49
Was muss ich denn hier lesen? Und das 1 Monat vor dem IM EU. :Nee:

Dann mal gute Besserung. :Blumen:

Mich hat gestern eine Mail aus Österreich erreicht, es gibt 20% auf lagernde Cervelo-Rahmen. www.bikepalast.com

Sogar Deine Größe, Upgrade auf ein P3 ist auch möglich. :)

Mandarine
30.05.2010, 19:10
Was muss ich denn hier lesen? Und das 1 Monat vor dem IM EU. :Nee:


... und eine Woche vor Kraichgau :(

Cruiser
30.05.2010, 19:12
Was muss ich denn hier lesen? Und das 1 Monat vor dem IM EU. :Nee:

Dann mal gute Besserung. :Blumen:

Mich hat gestern eine Mail aus Österreich erreicht, es gibt 20% auf lagernde Cervelo-Rahmen. www.bikepalast.com (http://www.bikepalast.com)

Sogar Deine Größe, Upgrade auf ein P3 ist auch möglich. :)

Habe ich schon gepostet bekommen, danke!

Upgrade, du meinst, wenn ich ihn mir upgrade?:Cheese:

Gibt es bei Cervelo nicht vielleicht ein Crash replacement? :confused:

maifelder
30.05.2010, 19:27
Habe ich schon gepostet bekommen, danke!

Upgrade, du meinst, wenn ich ihn mir upgrade?:Cheese:

Gibt es bei Cervelo nicht vielleicht ein Crash replacement? :confused:



Scheint es wohl zu geben:
http://forums.cervelo.com/forums/p/327/7255.aspx

Aber Du hast ja noch was vor.

Triaking
30.05.2010, 19:42
Hallo Cruiser,

du machst ja Sachen.....:Nee: Gute Besserung auch von mir und vor allem mußt du ja leider Gas geben in Sachen Bike, weil ja die Wettkämpfe vor der Tür stehen.

Ansonsten gehe einfach gleich zum Anwalt, inbesondere wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast. Ansonsten hast du einen pfiffigen Versicherungsvertreter (also der dich in diesen Fragen betreut)? Der kann dir auch schon mal entscheidende Tipps geben. Die Versicherung des Unfallgegners wird dich immer versuchen über den Tisch zu ziehen, das steht außer Frage! Und selbst wenn die es nicht tun, wirst du immer das Gefühl haben Sie hätten es getan:Cheese:

sybenwurz
30.05.2010, 19:47
Ansonsten gehe einfach gleich zum Anwalt, inbesondere wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast.

Wenn ich sowas lese, kommt mir sogar kurz vorm Abendessen noch das Mittagessen wieder hoch...:Nee:

Meik
30.05.2010, 19:55
Wenn ich sowas lese, kommt mir sogar kurz vorm Abendessen noch das Mittagessen wieder hoch...:Nee:

Leider hat er nicht ganz unrecht damit, das ist bei Versicherungen gang und gäbe irgendwelche Leistungen zu kürzen. Einfach in der Hoffnung der andere wird schon nicht wissen was ihm zusteht oder zu faul ist zum Anwalt zu rennen. :(

Würde in diesem Fall einfach den Zeitwert per Radladen oder Gutachter festlegen lassen und das bei den Eltern einreichen und abwarten. Je nach Reaktion kann man dann immer noch zum Anwalt.

Bei meinem Autounfall im letzten Jahr war ich jedenfalls heilfroh dass ich die Sache sofort einem Anwalt übergeben habe. Was da alle gelaufen ist :Nee:

carolinchen
30.05.2010, 20:00
mensch cruiser wat ne sche***e,mein mann sagt kind/familie soll der haftpflicht melden-entweder zahlen die dann oder es kommt zu einem rechtlichen disput und es ist eigentlich müßig weiter zu spekulieren .
das was richtig schlimm ist sind die wettkämpfe die kommen und das fehlende fahrrad-
ich hoffen das du zeit und nerven und geld hast um das problem schnell zu lösen und bist gsd einigermaßen heile geblieben-es hätte auch schlimmer kommen können......
wenns mit dem rad nicht klappt seh den kraigau als trainigswettkampf.....:(

sybenwurz
30.05.2010, 20:19
Je nach Reaktion kann man dann immer noch zum Anwalt.

Eben.
Es gibt sicher Fälle, bei denen der direkte Weg zum Anwalt führen sollte, aber ich habs dieser Tage schonmal geschrieben: 80% der Unfallschäden, die wir reparieren funktioniert tadellos ohne Rechtsbeistand undbeim Rest könnt ich nicht beschwören, dasses nedd auch ohne ging.
Sicher isses mit den Mädel etwas heikel, aber wieso könnten die Eltern nicht auch ne Haftpflicht haben und unkompliziert zusagen, den Schaden zu übernehmen?
Wenn irgendwer zickt, steht der Weg zum Anwalt ja immer noch offen.

Man kanns ja auch aus anderer Perspektive sehen: die Eltern würden mangels Versicherung den Schaden aus eigener Tasche zahlen und den Urlaub deswegen saussen lassen und kriegen nen tierischen Hals, wennse sinnlos noch die Kosten des gegnerischen Anwalts abdrücken dürfen.
(Iss mir bzw. einer meiner Perlen mal passiert, deren Hund (unversichert) vors Auto der Freundin eines Rechtsanwalts gelaufen ist. Statt nen KV der Werkstatt zu schicken, kam gleich n offizieller Schrieb, n Gutachten eines Kumpels, der Sachverständiger ist inklusive dessen Rechnung und die eigene Kostennote obendrauf.
Ich wär am liebsten zu dem Typen hingefahren und hätt ihm bei lebendigem Leib die Eier rausgerissen, zumal er noch so grosskotzig tat, dass ihm das zustehe, angeblich der halbe Karren Schrott war (an der Unfallstelle gings mit 12% bergauf, es ist Tempo 30 und die holde Maid sagte nachm Aussteigen als erstes, dass sie nicht stärker bremsen konnte, weil sie n Kind im Auto hätte) und ich rauskriegte, dass die Else das Töchterchen ausm dazugehörigen Autohaus war.)

Cruiser
30.05.2010, 20:23
Danke fürs Feedback.:Blumen:

Morgen werde ich erstmal den Schaden taxieren lassen.

Dann geht es weiter.
Ob das alles schnell über die Bühne geht weiß ich nicht...

Repariert werden muss es ja sowieso.;)

Darf ich denn die Rparatur schon vornehmen, ohne das die Versicherung den Schaden gesehen/geprüft hat, wenn ich eine Schadenstaxierung vom Radladen habe? :confused:

Dumm so kurz vor Kraichgau und meine Prellung schmerzt doch ganz gut nach Belastung! Mal sehen. Sollte Kraichgau nicht sein komme ich aj zum Essen, anfeuern, Fotos machen ....aber noch isses nicht so weit.

Meik
30.05.2010, 20:29
Darf ich denn die Rparatur schon vornehmen, ohne das die Versicherung den Schaden gesehen/geprüft hat, wenn ich eine Schadenstaxierung vom Radladen habe? :confused:

Jein. Theoretisch schon, es ist ja dein Rad und nicht das der Versicherung. Und damit auch deine Sache wann du was daran machen lässt. Wenn du eh reparieren lässt könntest du auch gleich die Rechnung einreichen.

Zweifelt aber die Versicherung bzw. der Unfallgegner die Summe im KV an gibt es Probleme wenn der Schaden danach nicht mehr begutachtet werden kann.

Solltest du vorab reparieren wollen (angesichts anstehender WK verständlich) reichlich Fotos vom Schaden machen um hinterher was in der Hand zu haben. Am besten mit dem KV einige Fotos einreichen.

Hoppel
30.05.2010, 20:32
Mensch, du machst ja Sachen ...

Gute Besserung :Blumen:

Du wirst doch hoffentlich ein Zweitrad haben???

Thorsten
30.05.2010, 20:47
Dumm so kurz vor Kraichgau und meine Prellung schmerzt doch ganz gut nach Belastung! Mal sehen. Sollte Kraichgau nicht sein komme ich aj zum Essen, anfeuern, Fotos machen ....aber noch isses nicht so weit.

