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Vollständige Version anzeigen : Von Auto angefahren - Anwalt konsultieren ja/nein?


bandon1100
24.01.2012, 18:26
Moin,

auf meiner heutigen Ausfahrt bin ich nur knapp einem recht schlimmen Unfall entgangen und konnte den körperlichen Schaden gerade noch begrenzen. Nun stellt sich die Frage, ob ich evtl. einen Anwalt konsultieren sollte.

Was ist passiert?

Auf meiner Standardroute aus dem schönen Münster fahre ich immer auf einer kleinen Straße, die ohne Fahrbahnmarkierung ist und im Prinzip nur einem Auto Platz bietet. Kurz vor einer Kurve sah ich einen kleinen SUV, der mir entgegen kam. Dabei habe ich mir nichts gedacht, weil ich genug Platz in der Kurve neben einem Auto habe und schon tausendmal die Kurve genommen habe.

Allerdings muste ich dann erleben, dass das Auto nicht auswich und mehr noch komplett auf meiner Seite fuhr. Ich schrie zwar noch, das brachte natürlich nichts und wich dann kurz vor dem frontalen Zusammenprall zur Seite aus und bin in Richtung Graben. Dabei habe ich dann ihren komplette Seitenspigel abgerissen und die Seite ein wenig abgeschrapelt. Ich habe zwei verstauchte Handgelenke, Kopfschmerzen und einen riesen Bluterguss am Knie. Das alles ist schon ärztlich attestiert. Gott sei Dank nichts schlimmeres :)

Das Rad ist im Radladen, allerdings sagte mir der Besitzer, dass er die Marke nicht kenne und es schwer werden würde den Rahmen exakt zu taxieren. Ich habe mich direkt mit dem Deutschland-Vertrieb der Firma in Kontakt gesetzt und erwarte Antwort.

Meine Frage ist jetzt aber dennoch: Wäre es evtl. besser einen Anwalt zu konsultieren, falls a) mir die Versicherung mein Rad nicht entsprechend ersetzen möchte und b) meine Prellungen halt schon ziemlich weh tun + ich nicht weiß, ob ich diese Woche noch arbeiten kann, von Training und Traings10er am Wochenede mal ganz zu Schweigen.

Ps. Ich bin echt froh noch gerade so ausgewichen zu sein. Die gute Frau meinte, sie wäre von der Sonne geblendet gewesen und hat überhaupt nicht verlangsamt und mich erst NACH dem Unfall gesehen und auch erst nach dem Zusammenprall gebremst. Ich möchte mir nicht ausmalen, was hätte passieren können.

Achso: Polizei habe ich erst angerufen und gefragt, ob sie es sinnvoll halten, dass sie vorbeikommen. Der zuständige Polizist meinte auf jeden Fall und somit ist die Sache aufgenommen, Schuldfrage inklusive.

Was würdet ihr machen?

Vielen Dank für eure Antworten. Es wäre nett, wenn keine Antworten á la Sei-froh-dass-nichts-schlimmeres-passiert-ist kommen würden. Denn das bin ich.

Triabolo82
24.01.2012, 18:53
Erstmal gut, dass nichts schlimmeres passiert ist.

Gerade weil du ja doch etwas abbekommen hast, würde ich nen Anwalt befragen. Das Materielle ist das eine, aber solche, auf den ersten Blick harmlosen Verletzungen entwickeln sich oftmals noch zu langwierigen Geschichten. Für etwaige Schmerzensgeldforderungen brauchst du meist leider einen Rechtsbestand.

Wenn du im ADAC bist, kannst du das evtl über deren kostenlose Rechtsberatung für Verkehrsrecht machen.

Gute Besserung auf jeden Fall

HendrikO
24.01.2012, 18:55
Du möchtest doch neben deinem Schaden sicher auch ein angemessenes Schmerzensgeld erhalten oder nicht? Da würde ich schon einen Anwalt hinzuziehen. Ihr könnt euch natürlich auch außergerichtlich einigen, aber auch da könnte ein Anwalt beim Aufsetzen eines geeigneten, eindeutigen Textes helfen.



Ps. Ich bin echt froh noch gerade so ausgewichen zu sein. Die gute Frau meinte, sie wäre von der Sonne geblendet gewesen und hat überhaupt nicht verlangsamt und mich erst NACH dem Unfall gesehen und auch erst nach dem Zusammenprall gebremst.

Ich sehe nix? Also fahre ich mal weiter...

Großartig. :Nee:

TomX
24.01.2012, 18:55
Die Antwort dürfte ganz einfach sein, so wie ich das aus deiner Schilderung sehe und, wovon ich ausgehe, die Schuld feststeht:

- Willst du kein Schmerzensgeld, reicht es, die Rechnung über das Fahrrad selbst bei der Versicherung einzureichen.

- Willst du auch Schmerzensgeld, geh zum Anwalt, weil du selbst das gar nicht berechnen kannst.