Das Kraichgau-Startgeld halte ich auch für einen Teil des zu ersetzenden Schadens, wenn du im Kraichgau nicht starten kannst oder es zumindest lässt, weil es keinen Wettkampf- sondern Reha-Charakter hätte.

Triaking
30.05.2010, 21:24
Wenn ich sowas lese, kommt mir sogar kurz vorm Abendessen noch das Mittagessen wieder hoch...:Nee:

Anwalt wegen der Abwicklung mit Versichrung................nicht wegen des Kindes / der Eltern! Wenn die keine Versicherung haben, dann muß mit den Eltern verhandeln und mal schauen wie es so läuft! ;)

So, dann iss mal wieder, damit mit ich nicht Schuld bin, wenn du vorm Fleisch fällst. :cool:

Cruiser
30.05.2010, 21:44
Anwalt wegen der Abwicklung mit Versichrung................nicht wegen des Kindes / der Eltern! Wenn die keine Versicherung haben, dann muß mit den Eltern verhandeln und mal schauen wie es so läuft! ;)

So, dann iss mal wieder, damit mit ich nicht Schuld bin, wenn du vorm Fleisch fällst. :cool:

Je nach Versicherung werden wohl schon komische Register gezogen.:Huhu:

Weiß ich aber auch nur vom Hörensagen...

Newbie
31.05.2010, 08:49
Und wenn es keine Haftpflichtversicherung gibt kann es passieren dass man trotz 100%iger Schuld des Gegners keinen Cent sieht. :(

Also vorsichtig mit Dingen die hohe Kosten verursachen.

Wir reden ja nicht über einen Autounfall wo es zwangsweise eine Haftpflichtverischerung gibt an die man direkt seine Ansprüche stellt. Das vereinfacht die Sache ungemein.

wenn ich solche Sachen lese weiss ich wieder, weshalb ich für zwei von meinen Rädern über den TCS eine Versicherung abgeschlossen habe. Zusätzlich zur Haftpflicht, welche bei uns in der Schweiz (noch!) für jedes Fahrrad obligatorisch ist. So wäre in diesem Fall durch das Kinderrad wenigstens der Schaden gedeckt, ob die Zeit- oder Neuwert bezahlen weiss ich allerdings nicht.

dass das Rad zu Lasten des Fahrers geht nur weil die Familie keine Haftpflicht hat (gibts das wirklich - Leute die keine Privathaftpflicht abgeschlossen haben?) wäre schon krass :Nee:

gute Besserung Cruiser!

Newbie
31.05.2010, 08:51
Hm, wirklich nur Zeitwert? Nem Kumpel wurde letztens ein Rad aus dem Keller geklaut, da hat die Hausrat den Neupreis erstattet. Oder gibt es da nen Unterschied zwischen Unfällen und Diebstählen?

Mit Loch im Rahmen kannste das P2C jedenfalls abschreiben Cruiser. Aber gut, dass dir nichts passiert ist. Kopf hoch.

FuXX

Diebstahl hab ich auch Neuwert drin - kann man hier bei Versicherungsabschluss als Zusatz wählen.

FinP
31.05.2010, 09:04
dass das Rad zu Lasten des Fahrers geht nur weil die Familie keine Haftpflicht hat (gibts das wirklich - Leute die keine Privathaftpflicht abgeschlossen haben?)

Grundsätzlich:
Wenn jemand haftpflichtig ist, dann muss er Schadensersatz zahlen. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt für den Haftpflichtigen diese Pflicht gegen vorherige Gebühren etc..
Wenn jemand keine Haftpflichtversicherung hat, dann entbindet das nicht von der Zahlungspflicht, es heißt ja Haftpflicht und nicht Haftpflichtnurwennversichert.

(Einschränkung: Einem nacktem Mann kann man nicht in die Tasche greifen, wenn der Haftpflichtige nicht versichert ist und kein Geld hat, dann kann er zwangsläufig auch nicht zahlen und der Gläubiger hat evtl Pech - das ist aber ja immer so.)

Meik
31.05.2010, 09:06
dass das Rad zu Lasten des Fahrers geht nur weil die Familie keine Haftpflicht hat (gibts das wirklich - Leute die keine Privathaftpflicht abgeschlossen haben?) wäre schon krass :Nee:

So ist das aber leider. Wovon sollte z.B. eine Familie mit HartzIV das Fahrrad bezahlen? Theoretisch müssen sie es, praktisch gibt es da leider so einige Probleme. :(

Gruß Meik

Newbie
31.05.2010, 09:10
Grundsätzlich:
Wenn jemand haftpflichtig ist, dann muss er Schadensersatz zahlen. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt für den Haftpflichtigen diese Pflicht gegen vorherige Gebühren etc..
Wenn jemand keine Haftpflichtversicherung hat, dann entbindet das nicht von der Zahlungspflicht, es heißt ja Haftpflicht und nicht Haftpflichtnurwennversichert.

(Einschränkung: Einem nacktem Mann kann man nicht in die Tasche greifen, wenn der Haftpflichtige nicht versichert ist und kein Geld hat, dann kann er zwangsläufig auch nicht zahlen und der Gläubiger hat evtl Pech - das ist aber ja immer so.)

das ist mir klar - aber wenn es dann sein könnte, dass die Eltern keine Versicherung haben und weil das Mädel mit 10 noch nicht haftbar ist...

die Haftpflicht in der Schweiz kostet pro Rad 4 oder 5 Franken - das könnten sich auch Leute mit Harz leisten.

FinP
31.05.2010, 09:22
das ist mir klar - aber wenn es dann sein könnte, dass die Eltern keine Versicherung haben und weil das Mädel mit 10 noch nicht haftbar ist...


Das ist natürlich ärgerlich, es gibt allerdings in Deutschland keine Haftfplichtversicherungspflicht (außer für Autos etc).

Wenn Dir ein Kind was kaputt macht, dann ist das so, als ob Dir ein Wildtier gegen die Glas-Terrassentür rennt, ein Vogel auf die neue Jacke macht oder ähnliches - Pech oder anders ausgedrückt: allgemeines Lebensrisiko.

Ich finde es grundsätzlich richtig, dass Kinder nicht für alles haftbar gemacht werden. Würde mich natürlich aber auch ärgern, wenn mir irgendwas kaputt ginge und ich auf dem Schaden sitzen bliebe.

Cruiser
31.05.2010, 09:27
Ich finde es grundsätzlich richtig, dass Kinder nicht für alles haftbar gemacht werden.

Warum?

Richtig empfinde ich:
Wer Kinder hat, sollte Schäden, die durch die Kinder entstehen könnten, so absichern, das geschädigte Dritte (ohne Schuld) nicht auf ihren Kosten sitzenbleiben.

Schau mal:
Jetzt mal weg vom Sachschaden.
Stell dir vor ich hätte böse körperliche langwierige oder bleibende Schäden davongetragen.
Wie siehst du es dann grundsätzlich?

:Blumen:

Statler
31.05.2010, 09:35
Hallo Cruiser,

viele Leute wissen gar nicht,dass Kinder unter 7 Jahre nicht in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind.
Ich war auch überrascht,als ich das zum ersten Mal hörte.
Das ist ja auch für die Eltern blöd,weil die denken,dass ihre Kinder abgesichert sind,wenn sie was anstellen.
Die wollen ja auch nicht,dass Du auf Deinen Schaden sitzen bleibst.
Noch weniger wollen sie es aus eigener Tasche zahlen.

Ich drücke Dir die Daumen,dass sich alles schnell regelt.

:Blumen:
Bussi

FinP
31.05.2010, 09:44
Warum?

Richtig empfinde ich:
Wer Kinder hat, sollte Schäden, die durch die Kinder entstehen könnten, so absichern, das geschädigte Dritte (ohne Schuld) nicht auf ihren Kosten sitzenbleiben.

Schau mal:
Jetzt mal weg vom Sachschaden.
Stell dir vor ich hätte böse körperliche langwierige oder bleibende Schäden davongetragen.
Wie siehst du es dann grundsätzlich?

:Blumen:

Das ändert an der Grundsätzlichkeit nicht viel.
Schadensersatzpflicht ist auf Schuld/Verschulden basiert, wenn keiner Schuld hat, dann muss auch keiner zahlen.
Ein Kind hat im Straßenverkehr per gesetzlicher Definition keine Schuld. Ob diese festgelegte Altersgrenze nun 10 oder 11 Jahre ist, darüber kann man streiten, aber grundsätzlich finde ich das richtig, dass das Risiko des Straßenverkehrs nicht auf Kinder abgewälzt wird.

Dieser Verschuldensgrundsatz wird in §829 ja aufgeweicht, so dass - solange dann Geld vorhanden ist - Du trotzdem zu Deinem Geld kämest.
An der Tatsache, dass wenn kein Geld vorhanden ist, auch keine Schuld beglichen werden kann, ändert ja auch eine Bejahung der der Schadensersatzpflicht nichts.

crema-catalana
31.05.2010, 09:44
Mannomann, durch Zufall klicke ich in diesen Fred und mir ist das Herz fast in die Hose gerutscht, als ich gelesen habe, was euch passiert ist. GUTE BESSERUNG!!!! :bussi: :Blumen: :bussi: :Blumen: :bussi: :Blumen:
Von Versicherungsdings habe ich keine Ahnung, drücke aber die Daumen, dass du nicht auf dem Schaden sitzenbleibst.

Meik
31.05.2010, 09:51
viele Leute wissen gar nicht,dass Kinder unter 7 Jahre nicht in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind.

Logisch, weil sie als Kind in den meisten Fällen eh nicht haften. Und wenn sie für ihre Tat nicht haften müssen braucht auch die Versicherung nichts zu übernehmen.

Hier kommt ggf. nur die Verletzung der Aufsichtspflicht zum tragen, dann liegt das Verschulden bei den Eltern und die haften - bzw. dann deren Versicherung.

Komplizierte Geschichte, zumal im Gegensatz zur PKW-Haftpflicht wo die meisten Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind jeder Versicherer seine eigenen Bedingungen machen kann.

Triaking
31.05.2010, 10:00
Je nach Versicherung werden wohl schon komische Register gezogen.:Huhu:

Weiß ich aber auch nur vom Hörensagen...

Da trittst du halt als blutiger Anfänger gegen Profis an! Das ist eben Kreisklasse gegen Bundesliga! Du hast da einfach keine Chance, so einfach ist das. Es kommt am Ende auch auf die Höhe des Schadens an, aber der wird bei dir nicht unbedeutend sein. :Nee:

Mein Versicherungsmensch, den ich schon lange und gut kenne (jahrelang mit ihm in einer Mannschaft gekickt!), hat mir gesteckt, daß die Versicherung die er vertritt, zeitweise Schäden bis 1500 Euro gar nicht mehr geprüft, sondern nur noch gezahlt hat, weil die so dermaßen überlastet waren! :Cheese:

Cruiser
31.05.2010, 10:17
Das ändert an der Grundsätzlichkeit nicht viel.


Ich kann die "Legitimation" von deiner Seite nicht verstehen.

Wo liegt da der Sinn?

Warum darf ein Kind - worst case - mein Leben und das meiner Familie ruinieren, ohne zwingend belangt werden zu können (über Eltern)?

Meiner Meinung nach gehört das über eine Pflichtversicherung abgedeckt.

FinP
31.05.2010, 10:22
Weil Schadensersatz nur bei Verschulden. Ein Kind, ein geistig Behinderter, ein Tier etc. ist nicht schuldfähig/deliktfähig.

Warum sollte im Umkehrschluss das Leben einer Familie ruiniert werden, nur weil das Kind einen Unfall verursacht hat, für den es objektiv nichts kann?

Ein anderer Punkt ist, ob man eine generelle Versicherung einführt, dann ist aber eine Versicherung auf Deiner Seite gegen Unfälle sinnvoller, denn wenn Du über ein Wildtier fährst und Dich deshalb verletzt, dann wäre das ja auch nicht versichert.

Mandarine
31.05.2010, 10:24
Weil Schadensersatz nur bei Verschulden. Ein Kind, ein geistig Behinderter, ein Tier etc. ist nicht schuldfähig/deliktfähig.


...und aus diesem Grund sollten die Halter, Eltern pflichtbewusst Versucherungen abschließen, damit die Betroffenen entschädigt werden und nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

FinP
31.05.2010, 10:28
Nein! Die Haftpflichtversicherung zahlt in diesen Fällen ja auch nicht! Denn die springt nur ein, wenn jemand haftpflichtig wird - was ja bei Kindern nicht der Fall ist.

Die Versicherung ist in der Betrachtung, ob Kinder schadensersatzpflichtig sind, völlig irrelevant. Nur in der Kostenübernahme nach §829 kann eine Versicherung berücksichtigt werden, aber auch nur bei der Höhe des Betrages, nicht bei der grundsätzlich Feststellung ob ja/nein.

NBer
31.05.2010, 10:28
......Warum darf ein Kind - worst case - mein Leben und das meiner Familie ruinieren, ohne zwingend belangt werden zu können (über Eltern)?.

also in deinem fall ist es ja ziemlich eindeutig. du bist auf einer straße mit unübersichtlicher verkehrslage (parkende autos an der seite) gefahren. dort muss man immer mit unerwartet auftauchenden hindernissen (eben zb spielende kinder) rechnen und bremsbereit sein und seine geschwindigkeit so gestalten, das man in solchen fällen rechtzeitig zum stehen kommt. wenn ein wildschwein hinterm auto vorgesprungen wäre und du drüber gefallen wärst, hättest ja auch niemanden zum verklagen. nun ist ein kind kein wildschwein und ist in einem gewissen rahmen (abhängig vom alter) auch schon für sein handeln verantwortlich. aber eben nur eingeschränkt. und was bei dem kind eingeschränkt wird, wird dir als teilschuld angelastet.

maultäschle
31.05.2010, 10:31
Ich kann die "Legitimation" von deiner Seite nicht verstehen.

Wo liegt da der Sinn?

Warum darf ein Kind - worst case - mein Leben und das meiner Familie ruinieren, ohne zwingend belangt werden zu können (über Eltern)?

Meiner Meinung nach gehört das über eine Pflichtversicherung abgedeckt.

Ein Kind kann sein Handeln und daraus resultierenden Konsequenzen für sich und andere nicht überblicken.
Ein Erwachsener kann das (oder sollte es zumindest können), weil er reifer ist und mehr Lebenserfahrung hat.

Edith sagt es gibt keinen Sinn. Es ist das Leben. Dass es für Dich als Geschädigtem frustrierend und ungerecht ist, ändert nichts daran. :Blumen:

Edith 2 sagt bis jetzt wißt Ihr doch noch gar nicht, ob die Eltern eine Versicherung haben, oder nicht, oder hab ich was verpaßt?! Haben sich die Eltern denn schon mit Dir in Verbindung gesetzt (oder Du Dich mit ihnen)?

Newbie
31.05.2010, 10:33
Ein anderer Punkt ist, ob man eine generelle Versicherung einführt, dann ist aber eine Versicherung auf Deiner Seite gegen Unfälle sinnvoller, denn wenn Du über ein Wildtier fährst und Dich deshalb verletzt, dann wäre das ja auch nicht versichert.

doch - das wäre in der NBU (Nichtbetriebsunfall) dabei. wer keine Unfallversicherung abgeschlossen hat ist selber schuld - ebenso finde ich, dass eine Privathaftplfichtversicherung einfach sein MUSS !

Mandarine
31.05.2010, 10:43
Nein! Die Haftpflichtversicherung zahlt in diesen Fällen ja auch nicht! Denn die springt nur ein, wenn jemand haftpflichtig wird - was ja bei Kindern nicht der Fall ist.


Ich denke nur unter 7 Jahren, Kinder über 7 Jahre sind bei den Eltern mitversichert.