Ach ja, die Kosten des Anwalts trägt, jedenfalls bei 100%-iger Schuld des Autofahrers, auch die Versicherung.

grasshopper
24.01.2012, 20:36
Anwalt oder Anwältin ist immer jut. http://www.smileygarden.de/smilie/Schleifchen-Girls/smilie_girl_252.gif (http://www.smileygarden.de)

Wünsche gute Besserung !

maifelder
24.01.2012, 20:40
Hast Du Zeit, Lust und Kenntnisse, das selbst zu klären?

Wenn 3mal, Ja, dann lasse es mit dem Anwalt.

sybenwurz
24.01.2012, 20:54
Hast Du Zeit, Lust und Kenntnisse, das selbst zu klären?

Wenn 3mal, Ja, dann lasse es mit dem Anwalt.

Exakt, erstens.

Zweitens: heute sagte dir die Mutti, dass sie dich nicht gesehen hat und schuld ist, morgen kriegt sie nen Bussgeldbescheid, soll n paar Tage zu Fuss laufen und überlegt sich das nochmal, woraufhin sie ihre Meinung dazu ändert.

Die Polizei klärt bei der Unfallaufnahme nur den Hergang und sichert Spuren, die den Hergang belegen können, bzw. hört die Betroffenen an.
Wenn sichs deine Unfallgegnerin morgen anders überlegt oder ihre Versicherung aus welchem Grund auch immer der Meinung sein sollte, dass du auch nur ne Teilschuld tragen könntest, brauchste den Rechtsanwalt eh, so oder so.
Ich bin im Normalfall zwar nicht so n Spiessbürger und regle am liebsten alles aufm kleinen Dienstweg, in deinem Fall würde ich aber schon die Angelegenheit in die Hände eines Profis legen.

Hawaiikai
24.01.2012, 20:55
Was würdet ihr machen?

Geh zum Anwalt
Alles andere könnte ggf. länger dauern.
Schön das Dir nicht so schlimmes passiert ist.
Ciao Kai:)

bandon1100
24.01.2012, 21:11
Alright. Dann werde ich das gleich morgen mal in Angriff nehmen. Werde dann mal vermelden, was draus geworden ist. Ich hoffe echt, dass die Prellungen bald wieder klar gehen und dass das mit dem Rad/Geld/Verfahren schnell abläuft. Für so etwas habe ich halt echt keinen Nerv. Aber gut, wer hat das schon :)

Ich danke euch für die Antworten und wünsche eine gute Nacht. :Huhu:

MarcusF
25.01.2012, 08:33
Hi,

Du hast Dich ja schon entschieden, ich hätte Dir das aber auch geraten. Selbst wenn die Unfallgegenerin sich selbst als Schuldigen sieht, heisst das noch nicht, dass ihre Versicherung das auch tut.
Ich wurde mal beim Training von einem Autofahrer in voller Fahrt erwischt - er hatte ein Stopschild missachtet und mich dann von der Seite getroffen und vom Rad geholt. Die Sache schien also eindeutig.
Nachdem seine Versicherung aber den Schaden nicht bezahlte, habe ich dort mal angerufen. Der Sachbearbeiter meinte dann, ich hätte nach Aussage meines Unfallgegners den Radweg nicht benutzt. Es gab dort aber gar keinen Radweg, und mein Unfallgegner hatte diese Aussage auch abgestritten.
Dein Fall sieht mir auch so aus, als wenn da im Nachhinein noch jemand mit etwas bösem Willen etwas konstruieren könnte (z.B. der Radfahrer hätte ja auch anhalten und Platz machen können o.ä.).
Mit Anwalt bist Du da auf jeden Fall besser beraten.

Gute Besserung!

Hafu
25.01.2012, 10:20
...Ach ja, die Kosten des Anwalts trägt, jedenfalls bei 100%-iger Schuld des Autofahrers, auch die Versicherung.

100%ige Schuld gibt es im Verkehrsrecht aber äußerst selten, daher musst du durchaus damit rechnen, dass dir als erwachsenen Verkehrsteilnehmer zumindest eine Teilschuld von 20 oder 30% zugesprochen wird, wenn die Sache vor Gericht kommt und der gegnerische Anwalt auf die Idee kommt zu argumentieren, dass du an der Engstelle deine Geschwindigkeit vorausschauend hättest reduzieren müssen.

Richter schreiben ungern Urteile (da zeitaufwändig) sondern versuchen solche verfahren immer mit einem Vergleich zu beenden

In dem Fall bleibst du auf einem Teil der Anwaltskosten sitzen und musst auch einen Teil der am Auto der Unfallgegnerin entstandenen Schäden miterstatten, die wahrscheinlich teurer sind als der Restwert deines Fahrrads.