Cruiser
31.05.2010, 10:43
also in deinem fall ist es ja ziemlich eindeutig. du bist auf einer straße mit unübersichtlicher verkehrslage (parkende autos an der seite) gefahren. dort muss man immer mit unerwartet auftauchenden hindernissen (eben zb spielende kinder) rechnen und bremsbereit sein und seine geschwindigkeit so gestalten, das man in solchen fällen rechtzeitig zum stehen kommt. wenn ein wildschwein hinterm auto vorgesprungen wäre und du drüber gefallen wärst, hättest ja auch niemanden zum verklagen. nun ist ein kind kein wildschwein und ist in einem gewissen rahmen (abhängig vom alter) auch schon für sein handeln verantwortlich. aber eben nur eingeschränkt. und was bei dem kind eingeschränkt wird, wird dir als teilschuld angelastet.

Gut, daß die anwesende Polizei zu einer anderen Auffassung in der Schuldfrage kam. :(

Sie sprach aufgrund der Gegebenheiten von eindeutiger Sachlage! für mich.

Dein Konstrukt, von wegen aufpassen, ist aufgrund des Unfallhergangs lächerlich und gar nicht machbar!


Nochmal für dich:
Ist eine Vers. vorhanden, ist die Schuldfrage gar kein Thema und geklärt
Die Versicherung zahlt. Das ist gut so.

FinP
31.05.2010, 10:44
doch - das wäre in der NBU (Nichtbetriebsunfall) dabei. wer keine Unfallversicherung abgeschlossen hat ist selber schuld - ebenso finde ich, dass eine Privathaftplfichtversicherung einfach sein MUSS !

Genau deshalb sagte ich ja, dass eine Versicherung auf Seite des Verunfallten dann sinnvoller wäre.

Pascal
31.05.2010, 10:46
Nein! Die Haftpflichtversicherung zahlt in diesen Fällen ja auch nicht! Denn die springt nur ein, wenn jemand haftpflichtig wird - was ja bei Kindern nicht der Fall ist.



Eine gewisse "Ungerechtigkeit" liegt schon in diesem Konstrukt für den Geschädigten. Denn je nach Alter des Kindes ist die Aufsichtspflicht der Eltern differenziert gestaltet. Wenn also ein Kind mit z.B. 7 Jahren mit dem Rad 200 Meter zur Freundin auf dem Bürgersteig fährt und dabei ein korrekt parkendes Auto verkratzt, so bleibt der Geschädigte doch auf dem Schaden sitzen. Weil keine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern vorliegt.

Natürlich kann eine Vollkaskoversicherung den Schaden übernehmen, aber entweder bin ich per Selbstbeteiligung daran finanziell beteiligt oder durch eine entsprechende Hochstufung des Versicherungsvertrages.

Newbie
31.05.2010, 10:46
Genau deshalb sagte ich ja, dass eine Versicherung auf Seite des Verunfallten dann sinnvoller wäre.

warum soll der Verunfallte etwas bezahlen für Schäden, die er nicht verursacht? Da stimmt in meinen Augen etwas im System nicht.

beim Autofahren kann ich mich ja auch darauf verlassen, dass die Haftpflicht des Unfallgegners zahlt, egal ob der betrunken ist oder nicht. Genau so sollte es auch mit Unfällen mit Kindern sein.

FinP
31.05.2010, 10:47
Ich denke nur unter 7 Jahren, Kinder über 7 Jahre sind bei den Eltern mitversichert.

Du vermischt verschiedene Sachen.

1. Wer jemand anderen oder jemandem etwas kaputt macht, muss es wieder heil machen, wenn er es schuldhaft kaputt gemacht hat.

2. Wer nicht schuldfähig ist, hat automatisch kein Schuld - ist somit also auch nicht schadensersatzpflichtig.

3. Wenn jemand schadensersatzpflichtig ist und eine Versicherung diesbezüglich hat, dann übernimmt die Versicherung die Zahlungspflicht.

4. Wenn jemand nicht schadensersatzpflichtig ist, dann übernimmt die Versicherung keine Kosten (warum auch?).

Ein Kind, das etwas kaputt macht, ist nicht schadensersatzpflichtig. Selbst wenn es versichert wäre, braucht die Haftpflicht also nicht zahlen.

FinP
31.05.2010, 10:49
warum soll der Verunfallte etwas bezahlen für Schäden, die er nicht verursacht? Da stimmt in meinen Augen etwas im System nicht.

beim Autofahren kann ich mich ja auch darauf verlassen, dass die Haftpflicht des Unfallgegners zahlt, egal ob der betrunken ist oder nicht. Genau so sollte es auch mit Unfällen mit Kindern sein.

Eben - hier zieht das Verursacherprinzip. Nur wer hat den Schaden schuldhaft verursacht? Das Kind nach gesetzlicher Definition nicht. Wer soll also zahlen? Die Eltern, weil sie das Kind schuldhaft verursacht haben? :Cheese:

Natürlich ist das ärgerlich für den, der den Schaden hat.

TomX
31.05.2010, 11:02
Ist eine Vers. vorhanden, ist die Schuldfrage gar kein Thema und geklärt
Die Versicherung zahlt. Das ist gut so.

Ist leider nicht so, denn die Haftpflichtversicherung bezahlt auch bei Vorhandensein nur bei Verschulden.

In deinem Fall dürftest du aber wohl Glück haben, da das Kind schon 10 Jahre alt war.

Übrigens, was anderes: Wenn du mit der Versicherung abrechnen willst, dann reich nicht eine Zeitwertschätzung ein sondern die Rechnung über das Fahhrad, also den Neuwert.

Lass doch die runterrechnen, wenn sie wollen. Vielleicht wollen sie ja auch nicht.

Und wenn sie deiner Meinung nach zu viel runterrechnen, kannst du immer noch bei einem Radhändler den Zeitwert schätzen lassen.

Rhing
31.05.2010, 11:03
Weil "verursachen" in D nicht reicht. Es muß Verschulden des Anspruchsgegners vorliegen, wie FinP richtig ausgeführt hat.
- Verschulden der Eltern (selbst), weil sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind: Haben sie ihr Kind darauf hingewiesen, dass man nicht einfach so auf die Straße fahren darf etc.
oder
- Verschulden des Kindes: Da geht der Gesetzgeber davon aus, dass bis 7 Jahre keine Schuldfähigkeit vorliegt. Schlicht Pech gehabt. Ohne Einsichtsfähigkeit kein Verschulden und keine Haftung. Das Leben ist gefährlich und manchmal gibt's eben keinen Anspruch. Bei Hagel oder Gewitter kannste auch keinen haftbar machen.
Ab 7 Jahre kommt's auf die Einsichtsfähigkeit an. Ist die nicht gegeben, ist's genau so, als wäre das Kind unter 7. Haftet das Kind nicht, muß auch eine Versicherung nicht haften. Denn die ersetzt nur dem Kind den Betrag, des es zahlen muß. Der Anspruchsteller ist also nicht auf das Taschengeld bzw. auf die Zukunft (Urteil ist 30 jahre vollstreckbar) angewiesen. Da würd ich hier ansetzen, denn ab 10 dürfen Kinder nicht mehr auf dem Bürgersteig, müssen also auf der Straße fahren. Der Gesetzgeber hält 10-jährige also grundsätzlich für fähig, sich im Straßenverkehr (in einfachen Situationen) richtig zu verhalten.
Ne Versicherung des Kindes hilft also nur gegen Zahlungsunfähigkeit, aber nicht dagegen, das überhaupt kein Anspruch besteht.

Newbie
31.05.2010, 11:04
Eben - hier zieht das Verursacherprinzip. Nur wer hat den Schaden schuldhaft verursacht? Das Kind nach gesetzlicher Definition nicht. Wer soll also zahlen? Die Eltern, weil sie das Kind schuldhaft verursacht haben? :Cheese:

Natürlich ist das ärgerlich für den, der den Schaden hat.

ok - das Gesetzt ist wohl in D anders als in der Schweiz, wenn ich das richtig verstanden habe KANN man Kinder unter 7 oder 10 Jahren gar nicht für Haftpflichtschäden versichern. Deshalb würde ich auch hier sagen: haben die Eltern gespart und keine Versicherung abgeschlossen sind sie "selber schuld" und müssten allfällige Schäden übernehmen.

http://www.svv.ch/printview.cfm?cfid=9459538&cftoken=f9294ae17e76ff94-ED964ED6-1E0B-4BDC-20F46EAD0E575E83&id=9949&language=d&fullsize=1&MediaRight=0

Rhing
31.05.2010, 11:06
Die Eltern haben doch nix "gespart", wenn sie keine Versicherung abgeschlossen haben, die sowieso nicht zahlen muß. Sie haben allenfalls Ihr Kind nicht richtig beaufsichtigt. Das ist aber ne ganz andere Frage.

FinP
31.05.2010, 11:10
ok - das Gesetzt ist wohl in D anders als in der Schweiz, wenn ich das richtig verstanden habe KANN man Kinder unter 7 oder 10 Jahren gar nicht für Haftpflichtschäden versichern.

Das weiß ich nicht, denke aber schon, dass man Kinder auch versichern kann, denn schließlich gibt es den §829. Dieser weicht das Verschuldensprinzip (ein bißchen) auf.
Ansonsten ist bei einem Unfall halt 7 Jahre die Grenze, bei einem Unfall mit KFZ die Grenze bei 10 Jahren - danach zählt die Einsichtsfähigkeit.

Newbie
31.05.2010, 11:15
Die Eltern haben doch nix "gespart", wenn sie keine Versicherung abgeschlossen haben, die sowieso nicht zahlen muß. Sie haben allenfalls Ihr Kind nicht richtig beaufsichtigt. Das ist aber ne ganz andere Frage.

ich ging vom CH-Fall aus, wo die Versicherung ja auch bei Kindern bezahlt!

Rhing
31.05.2010, 11:22
Klar, es geht hier nur'n bisschen drunter und drüber und das ist ja auch kein Wunder, wenn man davon (potentiell) betroffen ist. Würde mich an Cruisers Stelle natürlich auch gewaltig ärgern, hilft aber nix. Es ist ja nun mal so.

FinP
31.05.2010, 11:24
Das System der "Wunsch-Haftung" finde ich sehr interessant. Laut der Quelle, die Newbie gepostet hat, ist dies als Zusatz-Police in der Schweiz möglich:

Eltern, die aus moralischen Gründen zahlen möchten, obwohl sie dies rechtlich nicht müssten, könnten damit auf Versicherungsschutz zurückgreifen.

Newbie
31.05.2010, 11:30
Das System der "Wunsch-Haftung" finde ich sehr interessant. Laut der Quelle, die Newbie gepostet hat, ist dies als Zusatz-Police in der Schweiz möglich:

Eltern, die aus moralischen Gründen zahlen möchten, obwohl sie dies rechtlich nicht müssten, könnten damit auf Versicherungsschutz zurückgreifen.

Radunfälle sind hier eh nicht über die Privathaftplficht versichert sondern über die obligatorische Velovignette. aber Kinder können ja auch anderre Schäden verursachen.

ich habe für mich z.B. auch versichert, dass Unfälle die mein Pferd versursacht, versichert sind. Z.b. wenn ich runterfalle und er in ein Auto rennt oder aus dem Stall ausbüxt obwohl Umzäunung korrekt vorhanden ist. Da wäre ich ja auch nicht "schuldig".

FinP
31.05.2010, 11:33
Das verstehe ich nicht, zahlt die Velovignetten-Versicherung denn auch Schäden des Versicherungsnehmers?

TomX
31.05.2010, 11:33
Das mit der "Wunschhaftung" finde ich auch interessant.

Ich glaube, in Deutschland gibt es nicht die Möglichkeit, das so zu versichern.

Newbie
31.05.2010, 11:35
Das verstehe ich nicht, zahlt die Velovignetten-Versicherung denn auch Schäden des Versicherungsnehmers?

welche Schäden?

Körperschäden zahlt die Unfallversicherung (obligatorisch in der Schweiz), Schäden am eigenen Fahrrad kann/muss man selber versichern.

wie gesagt - ich denke hier ist es "normal", dass man eine Familienhaftpflicht hat in dem auch Schäden von "kleinen" Kindern mit drin sind. Deshalb verstand ich ja Euer System nicht :Blumen:

Rhing
31.05.2010, 11:37
ich habe für mich z.B. auch versichert, dass Unfälle die mein Pferd versursacht, versichert sind. Z.b. wenn ich runterfalle und er in ein Auto rennt oder aus dem Stall ausbüxt obwohl Umzäunung korrekt vorhanden ist. Da wäre ich ja auch nicht "schuldig".

Für Tierhalter gibt's "im großen Kanton" wie beim Auto ne Gefährdungshaftung, d.h. der Halter haftet auch ohne Verschulden. Da wär auch hier ne Versicherung dringend angegeraten.

Matthias
31.05.2010, 11:40
Hallo Cruiser,

viele Leute wissen gar nicht,dass Kinder unter 7 Jahre nicht in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind.
Ich war auch überrascht,als ich das zum ersten Mal hörte.
Das ist ja auch für die Eltern blöd,weil die denken,dass ihre Kinder abgesichert sind,wenn sie was anstellen.

Das ist ein bisschen missverständlich ausgedrückt.
Kinder unter 7 Jahren sind nicht schuldfähig. Daher sind sie, egal was sie tun und welchen Schaden sie anrichten, nicht selbst haftpflichtig. Die Eltern könnten haftpflichtig sein, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wenn das Kind etwas tut, was seinem Alter und seinem Entwicklungsstand entspricht, z.B. auf dem Hof spielen und die Mutter ist in der Wohnung, und dabei einen Schaden verursacht, z.B. ein anderes Auto zerkratzt -> Pech für den Autohalter. Weder das Kind noch die Eltern wären hier haftpflichtig.
Ältere Kinder können selbst haftpflichtig sein. Ein 10jähriges Kind kann normalerweise einsehen, dass es falsch ist, einfach ohne aufzupassen auf die Straße zu laufen. Normalerweise haben die Eltern für solche Fälle eine Familienhaftpflichtversicherung.
Viele Versicherer bieten übrigens eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Schäden an, die von nicht haftpflichtigen Kindern verursacht werden. Das kostet nicht viel mehr und sichert u.U. den nachbarschaftlichen Frieden.

FinP
31.05.2010, 11:53
Viele Versicherer bieten übrigens eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Schäden an, die von nicht haftpflichtigen Kindern verursacht werden. Das kostet nicht viel mehr und sichert u.U. den nachbarschaftlichen Frieden.

Ok, das wäre dann ja genau diese "Wunsch-Haftung" von der wir vorhin sprachen. Danke für die Info!

KalleMalle
31.05.2010, 12:02
@ Cruiser
Guck mal in deine PN.

TomX
31.05.2010, 12:03
.
Viele Versicherer bieten übrigens eine erweiterte Haftpflichtversicherung für Schäden an, die von nicht haftpflichtigen Kindern verursacht werden. Das kostet nicht viel mehr und sichert u.U. den nachbarschaftlichen Frieden.

Welche Versicherung bietet das denn an?

Ich hab vorher mal gegoogelt und hab nichts gefunden. Ausschließen will ich jetzt aber nicht, dass es so etwas gibt.

Matthias
31.05.2010, 13:38
Welche Versicherung bietet das denn an?

Ich hab vorher mal gegoogelt und hab nichts gefunden. Ausschließen will ich jetzt aber nicht, dass es so etwas gibt.

Z.B. DEVK:
http://www.devk.de/produkte/a_z/haftpflicht/privathaftpflicht/privathaftpflichtversicherung.jsp#detailsanker
Versichert sind solche Schäden bis EUR 10000.
Gibt's aber auch bei anderen, Stichwort: "Deliktunfähige Kinder".

maifelder
31.05.2010, 13:46
Wird hier wieder Strafrecht und Privatrecht zusammengewürfelt?

Schuld ist ein Begriff aus dem Strafrecht.

Verschulden ist ein Beriff aus dem Zivilrecht.



Also, noch mal von vorne. :Cheese:

Was willst Du?