Ich würde auf den Anwalt erstmal verzichten (sofern du keine Rechtschutzversicherung hast), ebenso wie auf Schmerzensgeldansprüche (das ist bei deinen zum Glück Minimalblessuren ohnehin so gut wie nichts) und versuchen die Sache unbürokratisch mit einem selbst verfassten Brief an die Unfallgegnerin zu regeln, in dem du deine Forderungen für die Sachschäden bezifferst.
Wenn sie ein Interesse daran hat, in ihrer Kfz-Haftpflicht nicht höher gestuft zu werden und dann über Jahre höhere Beiträge zu zahlen, wird sie darauf eingehen und du ersparst dir vermutlich einiges an Ärger und Lauferei.
Wenn du aber zuviel forderst und gleich den Anwalt einschaltest (der ja auch einige hundert euro kostet) ist sie quasi gezwungen, den Schaden über ihre Versicherung zu regeln, dann kommt automatisch auch ein gegenerischer Anwalt ins Spiel (und Versicherungen haben immer Anwälte, die sich sehr gut damit auskennen Froderungen zu drücken) und das Ganze wird unnötig kompliziert.

Wenn die schnelle und unbürokratische Abwicklung des Schadens (ohne Anwälte) nicht klappt (was durchaus möglich ist, wenn sie wie von MarcusF beschrieben gleich von vornherein ihrer Kfz-Versicherung den Schaden meldet), kannst du dir immer noch in einem zweiten Schritt Rechtsbeistand holen.

Just my 2 Cents.

bandon1100
25.01.2012, 13:13
100%ige Schuld gibt es im Verkehrsrecht aber äußerst selten, daher musst du durchaus damit rechnen, dass dir als erwachsenen Verkehrsteilnehmer zumindest eine Teilschuld von 20 oder 30% zugesprochen wird, wenn die Sache vor Gericht kommt und der gegnerische Anwalt auf die Idee kommt zu argumentieren, dass du an der Engstelle deine Geschwindigkeit vorausschauend hättest reduzieren müssen.

Habe ich, war ca. mit 15km/h unterwegs und auch schon aus der Kurve raus. Es gab keinen Radweg, ich fuhr langsam ganz außen und da kann mir wirklich nur mit ganz viel bösem Willen was angehängt werden.


(...)

Wenn die schnelle und unbürokratische Abwicklung des Schadens (ohne Anwälte) nicht klappt (was durchaus möglich ist, wenn sie wie von MarcusF beschrieben gleich von vornherein ihrer Kfz-Versicherung den Schaden meldet), kannst du dir immer noch in einem zweiten Schritt Rechtsbeistand holen.



Die KfZ Versicherung ist schon eingeschaltet, sodass ich da nichts unbürokratisch klären kann. Ansonsten ist eine Rechtsschutz vorhanden mit zwar einer Eigenbeteiligung, aber ich bin auf eine anständige Regulierung angewiesen, da ich mir als Student einfach nicht mal eben nen neues Rad kaufen kann (Ich denke bei den kaputten Sachen dürfte es sich um ca. 1300€ handeln + Umbau/Reperatur)

Hafu
25.01.2012, 13:42
Die KfZ Versicherung ist schon eingeschaltet, sodass ich da nichts unbürokratisch klären kann. Ansonsten ist eine Rechtsschutz vorhanden mit zwar einer Eigenbeteiligung, aber ich bin auf eine anständige Regulierung angewiesen, da ich mir als Student einfach nicht mal eben nen neues Rad kaufen kann (Ich denke bei den kaputten Sachen dürfte es sich um ca. 1300€ handeln + Umbau/Reperatur)

In dem Fall schließe ich mich den o.g. Ratschlägen an, denn wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, dann musst du unbedingt "Waffengleichheit" herstellen.

Halte uns auf dem Laufenden, wie es weitergegangen ist.

gollrich
25.01.2012, 15:26
Wieso hast du überhaupt den Fehler gemacht das ganze so in der "Luft" schweben zu lassen,.... liegen bleiben, Polizei und Krankenwagen anfordern... alles gerichtsfest aufnehmen lassen...

jetzt hast du Aussage gegen Aussage und das muss nicht für dich gut ausgehen....

bandon1100
25.01.2012, 15:41
Wieso hast du überhaupt den Fehler gemacht das ganze so in der "Luft" schweben zu lassen,.... liegen bleiben, Polizei und Krankenwagen anfordern... alles gerichtsfest aufnehmen lassen...

jetzt hast du Aussage gegen Aussage und das muss nicht für dich gut ausgehen....



Achso: Polizei habe ich erst angerufen und gefragt, ob sie es sinnvoll halten, dass sie vorbeikommen. Der zuständige Polizist meinte auf jeden Fall und somit ist die Sache aufgenommen, Schuldfrage inklusive.

Polizei war da. Krankenwagen war Gott sei Dank nicht nötig.