Welchen Anspruch machst Du geltend?

FinP
31.05.2010, 15:03
Wird hier wieder Strafrecht und Privatrecht zusammengewürfelt?

Schuld ist ein Begriff aus dem Strafrecht.

Verschulden ist ein Beriff aus dem Zivilrecht.



Also, noch mal von vorne. :Cheese:

Was willst Du?

Welchen Anspruch machst Du geltend?

Ich denke, dass wir hier alles für den Normalsterblichen geklärt haben, was, wie und wieso.
Jetzt nochmal das Fass aufmachen, nur weil Wörter nicht richtig benützt werden, ist Haarspalterei und Klugscheißerei.

Also nochmal von vorne: Was willst Du? Was passt Dir in den bisherigen Ausführungen nicht?

maifelder
31.05.2010, 15:33
Jetzt nochmal das Fass aufmachen, nur weil Wörter nicht richtig benützt werden, ist Haarspalterei und Klugscheißerei.





Nein ist es nicht.

Was will Andreas?

Er will Schadensersatz, oder nicht?

Will er vorher einen Strafprozess anstrengen um im nachfolgenden Zivilprozeß bessere Chancen auf Schadenersatz haben?

Oder will er einfach nur Schadenersatz für sein defektes Rad oder auch Schmerzensgeld für sein Aua?

FinP
31.05.2010, 15:35
Strafprozess weswegen und das gegen ein zehnjähriges Kind?

maifelder
31.05.2010, 15:41
Strafprozess weswegen und das gegen ein zehnjähriges Kind?



Genau das meine ich.

Newbie
31.05.2010, 15:43
http://www.beobachter.ch/wohnen/artikel/justiz_mit-sieben-jahren-schon-schuldig/

FinP
31.05.2010, 15:44
Und wie kommst Du darauf, dass hier irgendwer einen Strafprozess führen möchte?

Ich verstehe Deinen Punkt nicht oder hängst Du Dich daran auf, dass zwischen Deliktsfähigkeit und Schuldfähigkeit nicht sauber unterschieden wird?

maifelder
31.05.2010, 15:48
Ich verstehe Deinen Punkt nicht oder hängst Du Dich daran auf, dass zwischen Deliktsfähigkeit und Schuldfähigkeit nicht sauber unterschieden wird?

Ja, unter anderem.

FinP
31.05.2010, 15:50
Aber was ändert das?

TomX
31.05.2010, 15:54
Z.B. DEVK:
http://www.devk.de/produkte/a_z/haftpflicht/privathaftpflicht/privathaftpflichtversicherung.jsp#detailsanker
Versichert sind solche Schäden bis EUR 10000.
Gibt's aber auch bei anderen, Stichwort: "Deliktunfähige Kinder".

Danke!

Das wäre jetzt wirklich das schweizer System, was weiter vorne beschrieben ist. Ich hätte echt nicht gedacht, dass das in Deutschland versicherbar ist.

Cruiser
31.05.2010, 17:23
Nein ist es nicht.

Was will Andreas?

Er will Schadensersatz, oder nicht?

Will er vorher einen Strafprozess anstrengen um im nachfolgenden Zivilprozeß bessere Chancen auf Schadenersatz haben?

Oder will er einfach nur Schadenersatz für sein defektes Rad oder auch Schmerzensgeld für sein Aua?

Ich möchte Schadenersatz in Höhe meines Schadens.
Das beinhaltet sämtliches zerstörtes Material, sowie z.B. auch die kaputten Radschuhe (Schnalle weggeplatzt).

Die Polizei habe ich dazugeholt, um den Sachverhalt SOFORT abklären zu lassen, ohne das der Lauf der Zeit vielleicht etwas verändert ;) und das war gut so.

Die Frage des Strafprozesses entscheide sowieso nicht ich.
Die Polizei und nachgelagerte Instanzen regeln die Schuldfrage und verhängen Bußgeld gegen den Schuldigen (Aussage des Polizisten).

Zivilrechtlich muss ich aktiv vorgehen.

Der Radhändler meines Vertrauens hat auf jeden Fall bestätigt, daß der Rahmen definitiv hinüber ist...:Weinen:

KalleMalle
31.05.2010, 17:47
Dann erst mal viel Erfolg dabei, rechtzeitig zum Wettkampf ein neues aufzutreiben!!!

Die Versicherung verlangt im Normalfall eine Rechnung für alles was Du ersetzt haben willst. Außerdem Kostenvoranschlag bzw. Bestätigung vom Händler, daß nicht reparabel. Bei mir wollten se auch Fotos von allen kaputten Gegenständen haben. Soweit so gut.
Das fiese ist halt, daß kräftige Abschläge für den Wiederbeschaffungswert angesetzt werden. Für ein Rad Bj 2008 würden mich da 50% nicht wundern. Soviel zu "Ersatz in Höhe deines Schadens".
Daher kann ich nur empfehlen, da von vorneherein den Fachmann ranzulassen...und sich mit dem Gedanken anzufreunden, daß Du aus der Geschichte vermutlich keinen Gewinn machen wirst. Als Trost gibt's höchstens einen neues Rad... selbst bezahlt. :)

Phoebe
31.05.2010, 18:44
Der Radhändler meines Vertrauens hat auf jeden Fall bestätigt, daß der Rahmen definitiv hinüber ist...:Weinen:

Das tut mir wirklich leid, ich hoffe du bekommst deinen Schaden wenigstens ersetzt http://www.cheesebuerger.de/images/smilie/traurig/e045.gif

Zum Glück ist euch beiden aber nix schlimmeres passiert :Blumen:

Weiterhin gute Besserung!

bort
31.05.2010, 18:46
Der Radhändler meines Vertrauens hat auf jeden Fall bestätigt, daß der Rahmen definitiv hinüber ist...:Weinen:

Hast du dir denn schon was neues ausgesucht?
Was ist denn mit dem Vorderrad?
Und noch viel wichtiger, wie geht es dir denn?

maifelder
31.05.2010, 19:07
Hast du dir denn schon was neues ausgesucht?
Was ist denn mit dem Vorderrad?
Und noch viel wichtiger, wie geht es dir denn?



Ist Dein Rad zu groß für Andreas?

Mandarine
31.05.2010, 19:11
Ist Dein Rad zu groß für Andreas?


...ja, leider :(

maifelder
31.05.2010, 19:13
...ja, leider :(



56 zu 54?

Mandarine
31.05.2010, 19:14
56 zu 54?

Andi braucht 54, borts ist ein 56

bort
31.05.2010, 19:14
56 zu 54?

Ich hatte es ihm gestern schon für den Kraichgau angeboten.
Ich habe (leider) ein 56er.
Wäre es ein 54er P2 gewesen, hätte ich es auch behalten..

Mandarine
31.05.2010, 19:15
Ich hatte es ihm gestern schon für den Kraichgau angeboten.


Das war sehr lieb von dir :bussi:

pumuggel
31.05.2010, 20:46
Der Radhändler meines Vertrauens hat auf jeden Fall bestätigt, daß der Rahmen definitiv hinüber ist...:Weinen:

Tut mir leid für dich...sehr ärgerlich...hoffe, dass sich bald eine gute Lösung findet.
http://www.bikepalast.com/index.php?cat=c285_Rahmen-Zeitfahren.html&sort=&XTCsid=3jlid5dc31o80ghrdihgtj0p20kfi9n3&filter_id=86 1.520,-

Gruß,
Wiebke

Cruiser
31.05.2010, 20:50
Hast du dir denn schon was neues ausgesucht?
Was ist denn mit dem Vorderrad?
Und noch viel wichtiger, wie geht es dir denn?

Nein. Von Cervelo gibt es ein Angebot zum Crashreplacement - 30 Prozent auf UVP.
-> Danke @Maifelder

Vorderrad: Hmmm, ist nocht nicht raus
Rahmen Gabel hinüber, Lenker, Vorbau vakant + andere Defekte Dinge wie Schuhe etc.:(

Prellungen schmerzen bei Belastung. Inder linken Kniekehle habe ich heute noch einen fiesen Bluterguss entdeckt bzw. gespürt.