Rhing
25.01.2012, 15:52
Die Versicherungsnehmerin und Unfallgegnerin kann den Schaden trotzdem selbst bezahlen, wenn sie will, und ner Neueinstufung entgehen. Ob das sinnvoll ist, ist natürlich von dessen Höhe abhängig. Wenn's 1500 sind, wohl eher nicht, d.h. die Versicherung bearbeitet die Sache.
Die Versicherung wird Dir was anbieten "zur Abgeltung aller Ansprüche". Das würde ich so nicht unterschreiben. Du weißt nicht, was sich aus den Verletzungen noch entwickelt. Wenn sie allerdings so geringfügig sind, dass Du das Risiko eingehen willst, wäre folgendes möglicherweise erfolgversprechend: Du listest die Schäden auf, die Dir am Rad entstanden sind. Dann schreibst Du, wenn diese bis zum ... (Frist von 2 Wochen) bezahlt sind, wirst Du keinen RA einschalten und keinen Schmerzensgeldanspruch geltend machen. Nach Fristablauf wirst Du einen RA mandatieren. Hat bei mir mal gut funktioniert, wobei ich aber deutlich gemacht habe, dass ich dann kostenpflichtig auf eigenem RA-Briefbogen geschrieben hätte. Du kannst ja schreiben, dass Du Deine Rechtschutzversicherung um Benennung eines guten Fachanwaltes bitten wirst. Dann wissen die gleich, dass die Rechtsverfolgungskosten für dich keine Rolle spielen und wissen, wo der Hammer hängt. Du kannst natürlich versuchen, den Maximalanspruch durchzusetzen, aber dann kannste die Saisonabschlußfahrten vielleicht mitmachen, wenn Du kein Ersatzrad hast und hast noch Glück gehabt. Ein Vereinskamerad ist über 1 Jahr auf'm geliehenen Ersatzrad gefahren.

Wieso hast du überhaupt den Fehler gemacht das ganze so in der "Luft" schweben zu lassen,.... liegen bleiben, Polizei und Krankenwagen anfordern... alles gerichtsfest aufnehmen lassen...

jetzt hast du Aussage gegen Aussage und das muss nicht für dich gut ausgehen....

Ouh, ganz schlau. Und was haste dann gewonnen? Liegst Du gern 0,5 Std. auf der Straße rum, holst im Liegen Dein Handy raus, um die Rennleitung anzurufen, und Du weißt noch nicht, was Dir fehlt, weil Du noch liegst? Bisher ist noch niemand von der ursprünglichen Darstellung abgewichen. Und wenn, dann stellt die Unfallgegnerin es anders dar und mit Liegenbleiben ist nix gewonnen. Notfalls hat der eben anders gelegen.

bandon1100
25.01.2012, 16:05
(...) Ein Vereinskamerad ist über 1 Jahr auf'm geliehenen Ersatzrad gefahren. (...)
.
Das wäre ein ziemlich guter Vorschlag gewesen. Habe allerdings schon morgen einen Termin bei der Kanzlei des Vertrauens gemacht. Das ist mir einfach am liebsten. Die sind darauf spezialisiert und da bin ich mir dann sicher, dass alles gut läuft. Hat auch ein bisschen was damit zu tun, dass ich das Rad im Abverkauf im Netz damals gekauft hab und auf der Rechnung nur der tatsächliche Kaufpreis steht. Für den Preis bekomm ich aber nicht einmal ein Alu-RR in gleicher Ausstattung heutzutage. Ich denke mal, der Anwalt wird mir da schon bei so einem "Standardfall" recht gut helfen können und zusehen, dass ich ohne zusätzlichen finanziellen Schaden aus der Sache rauskomme.

Zudem stecke ich mitten in den letzten Klausuren meines ersten Bachelor Abschlusses und muss nebenbei noch arbeiten und trainieren, sodass ich froh bin, wenn ich das einem Profi überlassen kann.

Edit: Habe noch ein Triarad Marke Eigenbau und die Möglichkeit mir ein RR von einem meiner besten Freunde zu leihen. Also hab es nicht soooo eilig

Thorsten
25.01.2012, 23:34
Ich würde schon zusehen, ein angemessenes Schmerzensgeld zu kriegen. Wenn du 5.000 netto im Monat verdienst, mag das zu Peanuts verkommen, aber als Student dürfte das für einen ein erkleckliches Sümmchen werden. Als mein Vater mal umgefahren wurde, gab es für einige Prellungen auch deutlich dreistelliges Schmerzensgeld. Verstauchungen können länger richtig weh tun, Blutergüsse am Knie sind auch eklig und we weiß, wie lange die Kopfschmerzen noch dauern.

Zudem hat die Fahrerin auch äußerst deppert gehandelt, das war kein Unfall aus der Kiste "dumm gelaufen und schwer vermeidbar". Wenn ich gegen die Sonne nicht erkenne, dass die Ampel schon rot war, gibt es die Punkte in Flensburg - ohne Gnade.

Lass dir keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung aufschwatzen. Gestern kam auf Frontal21 erst ein Bericht, dass in dem Fall gerne mal die Hälfte oder ein Drittel des tatsächlichen Schadens rauskommt. Die dazu befragte GDV-Tussie hat dazu peinlichst rumgestammelt.

roadrunner65
26.01.2012, 16:21
Die Sache mit dem Anwalt ist genau richtig. Die Polizei nimmt nur die Schäden auf und stellt bestimmte Tatsachen fest ( Straßenbelag, Witterung usw ) Oft wird dann einer zu einem Ordnungs/Bußgeld verdonnert. Dies alles hat aber nichts mit Schuld oder Unschuld zu tun und erst recht nicht mit der abschließenden Bearbeitung durch die Versicherungen. Sicher wissen die Jungs in grün was sie machen. Versicherungen und Gerichte sehen viele Dinge aber eben doch anders und dann gibt es eine Teilschuld usw.

Gute Besserung

WadenWunder
26.01.2012, 19:50
Forderungen egal welcher Art (Schmerzensgeld, Schadensersatz etc.) immer so hoch aufbauschen wie es irgend wie geht. Am Schluss kommt in fast allen Fällen ein Vergleich raus. Dann kriegst Du wenigstens die Hälfte. Es ist erstaunlich, was die Gegenseite plötzlich für Argumente auffährt. Der Richter hat den Sachverhalt im Idealfall erst im Verhandlungsfall kurz überflogen. Recht wird selten gesprochen. Wichtig ist, den Fall schnell abzuhaken.

Gute Besserung und lass uns wissen, wie es ausgegangen ist. Wird sicher ne Weile dauern.

bandon1100
26.01.2012, 20:13
Lass dir keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung aufschwatzen. Gestern kam auf Frontal21 erst ein Bericht, dass in dem Fall gerne mal die Hälfte oder ein Drittel des tatsächlichen Schadens rauskommt. Die dazu befragte GDV-Tussie hat dazu peinlichst rumgestammelt.

Starker Beitrag und extem schwache Pressereferentin :D

Hatte heute mein Gespräch und warte nun auf den Kostenvoranschlag des Händlers. Anwalt meinte, beim Schmerzensgeld komme nicht so viel rum und sagte: "wenn wir 1000€ bekommen, wäre das sehr zufriedenstellend". Ich gehe jetzt mal von der Hälft als realistisch aus und würde das auch schon ok finden plus den Schaden am Rad würde das wenigstens ein neues Rad geben und das ist ja auch die einzige Sache, um die es mir geht:

Ich will nicht angefahren werden, ewig Rennerei haben, 1,5 Wochen nicht trainieren können und wohlmöglich am Ende noch draufzahlen müssen.

Na ja vllt. habe ich das Geld ja dann im April zu meinem Geburtstag, das wäre ja ganz nett :)

occam
09.05.2012, 10:24
Gibt's hier eigentlich was neues?

bandon1100
31.05.2012, 12:25
So, nun ist der Ausgang wohl abzusehen. Der Unfall war am 24.01 und direkt danach habe ich den Anwalt eingeschaltet etc. Mehr als drei Monate hat sich überhaupt nichts getan und mein Anwalt hatte mir schon die Hoffnung genommen, dass überhaupt was kommt und meinte, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass wir prozessieren müssen. Dann kam, wie aus heiterem Himmel, eine Vorauszahlung von 2000€, was mir natürlich sehr gelegen kam. Allerdings hat das nicht ausgereicht, um mein Rad zu ersetzen. War ja ein Carbon-Hobel mit Citec 3000aero und Ultegra... Wie dem auch sei: Wir sind natürlich davon ausgegangen, dass da demnächst noch eine weitere Tranche kommt, dem war aber bis vor zwei Wochen nicht so. Mein Anwalt hat wieder angerufen, geschrieben und gemailt bis die Versicherung dann meinte, dass sie den Fall vorziehen. Da habe ich mich schon gefreut und ich habe gehofft, dass ich evtl. noch 500-1000€ bekommen (inkl. Schmerzensgeld). Allerdings war das wohl ein wenig zu früh gefreut:

Heute war ein Schreiben von der Versicherung in der Post, der den Wiederbeschafftungswert auf 1500 € (was ein Scherz :D , der Radladen hat die Kosten für die Reparatur auf 3300 gesetzt... ), die Anwaltskosten mit 265 und das Schmerzensgeld mit 300€ bezifferte. Im Endeffekt heißt das nun für mich: Es kommen noch 65€, aber ich muss dem Anwalt noch Geld überweisen und habe wohl 1800 aus dem Unfall bekommen. Wir werden noch einmal Einspruch einlegen und den Bescheid nicht akzeptieren. Evlt. gibt es noch ein minimale Erhöhung, aber nicht wirklich signifikant.