Vielen, vielen Dank nochmal für dein Angebot:Blumen:

Cruiser
31.05.2010, 20:52
Tut mir leid für dich...sehr ärgerlich...hoffe, dass sich bald eine gute Lösung findet.
http://www.bikepalast.com/index.php?cat=c285_Rahmen-Zeitfahren.html&sort=&XTCsid=3jlid5dc31o80ghrdihgtj0p20kfi9n3&filter_id=86 1.520,-

Gruß,
Wiebke

Ja, danke.

Mit Cervelo Crash replacement komme ich glaube ich etwas unter diesen Betrag. Hmmm.

bort
31.05.2010, 20:55
Nein. Von Cervelo gibt es ein Angebot zum Crashreplacement - 30 Prozent auf UVP.
-> Danke @Maifelder

Vorderrad: Hmmm, ist nocht nicht raus
Rahmen Gabel hinüber, Lenker, Vorbau vakant + andere Defekte Dinge wie Schuhe etc.:(

Prellungen schmerzen bei Belastung. Inder linken Kniekehle habe ich heute noch einen fiesen Bluterguss entdeckt bzw. gespürt.

Vielen, vielen Dank nochmal für dein Angebot:Blumen:

Die Frage ist nur, wie schnell das mit den 30% abgewickelt ist. Zudem macht das ja am Ende eh nicht mehr so viel aus, wenn du dir das Angebot vom Bikepalast anschaust.

Ist der Start im Kraichgau für dich schon abgehakt?
Schlimmer wäre es ja gewesen, wenn das eine Woche vor FFM passiert wäre, aber dafür gibts ja zum Glück das Tapering, da liegen wir alle aufm Sofa und ersticken maximal an der Schokolade :Cheese:

Gute Besserung! :Blumen:

maifelder
31.05.2010, 20:55
Lenker, Vorbau vakant + andere Defekte Dinge wie Schuhe etc.:(




Mich hat mal ne Oma auf Malle umgefahren, habe erst nach 14 Tagen, 1200km und einen weiteren Sturz später den gerissenen Vorbau entdeckt.

Das ist es nicht wert!!!

maifelder
31.05.2010, 21:04
Die Frage ist nur, wie schnell das mit den 30% abgewickelt ist. Zudem macht das ja am Ende eh nicht mehr so viel aus, wenn du dir das Angebot vom Bikepalast anschaust.

I:


Naja, 1900Euro beim P2 UVP, Crash-Replacement 1330, Bikepalast 1520Euro. 200Euro ist schon viel.

Einen Grund der Verweigerung für ein Crash-Replacement gibt es ja nicht, daher geht es nur darum, um man in Vorkasse treten kann/will/muss, bis die Versicherung bezahlt hat.

bort
31.05.2010, 21:10
Naja, 1900Euro beim P2 UVP, Crash-Replacement 1330, Bikepalast 1520Euro. 200Euro ist schon viel.

Einen Grund der Verweigerung für ein Crash-Replacement gibt es ja nicht, daher geht es nur darum, um man in Vorkasse treten kann/will/muss, bis die Versicherung bezahlt hat.

Ich hatte eine UVP von 1990 Euro im Kopf und habe nur schnell im Kopf überschlagen :Lachen2:
Die Frage ist einfach, wie der Ablauf des Crash-Replacements abläuft. Denn irgendwann will Cruiser ja sicher auch wieder auf dem Rad sitzen.
Als ob man nicht schon mit fehlender Form und Übergewicht kämpfen müsste.. :Cheese:

maifelder
31.05.2010, 21:18
Ich hatte eine UVP von 1990 Euro im Kopf und habe nur schnell im Kopf überschlagen :Lachen2:
Die Frage ist einfach, wie der Ablauf des Crash-Replacements abläuft. Denn irgendwann will Cruiser ja sicher auch wieder auf dem Rad sitzen.
Als ob man nicht schon mit fehlender Form und Übergewicht kämpfen müsste.. :Cheese:



War mal, wurde aber gesenkt, beim P3 ist er auch "nur" noch 2700.

Wenn mich einer umfahren würde oder ähnliches, hätte ich noch ein anderes Problem, müsste nämlich meine Jähzorn in den Griff bekommen.

Es sind noch 4 Wochen, der Rahmen in der Größe ist sicherlich lagernd, wenn nicht innerhalb von 2 Tagen geliefert. Sich an die Position gewöhnen muss man auch nicht. Bleiben nur noch die Prellungen, aber im Wettkampf bei hohem Adrenalin sollte nichts mehr schmerzen.

Cruiser
31.05.2010, 21:24
Die Frage ist nur, wie schnell das mit den 30% abgewickelt ist.

Ist der Start im Kraichgau für dich schon abgehakt?

Gute Besserung!

Der Radhändler meines Vertrauens hat den Rahmen in meiner Größe da und würde in Vorleistung gehen.
Kurzfristig.


Der Start im Kraichgau wäre nicht so wichtig...Ich werde anyway vor Ort sein...
Mich hat mal ne Oma auf Malle umgefahren, habe erst nach 14 Tagen, 1200km und einen weiteren Sturz später den gerissenen Vorbau entdeckt.

Das ist es nicht wert!!!

Ich tendiere dazu, meinem Radhändler zu vertrauen, der sich die Brocken anschaut.
Lenker ist Alu. Vorbau sehr massiv.
Wenn ein Risiko besteht tausche ich natürlich.:Huhu:

Soweit, so gut.:Lachen2:

Nächstes Thema:;)
Die Versicherung ist ein vakantes Thema.
Die Mutter des Kindes weiß nicht zu 100%, ob eine existiert. Sie sucht...:(

Ohne jetzt auf alle Details eingehen zu wollen. Kurz: Ich habe da in´s blühende Leben gegriffen.
Klartext: Es kann tatsächlich sein, daß keine Haftpflichtversicherung existiert.
Die Mutter bezieht Harz4, hat sich erst von ihrem Mann getrennt (Flucht), der jetzt sogar gerichtlich die Kinder verleugnet.
Dazu ist er gewalttätig, Mitglied einer bekannten "Motorradvereinigung"...
Noch Fragen?:)

:Huhu: Meik ist immer nah am Kern...

...to be continued...

Wie isses eigentlich mit DTU-Startpass?
Schützt der vor solch Ungemach?

maifelder
31.05.2010, 21:32
Dazu ist er gewalttätig, Mitglied einer bekannten "Motorradvereinigung"...
Noch Fragen?:)




Ui, nachher kommt er noch vorbei und fragt mal nach, warum Du seinem Kind weh getan hast. Dann bekommst Du noch mal Schmerzen. :Cheese: :Huhu:

Man, das ist echt dumm gelaufen, wenn es blöd kommt, dann richtig.

Es wird alles gut und am 04. Juli wird alles vergessen sein, davon bin ich überzeugt.

Nordlicht
31.05.2010, 21:41
Da hat es dich ja echt Knüppeldick erwischt. Aber wenn es keine Versicherung gibt, würde glaube ich auch eine Klage nichts bringen um an dein Geld zu kommen wegen Harz4, oder seh ich da was falsch?

Gute besserung. :)

powermanpapa
31.05.2010, 22:06
.. Mitglied einer bekannten "Motorradvereinigung"...
Noch Fragen?:)
..?

ich stand mal vor einem und meinte
"ey! ich krieg noch 6000......
er griff in die Hosentasche..........



und gab mir die Kohle

hätte er gesagt "nö"
hätt ich gesagt "Ok!"

tschuldige aber das fiel mir dabei grade so ein


...............
ansonsten wirklich ne dämliche Situation

ich hab mal geblecht weil eine Nachbarin behauptete mein kleiner wäre an ihrem Auto hängen geblieben
er meinte "Papa, das Auto ist auf einmal losgefahren"
aber wer glaubt schon nem 3 Jährigen?

aber in der Konstelation tät ich mich an deiner stelle, so schwer wie´s auch fällt..
auf zähneknirschen und Rad selber kaufen...einstellen

FinP
31.05.2010, 22:09
Schlechtem Geld sollte man kein gutes hinterher werfen.