Ende vom Lied: Ich habe kein funktioniierendes Rennrad mehr und habe inkl. Schmerzensgeld zu wenig Geld bekommen, um mir ein neues zu kaufen. Super gelaufen

tandem65
31.05.2012, 13:49
Ende vom Lied: Ich habe kein funktioniierendes Rennrad mehr und habe inkl. Schmerzensgeld zu wenig Geld bekommen, um mir ein neues zu kaufen. Super gelaufen

Hattest Du mal geschrieben wie alt das Rad war und was der Neupreis war?
Grundsätzlich gilt, daß Unfälle ein Minusgeschäft für den geschädigten sind :(

Nepumuk
31.05.2012, 14:01
Hattest Du mal geschrieben wie alt das Rad war und was der Neupreis war?
Grundsätzlich gilt, daß Unfälle ein Minusgeschäft für den geschädigten sind :(

Nein, das ist nur gefühlt so. Es wird nur der Zeitwert oder die Reparatur des beschädigten Gegenstandes ersetzt. Als Geschädigter nimmt man aber immer den Neuwert her und daher kommt es zum gefühlten Minusgeschäft. Ein Verkauf des Rades auf dem Gebrauchtmarkt hätte ja auch keine 3000EUR gebracht. Für den Geschädigten ist das natürlich trotzdem doof.
Was ich aber als absoluten Witz empfinde, sind die gezahlten Schmerzengelder. 300EUR sind doch der eigentliche Witz an der Sache.

bandon1100
31.05.2012, 14:11
Hattest Du mal geschrieben wie alt das Rad war und was der Neupreis war?


Na ja NP war 2500 + Citec + Sattel + Kleinteile. Ich hätte mir 2500 erwünscht und ich dachte auch, dass das realistisch ist, da der Kostenvoranschlag 3,3 war und wir 1500 € Schmerzensgeld gefordert haben.

Mit dem Negativgeschäft ist das ja wirklich so eine Sache, denke mal, dass das wahrscheinlich schon halbwegs passt, was den Zeitwert anbelangt. Nur bringt mir das natürlich nichts, da ich mir halt kein neues Rad kaufen kann/will.

Im Endeffekt tut es mir halt um mein Rad leid und um die Tatsache, dass ich nicht in meiner Gruppe trainieren kann, weil da ein Auflieger nicht erlaubt ist. Allein fahren ist halt nicht immer super, gerade wenn ich nicht einfach nur hart ballern will, sondern mal entspannt fahren möchte.

tandem65
31.05.2012, 14:39
Nein, das ist nur gefühlt so. Es wird nur der Zeitwert oder die Reparatur des beschädigten Gegenstandes ersetzt. Als Geschädigter nimmt man aber immer den Neuwert her und daher kommt es zum gefühlten Minusgeschäft. Ein Verkauf des Rades auf dem Gebrauchtmarkt hätte ja auch keine 3000EUR gebracht.

Nun, auf dem Gebrauchtmarkt kann ich mir aussuchen ob ich mein Rad für 1500,-€ verkaufe und Geld dazuschiesse um mir etwas neues zu kaufen oder ob ich es weiter fahre. Die zweite Option habe ich im Schadensfalle nicht. Ich muß Geld in die Hand nehmen um den Gegenstand wieder nutzen zu können. Als Gebrauchtkäufer habe ich z.B. keine Herstllergarantie mehr demnach ist der Zustand vor dem Unfall immer noch nicht wieder Hergestellt, sofern da noch Garantie auf dem Rahmen ist. Ob die Kiste Unfallfrei ist die ich gebraucht bekomme steht zudem in den Sternen.

tandem65
31.05.2012, 14:45
Mit dem Negativgeschäft ist das ja wirklich so eine Sache, denke mal, dass das wahrscheinlich schon halbwegs passt, was den Zeitwert anbelangt. Nur bringt mir das natürlich nichts, da ich mir halt kein neues Rad kaufen kann/will.

1500,-€ wäre wohl Zeitwert nach ca. 4 Jahren abzüglich Restwert.

Im Endeffekt tut es mir halt um mein Rad leid und um die Tatsache, dass ich nicht in meiner Gruppe trainieren kann, weil da ein Auflieger nicht erlaubt ist.

Interessant, ich bin Montag mit dem TT in einer flotten Gruppe mit Rennradlern unterwegs gewesen. Die haben nicht mal gemault als ich beim Kreiseln in der Führung auf den Auflieger bin. Im Windschatten gehören die Hände natürlich an die Bremsen.

Nepumuk
31.05.2012, 15:08
Nun, auf dem Gebrauchtmarkt kann ich mir aussuchen ob ich mein Rad für 1500,-€ verkaufe und Geld dazuschiesse um mir etwas neues zu kaufen oder ob ich es weiter fahre. Die zweite Option habe ich im Schadensfalle nicht. Ich muß Geld in die Hand nehmen um den Gegenstand wieder nutzen zu können.
Dafür bekommst du ja auch das Geld von der Versicherung. Dafür kannst du dir dann ein gebrauchtes Rad kaufen. Du hattest vorher ein Gebrauchtsrad und hast danach auch wieder eines.


Als Gebrauchtkäufer habe ich z.B. keine Herstllergarantie mehr demnach ist der Zustand vor dem Unfall immer noch nicht wieder Hergestellt, sofern da noch Garantie auf dem Rahmen ist. Ob die Kiste Unfallfrei ist die ich gebraucht bekomme steht zudem in den Sternen.
Das ist der Punkt. Viele Leute wollen aus gutem Grund kein gebrauchtes Rad kaufen. Dafür kann aber der Schädiger und dessen Versicherung nichts.

Wie gesagt, die richtige Lösung wäre, angemessene Schmerzengelder zu zahlen über die der Geschädigte dann frei verfügen könnte.

sandra7381
31.05.2012, 15:15
Ich würde auf den Anwalt erstmal verzichten (sofern du keine Rechtschutzversicherung hast), ...
Da ich inzwischen ja auch das Vergnügen hatte, hierzu noch eine Anmerkung:

Jeder Startpassinhaber hat über den Startpass auch eine Rechtsschutzversicherung (neben Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung) mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro. Diese greift im freien Training. :Huhu:

Selbst wenn man eine eigene RS-Versicherung hat, sollte man auf die von der DTU zurückgreifen, da es bei der eigenen evtl. Schadensfreirabatte gibt.

Ansonsten ist logisch, dass nicht der Neuwert ersetzt wird. Und einen Kostenvorschlag in Höhe von 3.300 Euro ist schon ganz schön heftig. Mein Anwalt erzählte mir, dass bis 130% über dem Zeitwert okay seien. Mein Radhändler erzählte mir dann, dass mit einem Wertverlust von 10% im Jahr gerechnet wird.

bandon1100
31.05.2012, 15:40
Interessant, ich bin Montag mit dem TT in einer flotten Gruppe mit Rennradlern unterwegs gewesen. Die haben nicht mal gemault als ich beim Kreiseln in der Führung auf den Auflieger bin. Im Windschatten gehören die Hände natürlich an die Bremsen.

Ist ne Unisportgruppe und da sieht das wohl versicherungstechnisch nicht so prall aus. Ansonsten fahr ich schon mal in einer kleineren Gruppe und das ist ja nun auch echt kein Ding. Vorn geht Auflieger (meiner Meinung nach) auch klar und dass ich nicht im Windschatten drauf liege ist MIR klar.

Unserer Triathlon Unigruppe, bei denen ich mit dem Triarad fahren kann allerdings nicht. Die liegen da auch an 6.Stelle teils noch drauf und dazu kommt noch, dass die so unruhig fahren, dass das mehr oder weniger lebensgefährlich ist :D

Na ja, dann würde ich sagen, dass es zu Weihnachten ein neues Rad gibt und bis dahin ziehe ich halt in kleinen Gruppen oder allein meine Kreise :)

Rhing
31.05.2012, 17:47
... Mein Anwalt erzählte mir, dass bis 130% über dem Zeitwert okay seien. Mein Radhändler erzählte mir dann, dass mit einem Wertverlust von 10% im Jahr gerechnet wird.

Da ist aber wohl was unterschiedliches gemeint: Bei Auto sagt die Rechtsprechung, dass du DEIN Auto reparieren lassen kannst, selbst wenn die Reparatur um 30 % über Zeitwert, liegt, wenn Du es tatsächlich reparieren läßt, d.h. es kann sogar über Neupreis liegen. Ich sehe keinen Grund, weshalb das bei Rädern nicht auch so gehandhabt werden sollte. Hat aber nix mit dem Wertverlust zu tun, sondern nur damit, dass der Geschädigte ja ne Schadensminderungspflicht hat und die wie dargestellt begrenzt ist.

Unabhängig davon sinkt der Zeit- oder Wiederbeschaffungswert natürlich mit dem Alter. 10% mag als grobe Daumenpeilung richtig sein, gilt aber sicher im Einzelfall nicht. Oder würdest Du ein Rad, das 2000 EUR gekostet hat, nach 1 Jahr für 1800 kaufen? Klar, da würde ich mit gleich ein neues Kaufen. Andererseits spielt's wohl keine Rolle, ob ein Rad 5 oder 6 Jahre alt ist. Spätestens bei 10 oder 11 Jahren paßt das ganze natürlich eh nicht mehr.

tandem65
31.05.2012, 18:28
Unabhängig davon sinkt der Zeit- oder Wiederbeschaffungswert natürlich mit dem Alter. 10% mag als grobe Daumenpeilung richtig sein, gilt aber sicher im Einzelfall nicht. Oder würdest Du ein Rad, das 2000 EUR gekostet hat, nach 1 Jahr für 1800 kaufen? Klar, da würde ich mit gleich ein neues Kaufen. Andererseits spielt's wohl keine Rolle, ob ein Rad 5 oder 6 Jahre alt ist. Spätestens bei 10 oder 11 Jahren paßt das ganze natürlich eh nicht mehr.

1 Jahr ca. 35% Wertverlust.

autpatriot
03.06.2012, 21:53
mir ist auch ende jänner ungefähr das selbe passiert..

bin mit dem Rad auf dem Radweg gefahren..
bei einer Parkplatzausfahrt hat mich dann eine Autofahrerin übersehen...

kann mich an den crash nicht erinnern, bin dann erst wieder im Krankenwagen zu mir gekommen...

hab keinen REchtsanwalt eingeschalten, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe.

Die UNfallgegnerin ist am nächsten Tag damals gleich im KH vorbeigekommen und hat sich entschuldigt..

Von der Versicherung ist dann ein paar Tage später ein Sachverständiger vorbeigekommen und hat sich mal das alte Rad angeschaut. (Rad wird nur benützt um von daheim zum Bahnhof zu fahren, Rad ist mittlerweile ca 15 Jahre alt)

Habe dann relativ schnell den "restwert" des RAdes von 100€ auf mein Konto überwiesen bekommen..

Daraufhin hab ich dann die ganzen befunde vom KH und Hausarzt an die Versicherung geschickt incl. Schreiben wegen Schmerzensgeld..

Bis heute habe ich NIX bekommen...

Das einzige war mal ein Schreiben vom Gericht wo drinnen Stand das es KEIN Verrfahren gegen die Unfallgegnerin gibt!

Hab aber schon von mehreren Seiten gehört das sich grundsätzlich die Versicherungen sehr viel Zeit lassen beim auszahlen von Schmerzensgeld...

Nichtläuferin
03.06.2012, 22:10
@autpatriot:
da die Versicherung dir schon etwas für dein Fahrrad bezahlt hat, erkennt sie ja eindeutig an, daß deine Unfallgegenerin Schuld hat. Dann kannst du dir unbesorgt einen Rechtsanwalt nehmen, denn die Kosten für den Anwalt muß die Versicherung übernehmen.
Und da sich die Versicherung bis jetzt nicht wegen dem Schmerzensgeld gemeldet hat, würde ich an deiner Stelle einen Anwalt einschalten. Gerade bei Schmerzensgeld bekommt man ohne Anwalt immer zu wenig von der Versicherung.

bandon1100
12.07.2012, 13:11
So, die Sache ist endgültig geregelt. Ich habe im Endeffekt inklusive 750€ Schmerzensgeld knapp 2500 € bekommen. Mein Anwalt hat da allerdings drei Mal nachverhandelt. Gut für mich ist, dass die Kurbel, STI zwar total verschrapelt sind, aber noch funktionieren, also konnte ich gerade bei folgendem Angebot zuschlagen.

http://www.bike-discount.de/shop/k326/a47308/spire-rahmenset.html

Ich brauche also im Endeffekt nur die Montage der Brems- und Schaltzüge zu bezahlen + eine neue Kette + neue Kassette. Einen weiteren LRS habe ich noch im Keller.

Alles in allem kann ich wohl ziemlich zufrieden mit dem Ausgang sein.:)

Newbie
12.07.2012, 13:46
ich staune, dass man für relativ "geringe" körperliche Verletzungen 750 Euro Schmerzensgeld bekommt :confused:

bandon1100
12.07.2012, 19:39
Ich habe zwei verstauchte Handgelenke, Kopfschmerzen und einen riesen Bluterguss am Knie.


ich staune, dass man für relativ "geringe" körperliche Verletzungen 750 Euro Schmerzensgeld bekommt :confused:

Ich denke, dass da wirklich dem Anwalt zu danken ist. Er hat gerade das Schmerzensgeld nochmal mit Referenzurteilen hoch gezogen, vorher wollten die i-wie 200 oder so bezahlen. Auf der anderen Seite konnte ich einige Wochen auch nicht wirklich schmerzfrei laufen und die Handgelenke waren auch recht lange noch nicht belastbar.

autpatriot
16.08.2012, 21:26
so nachdem ich bereits ende Juni ein E-Mail an die Versicherung geschrieben habe und keine Reatkion darauf bekommen haben, wie es jetzt aussieht mit dem Schmerzensgeld.

Kam jetzt fast 7 Monate nach meinem UNfall ein Brief von der Versicherung bzgl Schmerzensgeld...

Manchmal gibt es auch Positiv Überraschungen

Die Versicherung zahlt mir 2500€ Schmerzensgeld

Ich hatte "nur" eine Schwere Gehirnerschütterung und 2 wunden die genäht werden mussten am Kopf.. und war 2,5 Tage im Krankenhaus, Keine Brüche od. sonstigen langwierige Verletzungen,

Nun kann ich die Sache endlich abschliessen...

drullse
16.08.2012, 21:49
Das freut mich für Dich!

sybenwurz
16.08.2012, 22:37
Klingt gut...:)