Wenn Deine Recherchen tatsächlich das ergeben, was Du jetzt schriebst, dann hast Du wahrscheinlich einfach tierisch ins Klo gegriffen. :Nee:

Cruiser
31.05.2010, 22:12
@ PMP

1. Schön, daß du mitkommst wenn ich ihn besuche :Huhu:

2. Du könntest Recht haben mit deiner Einschätzung, daß ich am Ende...

Morgen rufe ich aber mal bei der Vers. des DTU- Startpasses an. Strohhalm...:)

carolinchen
31.05.2010, 22:14
oh mannomann son shice:(

pumuggel
31.05.2010, 22:17
Wie isses eigentlich mit DTU-Startpass?
Schützt der vor solch Ungemach?

Habt ihr schonmal bei euch im Verein nachgefragt? Vereinsversicherung???

DasOe
31.05.2010, 22:18
Wie isses eigentlich mit DTU-Startpass?

Guck mal hier (http://www.dtu-info.de/versicherung.html).

Auf jeden Fall mit der ARAG telefonieren ...

powermanpapa
31.05.2010, 22:20
Habt ihr schonmal bei euch im Verein nachgefragt? Vereinsversicherung???

hat damit tatsächlich schon mal einer ne Erfahrung gemacht??

---Versicherungen??? die versuchen in allererster Linie mit aller Gewalt zu verhindern zu zahlen...

naja, vielleicht bis 1500... wie einer schrieb, aber dann?? wird ALLES versucht!

Guck mal hier (http://www.dtu-info.de/versicherung.html).

Auf jeden Fall mit der ARAG telefonieren ...

na! da bin ich gespannt........

Cruiser
31.05.2010, 22:20
Habt ihr schonmal bei euch im Verein nachgefragt? Vereinsversicherung???

Muss ich noch machen, ich habe vorhin auf der DTU Seite gelesen, daß Vereine auch Zusatzversicherungen abschliessen können...

Danke für den Hinweis.

Grüße auch vom Früchtchen:Huhu:

Cruiser
31.05.2010, 22:23
Guck mal hier (http://www.dtu-info.de/versicherung.html).

Auf jeden Fall mit der ARAG telefonieren ...

Habe ich vorhin gelesen, bin aber nicht ganz schlau daraus geworden. Könnte sein...muss aber nicht.

Bin vorhin in der "Notaufnahme" der ARAG gelandet.
Werde ich morgen machen, da ist die "normale"Hotline besetzt.

DANKE :Blumen: Uschi

pumuggel
31.05.2010, 22:26
Grüße auch vom Früchtchen:Huhu:
Gruß zurück und viel Spaß im Kraichgau...so oder so ;) :Huhu:

Thorsten
31.05.2010, 22:40
Guck mal hier (http://www.dtu-info.de/versicherung.html).

Auf jeden Fall mit der ARAG telefonieren ...

Nach grober Durchsicht als Nicht-Versicherungsfachmann habe ich nichts gesehen, was derartiges abdecken könnte. Wobei anrufen ja wirklich nichts kostet.

Bei Hartz-4, "ich weiß nicht, ob ..." und den weiteren Umständen würde ich eher davon ausgehen, dass keine Haftpflichtversicherung (mehr) besteht.

Cruiser
01.06.2010, 10:45
Nach grober Durchsicht als Nicht-Versicherungsfachmann habe ich nichts gesehen, was derartiges abdecken könnte. Wobei anrufen ja wirklich nichts kostet.


You are right!

DTU Startpass deckt sowas nicht ab.
Aber: Es existiert eine Rechtsschutzversicherung, die ich in Anspruch nehmen kann, um meine Forderungen geltend zu machen...

Seit gestern kann ich die Mutter nicht mehr erreichen...und sie ruft auch nicht mehr zurück....

Aufgrund Einzelheiten, die die Mutter über den Vater preisgab, konnte ich diesen im I-Net (es weiß alles!) ausfindig machen.
Ich werde mich mit ihm in Verbindung setzen.
Wenn er mich erschiessen will, nehme ich Abstand von meiner Forderung.

Aber es rumort in mir. Ich komme mir ungerecht behandelt vor!

Übrigens:
Wer Harz bezieht hat (jedenfalls mit Kindern) die Möglichkeit eine Haftpflicht abzuschliessen, deren Kosten übernommen werden!;)

Mann muss sich nur kümmern.:(

Newbie
01.06.2010, 10:51
Scheisse - da hast Du wirklich den schwarzen Peter gezogen :Nee:

ich würde die Wände hoch gehen wenn nur aus Faulheit oder Gleichgültigkeit anderer die Kosten an mir hängen bleiben würden.

Thorsten
01.06.2010, 10:51
Ich wünsch dir viel Glück und Erfolg :Blumen:. Wobei ich skeptisch bin, ob der Vater dein Rad bezahlen möchte, wenn er die Kinder schon verleugnet :(.

DieAndy
01.06.2010, 10:58
Boah Andi wie gruselig. Das tut mir echt Leid, dass du jetzt auch noch so einen Ärger hast.

Trotzdem es vielleicht abgedroschen ist und jetzt nicht weiterhilft, sei einfach froh, dass nichts Schlimmeres passiert ist!!!

Wünsche dir, dass du schnell ein anderes Rad findest und dann am Sonntag Kraichgau rocken kannst. Der Rest klärt sich später :Blumen:

maifelder
01.06.2010, 11:03
Aber es rumort in mir. Ich komme mir ungerecht behandelt vor!





Bewahre Dir das für Sonntag auf, ggf. kannst Du das in positive Energie umwandeln und so richtig einen raushauen.

bort
01.06.2010, 11:14
Bewahre Dir das für Sonntag auf, ggf. kannst Du das in positive Energie umwandeln und so richtig einen raushauen.

Nur benötigt er dafür auch eine fahrbaren Untersatz und am Donnerstag ist noch ein Feiertag..

JF1000
01.06.2010, 11:19
Nur benötigt er dafür auch eine fahrbaren Untersatz und am Donnerstag ist noch ein Feiertag..

Feiertag?:confused:

Triaking
01.06.2010, 11:20
Nur benötigt er dafür auch eine fahrbaren Untersatz und am Donnerstag ist noch ein Feiertag..

Bei uns nicht! :Weinen:

Mensch Cruiser, da hast du nu wirklich Pech gehabt! Ich werde das zum Anlaß nehmen und meinen Versicherungsmenschen erstmal interviewen, wie ich sowas für mich zukünftig ausschließen kann (oder ich hab sowas ja schon?). :Blumen:

Wünsche dir, daß du vielleicht noch einen fahrbaren Untersatz findest und im Kraichgau den Frust von der Seele schwimmen, radfahren und laufen kannst! :Huhu:

bort
01.06.2010, 11:24
Feiertag?:confused:

Fronleichnam :)
Musste gerade aber selber erst mal bei Google nach dem Namen befragen, bei mir läuft sowas unter Feiertag :Cheese:

Triaking
01.06.2010, 11:34
So, gerade ein Gespräch mit dem Versicherungdealer meines Vertrauens gehabt und siehe da, Forderungsausfall habe ich doch glatt mitversichert! :liebe053: Wusste ich gar nicht und bin jetzt echt beruhigt! :)

Wer Interesse hat, dem kann ich per PN mal sagen wo und wie ich versichert bin! Will hier keine öffentliche Werbung für irgendwen machen! ;)

maifelder
01.06.2010, 11:40
Nur Ungläubige hier? :confused:

Triaking
01.06.2010, 11:44
Nur Ungläubige hier? :confused:


Ich bin........ähh war mal kath., aber was nutzt mir das im heidnischen Norden :Lachanfall:

maifelder
01.06.2010, 11:54
Ich bin........ähh war mal kath., aber was nutzt mir das im heidnischen Norden :Lachanfall:



selbst Schuld, komm zurück. :cool:

Triaking
01.06.2010, 13:11
selbst Schuld, komm zurück. :cool:

Aber das ist doch so scheee hier! :Cheese: Komme aber gerne regelmäßig zurück, wie im Juli zum Beispiel! :Lachanfall: