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Vollständige Version anzeigen : Unfall mit Rennrad/Wie geht es weiter?


CarstenA
09.04.2020, 17:45
Hallo Zusammen,
wenn Das Thema hier falsch ist, dann bitte verschieben...
Nun bin ich leider selber in Genuss gekommen und hatte eben auf einer Trainingsausfahrt einen Unfall gehabt.

Kurzversion:
Ich bin mit einem Kollegen zusammen auf einem breiten Radweg unterwegs gewesen. Eine uns entgegenkommende Radfahrerin wollte von uns aus gesehen noch rechts (von ihr gesehen nach links) abbiegen und war anscheinend total überfordert (schlingerte immer noch rechts und nach links) und blieb dann einfach mittig auf dem Radweg stehen.
Ich fuhr rechts versetzt mit etwas Abstand hinter/seitlich meinem Kollegen. Er bremste, ich bremste. Er kam ohne Ausweichbewegung links an ihr vorbei, ich musste nach links ausweichen (sonst Frontalzusammenstoß) und bin dann rechts hinten meinem
Kollegen rein und kam zu Fall. Mein Renner hat einiges abbekommen, Vorderrad und Gabel könnten hin sein. Bremshebel gebrochen usw.

Mir ist Gott sei Dank dabei nicht wirklich was passiert! Die Hose ist zwar gerissen und habe eine kleine Schürfwunde an der Pobacke, aber nicht der Rede wert. Ich mache mir da eher Gedanken um mein Rad.

Mir geht es jetzt nicht um eine Beurteilung der Schäden, sondern wie geht es nun weiter?
Die Polizei kam zum Personalienaustausch, da die Gegenseite der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig sind (Russisch). Entweder wollten, oder konnten sie wirklich nichts verstehen. Einen unabhängigen Zeugen habe ich auch.

Da ich noch nie in der Situation war, weiß ich nicht, wie ich jetzt weiter vorgehen soll.
Ich habe eine Rechtschutzversicherung, sprich direkt über einen Anwalt laufen lassen?

Ich danke euch für eure Hilfe und Antworten :Blumen:

AndrejSchmitt
09.04.2020, 18:24
Und, hast du gleich Bußgeld bekommen weil du mit nem Kollegen unterwegs warst, wobei ist ja erlaubt. Ausser in Bayern. Da muss der Kollege schon dein Lebensabschnittsgefährte sein.

Naja, du kannst die Sache abhaken oder dich ewig juristisch damit auseinandersetzen um ein paar Kröten zu bekommen. Ich würde ersteres machen..

DocTom
09.04.2020, 18:49
Gut erstmal, dass Du keine schwerwiegenden körperlichen Schäden hast!!!
Ich würde, davon ausgehend du hast nicht gerade locker das Geld für ein Neurad liegen, die Rechtsschutz kontaktieren und mich einfach von denen beraten lassen. Wofür zahlst Du da Deine Beiträge?:Blumen:
Nur meine Meinung dazu
Tom

TTTom
09.04.2020, 20:20
Gut, dass Ihr alle nichts ernstes abbekommen habt.
Wenn deine Rechtsschutzversicherung was taugt, bieten die ein Erstgespräch mit einem Anwalt an ohne Kosten und Selbstbeteiligung. Gerne telefonisch. Wirst du oft gleich durchgestellt. Wenn du es dabei belässt, wird das für gewöhnlich auch nicht als Schadensfall gezählt.

Wenn das streitig wird, kannst du dich darauf gefasst machen dass die Frage nach der angemessenen Geschwindigkeit kommt. Wie schnell wart Ihr, wie breit war der Weg, in welchem Abstand habt ihr abgebremst...
Teilschuld würdest du einen Teil der Kosten tragen und deine nicht voll erstattet bekommen. Du willst Schadensersatz. Zum einen musst du den Schaden belegen (Reparaturkosten, Wertminderung, etc.). Zum anderen musst du nachweisen, dass die andere Partei alleine Schuld war.
Bei nem teuren Rad mit teuren Reparaturteilen würde ich das vorsichtig überlegen.
Halt sich der Schaden im Rahmen würde ich darauf wohl keine Lebenszeit verwenden.

Halt uns gerne auf dem Laufenden, wie es weiter geht.

Microsash
09.04.2020, 20:32
Denke auch, das es auf nichtangepasste Fahrweise ( Abstand/Geschwindigkeit) herrausläuft und damit Teilschuld bzw Eigene Kostenübernahme.
Aber eben, das kann ein Erstgespräch mit einem Verkehrsanwalt geklärt werden.

Falls das zu euren Gunsten läuft, dann Radkosten über Gutachter.

triduma
09.04.2020, 21:41
Hallo Zusammen,
wenn Das Thema hier falsch ist, dann bitte verschieben...
Nun bin ich leider selber in Genuss gekommen und hatte eben auf einer Trainingsausfahrt einen Unfall gehabt.

Kurzversion:
Ich bin mit einem Kollegen zusammen auf einem breiten Radweg unterwegs gewesen. Eine uns entgegenkommende Radfahrerin wollte von uns aus gesehen noch rechts (von ihr gesehen nach links) abbiegen und war anscheinend total überfordert (schlingerte immer noch rechts und nach links) und blieb dann einfach mittig auf dem Radweg stehen.
Ich fuhr rechts versetzt mit etwas Abstand hinter/seitlich meinem Kollegen. Er bremste, ich bremste. Er kam ohne Ausweichbewegung links an ihr vorbei, ich musste nach links ausweichen (sonst Frontalzusammenstoß) und bin dann rechts hinten meinem
Kollegen rein und kam zu Fall. Mein Renner hat einiges abbekommen, Vorderrad und Gabel könnten hin sein. Bremshebel gebrochen usw.

Mir ist Gott sei Dank dabei nicht wirklich was passiert! Die Hose ist zwar gerissen und habe eine kleine Schürfwunde an der Pobacke, aber nicht der Rede wert. Ich mache mir da eher Gedanken um mein Rad.

Mir geht es jetzt nicht um eine Beurteilung der Schäden, sondern wie geht es nun weiter?
Die Polizei kam zum Personalienaustausch, da die Gegenseite der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig sind (Russisch). Entweder wollten, oder konnten sie wirklich nichts verstehen. Einen unabhängigen Zeugen habe ich auch.

Da ich noch nie in der Situation war, weiß ich nicht, wie ich jetzt weiter vorgehen soll.
Ich habe eine Rechtschutzversicherung, sprich direkt über einen Anwalt laufen lassen?

Ich danke euch für eure Hilfe und Antworten :Blumen:

Ich glaube nicht das du einen Schadenersatz bekommst.:Nee:
Spar dir den Ärger und vergiss das ganze. Die Gegenseite wird auch keine Haftpflichtversicherung haben.

Thorsten
09.04.2020, 22:27
Würde auch befürchten, dass es auf eine Teilschuld rausläuft, falls man es auf die juristische Tour ankommen ließe. Wenn der erste von euch beiden dem Unfallgegner unvermeidlich reingerauscht wäre, könnte man die Schuld allein bei dem anderen "Deppen" suchen. Wenn du als Hintermann aber dem ausweichenden Vordermann reinfährst, dann sieht das schon nach mangelndem Sicherheitsabstand aus. Den hätte ich mit meinen Kumpels in der Regel zwar auch nicht eingehalten, hilft einem aber nicht.

CarstenA
09.04.2020, 22:47
Ich danke euch schonmal für eure Antworten und Zusprüche! :Blumen:

Jetzt über das Wochenende mit Ostern läuft nichts und läuft auch nichts davon.
Werde am Dienstag meine Rechtsschutz kontaktieren. Meines Wissens noch ist das erste Beratungsgespräch kostenfrei (bis 110€; Debeka).

@AndrejSchmitt: ich lebe in Rheinland-Pfalz. Hier ist das Fahren mit einem Freund erlaubt :)

@DocTom: kurioserweise habe ich mir just gestern ein neues Rad bestellt und wollte den Erlös von meinen jetzigen (beschädigten) Rennrad verrechnen. Jetzt muss alles mal neu berechnen :Nee:

@Thorsten: mangelnder Sicherheitsabend hat die Polizei auch erst bemängelnd. Aufgrund unser Bremspuren auf dem Asphalt konnte man aber ganz genau erkennen, dass wir nicht zum Zeitpunkt der Bremsung nicht hintereinander gefahren sind. Naja...habe alles mal fotografisch festgehalten.

@alle Anderen: wie gesagt, vielen Dank für alle Antworten. Ich werde dann mal berichten und euch auf dem Laufenden halten, wenn ich was Neues zu dem Thema habe.

tandem65
10.04.2020, 01:29
@Thorsten: mangelnder Sicherheitsabend hat die Polizei auch erst bemängelnd. Aufgrund unser Bremspuren auf dem Asphalt konnte man aber ganz genau erkennen, dass wir nicht zum Zeitpunkt der Bremsung nicht hintereinander gefahren sind. Naja...habe alles mal fotografisch festgehalten.

Was nur beweist, daß ihr trotz Bremsung immer noch zu schnell wart. ;):Blumen:
Dein Kumpel hat dann offensichtlich die Spur gewechselt ohne Schulterblick und Du hast ihm in der Situation nicht genügend Platz gelassen.

deirflu
10.04.2020, 07:47
Würde auch befürchten, dass es auf eine Teilschuld rausläuft, falls man es auf die juristische Tour ankommen ließe.


Sehe ich auch so. Da du aber einen Rechtsschutz hast würde ich auch mal nachfragen.

Ich wurde letztes Jahr von einem Autofahrer abgeräumt. Ich wurde verletzt und das Rad war auch beschädigt, trotzdem haben wir die ganze Sache aber ohne Anwälte usw abgehandelt. Seine Versicherung hat alles was ich als Schaden beziffert habe beglichen und noch ein Schmerzensgeld drauf gelegt.
Es ist also auch möglich so etwas ganz ohne Anwälte zu machen, dafür muss aber die Gesprächsbasis und die Schuldanerkennung auf beiden Seiten passen. In deinem Fall wird das halt evt problematisch da die Schuldfrage z.B. nicht ganz so eindeutig ist.

Thorsten
10.04.2020, 08:23
Es ist also auch möglich so etwas ganz ohne Anwälte zu machen, dafür muss aber die Gesprächsbasis und die Schuldanerkennung auf beiden Seiten passen.
... und keine Kfz-Haftpflichtversicherung beteiligt sein. Die pieksen grundsätzlich mit hier und da eher grundlos gekürzten 20 - 100 € (Kleinteile, Gutachter zu teuer, ...). Dann müssen sie halt von Anfang an die 500 € für den Anwalt noch dazu bezahlen. Bin ansonsten aber auch für die pragmatische Vorgehensweise.

MattF
10.04.2020, 11:43
Sehe ich auch so. Da du aber einen Rechtsschutz hast würde ich auch mal nachfragen.

Ich wurde letztes Jahr von einem Autofahrer abgeräumt. Ich wurde verletzt und das Rad war auch beschädigt, trotzdem haben wir die ganze Sache aber ohne Anwälte usw abgehandelt. Seine Versicherung hat alles was ich als Schaden beziffert habe beglichen und noch ein Schmerzensgeld drauf gelegt.
Es ist also auch möglich so etwas ganz ohne Anwälte zu machen, dafür muss aber die Gesprächsbasis und die Schuldanerkennung auf beiden Seiten passen. In deinem Fall wird das halt evt problematisch da die Schuldfrage z.B. nicht ganz so eindeutig ist.

Der Unterschied ist, dass ein PKW immer haftpflichtversichert ist. Wenn der Autofahrer schuld ist, bekommst du dein Schadenersatz und evlt. Schmerzensgeld.
Dazu zahlt die Gegenseite immer auch den Anwalt. von daher würde ich das nicht machen wie du, auch wenn es gut gegangen ist. Immer zum Anwalt, wenn man selber nicht schuld ist.
Ob die Schuldanerkenntnis passt, kann ich als Laie gar nicht beurteilen.

Bockwuchst
10.04.2020, 11:56
Würds Mal probieren mit der Rechtsschutz Versicherung, wofür hat man die? Aber mach dir nicht allzu viele Hoffnungen. Bad Luck.

deirflu
10.04.2020, 12:23
Der Unterschied ist, dass ein PKW immer haftpflichtversichert ist. Wenn der Autofahrer schuld ist, bekommst du dein Schadenersatz und evlt. Schmerzensgeld.
Dazu zahlt die Gegenseite immer auch den Anwalt. von daher würde ich das nicht machen wie du, auch wenn es gut gegangen ist. Immer zum Anwalt, wenn man selber nicht schuld ist.
Ob die Schuldanerkenntnis passt, kann ich als Laie gar nicht beurteilen.

Wie gesagt, würde ich im hier geschilderten Fall, wenn ich schon Ansprüche stellen möchte, erst einmal zur Rechtsberatung gehen da die Unfallschuld nicht eindeutig ist:Blumen:


Ich weiß das mein Fall anders war, aber wozu hätte ich einen Anwalt gebraucht?!
Die Schäden am Rad konnte ich selbst beziffern. Dann hat es mich noch 5min Internetrecherche gekostet wie hoch das Schmerzensgeld sein könnte. Da die gegnerische Versicherung das ganze transparent, schnell und unbürokratisch erledigt hat sah ich keinen Bedarf für einen Anwalt. Wenn dem nicht so gewesen wäre hätte ich ja immer noch einen einschalten können.

Ich will damit nur sagen das es nicht immer angemessen ist gleich zum Anwalt zu rennen und erst einmal das Gespräch mit dem Unfallgegner suchen sollte. Man kann auch so zu einer guten Lösung kommen.
Man muss halt immer abwiegen, hätte ich Verletzungen mit möglichen Langzeitschäden gehabt hätte ich z.B. auch ohne Umwege einen Anwalt eingeschalten weil dann ja viel mehr (Verdienstentgang......) berücksichtigt werden muss.

MatthiasR
13.04.2020, 00:09
... blieb dann einfach mittig auf dem Radweg stehen.
Ich fuhr rechts versetzt mit etwas Abstand hinter/seitlich meinem Kollegen. Er bremste, ich bremste. Er kam ohne Ausweichbewegung links an ihr vorbei, ich musste nach links ausweichen (sonst Frontalzusammenstoß) und bin dann rechts hinten meinem
Kollegen rein und kam zu Fall. ...

Du hattest also einen selbst verschuldeten Unfall, bei dem du einem Kumpel reingefahren bist und eine stehende Radfahrerin erschreckt hast. Habe ich das richtig verstanden?

Und was willst du jetzt mit einer Rechtschutzversicherung und einem Anwalt?

Sei froh, dass dir körperlich nichts passiert ist, zahl deinem Kumpel seinen Schaden (wenn er einen hatte) und pass beim nächsten Mal besser auf!

Gruß Matthias

LidlRacer
13.04.2020, 00:32
Du hattest also einen selbst verschuldeten Unfall, bei dem du einem Kumpel reingefahren bist und eine stehende Radfahrerin erschreckt hast. Habe ich das richtig verstanden?

Und was willst du jetzt mit einer Rechtschutzversicherung und einem Anwalt?

Sei froh, dass dir körperlich nichts passiert ist, zahl deinem Kumpel seinen Schaden (wenn er einen hatte) und pass beim nächsten Mal besser auf!

Gruß Matthias

Wir waren nicht dabei, so dass wir das kaum zweifelsfrei beurteilen können.
Aber nach meinem Verständnis hatte die Unfallgegnerin als Linksabbiegerin die Vorfahrt der Entgegenkommenden zu beachten. Das hat sie anscheinend nicht getan, da sie erst glaubte, noch vor ihnen abbiegen zu können und sich zu spät und inkonsequent umentschieden hat.

Ob/wann die beiden das hätten erkennen können oder müssen und ob sie den Unfall hätten verhindern können, weiß ich nicht.

MattF
13.04.2020, 10:14
Ob/wann die beiden das hätten erkennen können oder müssen und ob sie den Unfall hätten verhindern können, weiß ich nicht.

In dem Moment wo du 10 cm hinter dem Hinterrad deines Trainingspartners fährst, was wir alle so machen, hat du immer eine Mitschuld.

Und der der vorne fährt und es zulässt, verzichtet damit auf Schadenersatz!

https://www.ra-kotz.de/rennrad-trainingsfahrt-im-pulk-auffahrunfall-haftung.htm

Es kann dahinstehen, ob der geltend gemachte Schadensersatzanspruch bereits aufgrund einer stillschweigenden Einwilligung entfällt. Zumindest steht der Haftung des Beklagten hier ein Handeln des Klägers auf eigene Gefahr i.S. einer bewussten Selbstgefährdung entgegen, welches als Mitverschulden i.S.v. § 254 BGB die Haftung entfallen lässt. Durch die Teilnahme der Unfallbeteiligten an einer Trainingsfahrt mit sportlichem Charakter haben sich alle Beteiligten und damit auch der Kläger bewusst in eine Situation mit drohender Eigengefährdung begeben, indem die Beteiligten in stillschweigender Übereinkunft straßenverkehrsrechtliche Verhaltensanforderungen – insbesondere das Gebot zur Einhaltung eines hinreichenden Abstandes aus § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO – nicht einhielten


Nur mal so am Rande :Blumen:

CarstenA
13.04.2020, 12:35
Wir waren nicht dabei, so dass wir das kaum zweifelsfrei beurteilen können.
Aber nach meinem Verständnis hatte die Unfallgegnerin als Linksabbiegerin die Vorfahrt der Entgegenkommenden zu beachten. Das hat sie anscheinend nicht getan, da sie erst glaubte, noch vor ihnen abbiegen zu können und sich zu spät und inkonsequent umentschieden hat.

Ob/wann die beiden das hätten erkennen können oder müssen und ob sie den Unfall hätten verhindern können, weiß ich nicht.

Ja genau, sie wollte von sich aus nach links und von uns aus nach rechts abbiegen. Entgegenkommender Verkehr ich durchzulassen. Durch ihr anhalten (nicht auf ihrer Seite des Weges, sondern auf der Mitte) war es nicht mehr möglich, auf unserer Seite an ihr vorbeizukommen, noch in der Mitte durch sie hindurch, sondern nur noch nach links.

Windschatten sind wir zu dem Zeitpunkt nicht gefahren, sondern versetzt mit etwas Abstand. Unabhängiger Zeuge, der 20 m hinter uns gefahren ist, kann das so auch alles bestätigen.

Mein Kumpel hat Gott sei Dank keinen Schaden am Rad.

tandem65
13.04.2020, 13:09
Eine uns entgegenkommende Radfahrerin wollte von uns aus gesehen noch rechts (von ihr gesehen nach links) abbiegen und war anscheinend total überfordert (schlingerte immer noch rechts und nach links) und blieb dann einfach mittig auf dem Radweg stehen.

Windschatten sind wir zu dem Zeitpunkt nicht gefahren, sondern versetzt mit etwas Abstand.

Auch wenn wir, wie LidlRacer richtig bemerkt, nicht dabei waren. Deine Aussagen sind schon recht eindeutig daß ihr auf die, nach Deinen Worten, total überforderte Dame nicht genügend Rücksicht genommen habt. STVO §1 Abs. 2
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. (https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html)

Ob ihr Windschatten gefahren seid oder nicht spielt letztlich keine Rolle. Du hattest nicht genügend Abstand zu Deinem Vordermann sonst hättest Du ja anhalten können.
Daß sie natürlich nicht völlig unbeteiligt ist ist mir schon klar. Nur hat sie um eine Kollision zu vermeiden angehalten. Das hätte Euch beiden auch besser zu Gesicht gestanden.
Dann aber auch noch versuchen Kapital aus daraus zu schlagen finde ich schon interessant.:(

Dem lieben Gott danke würde ich eher dafür daß niemandem etwas schwerwiegend Körperlich passiert ist.

MattF
13.04.2020, 13:23
Ja genau, sie wollte von sich aus nach links und von uns aus nach rechts abbiegen. Entgegenkommender Verkehr ich durchzulassen. Durch ihr anhalten (nicht auf ihrer Seite des Weges, sondern auf der Mitte) war es nicht mehr möglich, auf unserer Seite an ihr vorbeizukommen, noch in der Mitte durch sie hindurch, sondern nur noch nach links.


Dann muss ich halt anhalten oder so langsam fahren, dass nicht passiert.
Angepasst ist das Stichtwort.


MAn unabhängig davon, dass das ein typischer Radwegeunfall ist und ein Grund wieso ich Radwege hasse! Aber das ist ein anderes Thema.

CarstenA
13.04.2020, 13:33
Auch wenn wir, wie LidlRacer richtig bemerkt, nicht dabei waren. Deine Aussagen sind schon recht eindeutig daß ihr auf die, nach Deinen Worten, total überforderte Dame nicht genügend Rücksicht genommen habt. STVO §1 Abs. 2
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. (https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html)

Ob ihr Windschatten gefahren seid oder nicht spielt letztlich keine Rolle. Du hattest nicht genügend Abstand zu Deinem Vordermann sonst hättest Du ja anhalten können.
Daß sie natürlich nicht völlig unbeteiligt ist ist mir schon klar. Nur hat sie um eine Kollision zu vermeiden angehalten. Das hätte Euch beiden auch besser zu Gesicht gestanden.
Dann aber auch noch versuchen Kapital aus daraus zu schlagen finde ich schon interessant.:(

Dem lieben Gott danke würde ich eher dafür daß niemandem etwas schwerwiegend Körperlich passiert ist.

Ich sage auch nicht, dass uns nicht auch eine Teilschuld trifft. Gegenseitige Rücksichtnahme etc. ist mir auch bewusst. Nur kann man nicht einfach mitten im Weg stehen bleiben.
Hätte sie auf ihrer Seite angehalten (wovon man normalerweise auch ausgeht), wäre die Situation nicht eingetreten, wie sie letztlich passiert ist.

Wir haben beide gebremst, seine Bremsen haben dabei besser reagiert als meine...Felgenbremse Alu vs. Carbon (bei mir). Deswegen habe ich auch vermutlich den Abstand zu ihm nicht halten können und bin dann seitlich beim Ausweichmanöver mit ihm kollidiert. Besser so, als Frontal mit der Radfahrerin. Das wäre dann anders geendet...

Ich bin auch wirklich froh, dass ihr nichts passiert ist, bzw. bei mir bis auf ein paar Schürfwunden nicht viel.

tandem65
13.04.2020, 14:15
Nur kann man nicht einfach mitten im Weg stehen bleiben.

Doch hättet ihr besser auch gemacht.:Huhu: :Blumen:

Hätte sie auf ihrer Seite angehalten (wovon man normalerweise auch ausgeht), wäre die Situation nicht eingetreten, wie sie letztlich passiert ist.

Ebenso wenn ihr angehalten hättet oder Du mehr Abstand gehalten hättest zu Deinem Kumpel.

Wir haben beide gebremst, seine Bremsen haben dabei besser reagiert als meine...Felgenbremse Alu vs. Carbon (bei mir). Deswegen habe ich auch vermutlich den Abstand zu ihm nicht halten können

Merke mit Carbonbremsflanken mehr Sicherheitsabstand einplanen.;)
Du schreibst gerade schon wieder ein Argument dafür, daß Du zu wenig Sicherheitsabstand gehalten hast, weil Du Dein Material nicht richtig eingeschätzt hast.:Holzhammer:

Estebban
13.04.2020, 14:19
Nachdem ich den Thread jetzt mehrmals gelesen habe und dann verstanden habe, dass die entgegenkommende eine Radfahrerin war, macht alles bisher geschrieben irgendwie mehr Sinn :Cheese:

Ich versetze mich jetzt einfach mal in die Lage der Dame die euch entgegenkam.

„Ich wollte bei dem guten Wetter, nach drei Wochen in der Bude hocken, endlich mal an die frische Luft und hab mich aufs Rad geschwungen und hab eine kleine Tour gemacht. Ich bin gemächlich auf meinem Radweg geradelt und will links abbiegen. Mir kommen zwei sportliche junge Männer entgegen, aber bis die an meiner Abbiegung sind, dauerts noch, da kann ich locker in Ruhe abbie... HEIDERDAUS, sind die schnell!!! Was mache ich jetzt? Ich brems mal lieber, dann sollen die an mir vorbei..“ und Rumms! Der erste fährt links vorbei, du fährst demjenigen rein und liest danieder.

Ja Leute, also im Ernst. Scheisse gelaufen, aber auf einem Radweg zu zweit hintereinanderherkloppen, so dass man nicht ausweichen kann? Da wärs mir offen gesagt zu peinlich den Anwalt anzurufen und zu schildern.
Aus Deinem Schock und dem Ärger über die Schäden am Rad, kann ich’s verstehen, kosten tuts dich auch nix. Trotzdem würd ich nochmal in Ruhe drüber schlafen.

Ich will dir nix Böses, sondern nur die andere Seite aufzeigen, also nicht persönlich nehmen :Blumen:

CarstenA
13.04.2020, 15:20
Nachdem ich den Thread jetzt mehrmals gelesen habe und dann verstanden habe, dass die entgegenkommende eine Radfahrerin war, macht alles bisher geschrieben irgendwie mehr Sinn :Cheese:

Ich versetze mich jetzt einfach mal in die Lage der Dame die euch entgegenkam.

„Ich wollte bei dem guten Wetter, nach drei Wochen in der Bude hocken, endlich mal an die frische Luft und hab mich aufs Rad geschwungen und hab eine kleine Tour gemacht. Ich bin gemächlich auf meinem Radweg geradelt und will links abbiegen. Mir kommen zwei sportliche junge Männer entgegen, aber bis die an meiner Abbiegung sind, dauerts noch, da kann ich locker in Ruhe abbie... HEIDERDAUS, sind die schnell!!! Was mache ich jetzt? Ich brems mal lieber, dann sollen die an mir vorbei..“ und Rumms! Der erste fährt links vorbei, du fährst demjenigen rein und liest danieder.

Ja Leute, also im Ernst. Scheisse gelaufen, aber auf einem Radweg zu zweit hintereinanderherkloppen, so dass man nicht ausweichen kann? Da wärs mir offen gesagt zu peinlich den Anwalt anzurufen und zu schildern.
Aus Deinem Schock und dem Ärger über die Schäden am Rad, kann ich’s verstehen, kosten tuts dich auch nix. Trotzdem würd ich nochmal in Ruhe drüber schlafen.

Ich will dir nix Böses, sondern nur die andere Seite aufzeigen, also nicht persönlich nehmen :Blumen:

Aus Sicht der Radfahrerin gut geschrieben!

Ich werde mich trotzdem anwaltlich beraten lassen. Mir geht es nicht darum, dass die gegnerische Partei zu 100% schuld ist, sondern zumindest eine Teilschuld anerkennt und ein Teil des Schadens erstattet wird. Rechtsschutz und Anwalt auch deshalb, da ich kein Russisch kann und die Schadensersatzforderung auch formell richtig formuliert wird (Voraussetzung ist natürlich, dass der Anwalt auch überhaupt einen Sinn in der Sache sieht)

Ich danke euch bis für eure objektiven Antworten und Bewertungen :Blumen:
Ich merke aber auch, dass es sich hier meistens im Kreise dreht. Habe ich was Neues zu berichten, werde ich mich hier melden.

Hafu
13.04.2020, 19:08
... bin dann rechts hinten meinem
Kollegen rein und kam zu Fall. Mein Renner hat einiges abbekommen, Vorderrad und Gabel könnten hin sein. Bremshebel gebrochen usw.

Mir ist Gott sei Dank dabei nicht wirklich was passiert! Die Hose ist zwar gerissen und habe eine kleine Schürfwunde an der Pobacke, aber nicht der Rede wert. Ich mache mir da eher Gedanken um mein Rad.
...Einen unabhängigen Zeugen habe ich auch.

...:

Hast du denn dein Fahrrad jetzt überhaupt schon mal genau begutachtet? Keinerlei nennenswerte Personenschäden aber defekte Gabel und defektes Vorderrad ist eher unüblich.

Was sagt denn der "unabhängige Zeuge" im Polizeiprotokoll?
Wenn der irgendeine Aussage zum nicht eingehaltenem Sicherheitsabstand oder zu einer unangepassten Geschwindigkeit getroffen hat, dürften die Chancen auf Schadensersatz nahezu bei Null sein. Dein eigentlicher Unfallgegner war ja genau genommen dein Kumpel und du müsstest diesen verklagen, weil er das Hindernis für dich nicht angezeigt hat. Die russisch-sprechende Freizeitradlerin war ja eher eine Gelegenheitsursache für das (gelungene) Brems-Ausweichmanöver deines Kumpels.

Ich sehe es wie die meisten Vorposter: wer auf einem Radweg zu schnell und mit zu kurzem Sicherheitsabstand fährt, der nimmt Unfallsituationen, wie die von dir geschilderte, billigend in Kauf. Man kann nicht a priori von allen anderen Radfahrern auf einem Radweg, von denen manche ungeübt sind, viele keinen Führerschein haben, manche sehr jung oder sehr alt sind dieselben Skills erwarten, wie man sie eventuell selbst sich angeeignet hat, wenn man jedes Jahr ein paar tausend Kilometer auf dem Rad verbringt.




Ich werde mich trotzdem anwaltlich beraten lassen. Mir geht es nicht darum, dass die gegnerische Partei zu 100% schuld ist, sondern zumindest eine Teilschuld anerkennt und ein Teil des Schadens erstattet wird. Rechtsschutz und Anwalt auch deshalb, da ich kein Russisch kann und die Schadensersatzforderung auch formell richtig formuliert wird (Voraussetzung ist natürlich, dass der Anwalt auch überhaupt einen Sinn in der Sache sieht)
...

Wenn du dir einen Anwalt nimmst und dieser Schadensersatzforderungen gegen die Radlerin formuliert (Anwälte verdienen an solchen Streitereien auch Geld, wenn letztlich für dich nichts herausspringt, sind also nicht zwingend objektive Ratgeber), dann zwingst du die Gegenseite, sich ebenfalls anwaltlich vertreten zu lassen. Und deren Anwalt würde sein Handwerk nicht verstehen, wenn er defensiv bleiben würde und nicht seinerseits Forderungen gegen dich stellen würde, z.B. Schmerzensgeld wegen des Schreckens, den ihr der Freizeitradlerin eingejagt habt. rMöglicherweise hat sich die Radlerin bei der Gefahrenbremsung und abruptem Absteigen auch noch das Knie verdreht, dass seitdem beim Treppensteigen schmerzt, oder Nacken verrissen. Mit zweimal Anwaltshonorar, Schmerzensgeld wirst du dich wundern, wie schnell bei so einer Kleinigkeit die Streitsumme aufgeblasen sein wird, bis dann in einem Jahr ein Richter beim ersten Gerichtstermin eine Vergleichsquote vorschlägt.

PabT
13.04.2020, 21:55
Es heißt ja nicht "Herumstehweg", sondern "Fahrradweg". Natürlich rechnet man immer mit Idioten, aber manchmal sind die schlechten Menschen, die Radfahrer nur als Fußgänger mit Rädern betrachten, noch viel dümmer, als sich ein gesunder Mensch vorstellen kann. Wenn mir einer von der Autobahnbrücke vor den LKW springt, wie mitschuldig kann ich da sein? Ja, der vorliegende Fall ist weniger eindeutig, und vielleicht brauchte die Tante aufgrund der Umstände keine besonders ausgeprägte kriminelle Energie, um den Schaden hervorzurufen, aber wenn sie nicht selbst überzeugend um Verzeihung gebeten hat, würde ich es mir nicht nehmen lassen, den gesamten Vorgang von Profis beurteilen zu lassen. Mit Rechtsschutzversicherung schon dreimal nicht.

tandem65
14.04.2020, 06:52
Natürlich rechnet man immer mit Idioten, aber manchmal sind die schlechten Menschen, die Radfahrer nur als Fußgänger mit Rädern betrachten, noch viel dümmer, als sich ein gesunder Mensch vorstellen kann.

Da gebe ich Dir uneingeschränkt recht. Die Frage ist nur wer sich da jetzt angesprochen fühlen darf.

Wenn mir einer von der Autobahnbrücke vor den LKW springt, wie mitschuldig kann ich da sein?

Danke für den wirklich gelungenen Vergleich. Also ist ein LKW-Fahrer der ungebremst in ein Stauende fährt unschuldig. Genauso wie Du in der Stadt mit dem PKW ganz sicher auf Deinen Vordermann auffahren darfst wenn dieser für einen querenden Fußgänger oder auch nur eine geöffnete Autotür bremst.

Es heißt ja nicht "Herumstehweg", sondern "Fahrradweg".

Zum guten Schluß sind doch ganz viele Radwege de Facto auch Gehwege. Dazu zeigst Du mir bitte wo das uneingeschränkte Halteverbot für Radwege definiert wird.

badenonkel28
14.04.2020, 07:08
Vor einigen Jahren hatte ich auch einen Radunfall.
Ich bin auf einem geteilten Radweg (zwei Richtungen) gefahren und mir ist ein Radfahrer entgegen gekommen. Kurz bevor er auf meiner Höhe war hat er den Mädels auf der anderen Straßenseite hinterher geschaut und ist dabei auf meine Seite des Radwegs gekommen.
Schuldfrage wurde schnell geklärt, er war Schuld. Er hat es auch zugegeben. Das Problem war nur, er hatte kein Geld und keine Versicherung. Ich bin dann auf meinem Schaden sitzen geblieben (Rad kaputt, Rippe gebrochen) und bin seitdem immer angespannt wenn mir jemand entgegenkommend. Deshalb fahre ich gerne auf der Straße.

su.pa
14.04.2020, 07:47
Es heißt ja nicht "Herumstehweg", sondern "Fahrradweg". Natürlich rechnet man immer mit Idioten, aber manchmal sind die schlechten Menschen, die Radfahrer nur als Fußgänger mit Rädern betrachten, noch viel dümmer, als sich ein gesunder Mensch vorstellen kann.

Und immer wieder lässt die Ausdrucksweise in diesem Forum mehr zu wünschen übrig, als ich glauben kann... :Nee:

tandem65
14.04.2020, 10:50
Vor einigen Jahren hatte ich auch einen Radunfall.
Ich bin auf einem geteilten Radweg (zwei Richtungen) gefahren und mir ist ein Radfahrer entgegen gekommen. Kurz bevor er auf meiner Höhe war hat er den Mädels auf der anderen Straßenseite hinterher geschaut und ist dabei auf meine Seite des Radwegs gekommen.

Das hat jetzt wie viel mit der Situation desTE zu tun?

Das Problem war nur, er hatte kein Geld und keine Versicherung.

Ahh, hier könnte die Verbindung sein. Allerdings hättest Du einen Mahnbescheid erwirken können.;) :Blumen:

badenonkel28
14.04.2020, 11:09
Das hat jetzt wie viel mit der Situation desTE zu tun?



Ahh, hier könnte die Verbindung sein. Allerdings hättest Du einen Mahnbescheid erwirken können.;) :Blumen:

Ja, der Fall war ein Anderer, aber das Ergebnis wird das Gleiche sein.
Kein Geld und damit war es das. Bei mir war es dann dummerweise auch noch jemand der nur noch 1 Jahr in Deutschland sein wollte (nur für das Studium).

pikpikolymic
01.10.2020, 13:31
Und, hast du gleich Bußgeld bekommen weil du mit nem Kollegen unterwegs warst, wobei ist ja erlaubt. Ausser in Bayern. Da muss der Kollege schon dein Lebensabschnittsgefährte sein.

Naja, du kannst die Sache abhaken oder dich ewig juristisch damit auseinandersetzen um ein paar Kröten zu bekommen. Ich würde ersteres machen..

Nun, wenn ich den Fall vollständig verstehe, dann ist es ja gut, dass Sie Rechtsgutachten einholen. Aber wenn es klar ist, dann werden Sie nur die Schuldigen finden und für den Schaden aufkommen, richtig?

Ich glaube nicht, dass Bußgeld vielleicht einen Schadenersatz beantragt hat. oder?


https://www.punkte-flensburg.de/

Das sind die Bußgeld-Radler, die stattdessen bekommen werden:

- Fahrrad fahren unter Alkoholeinfluss
-Missachtung einer roten Ampel
-Überqueren eines Bahnübergangs, obwohl die Schranke geschlossen ist
-Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch unvorschriftsmäßiges Fahrrad


:D :D ich denke, in diesem Fall wird es genau wie bei @badenorkel28 Fall

CarstenA
01.10.2020, 20:48
Mittlerweile ist auch ein Ergebnis da:
Die „Gegenseite“ hat nach dem ersten Anwaltsschreiben (Beschreibung des Sachverhalts) den Unfall zugegeben, wie er passiert ist und waren sofort bereit, den geforderten Betrag mit einer Ratenzahlungsvereinbarung zu bezahlen.

Das funktioniert bisher auch sehr gut.

tandem65
01.10.2020, 21:33
Mittlerweile ist auch ein Ergebnis da:
Die „Gegenseite“ hat nach dem ersten Anwaltsschreiben (Beschreibung des Sachverhalts) den Unfall zugegeben, wie er passiert ist und waren sofort bereit, den geforderten Betrag mit einer Ratenzahlungsvereinbarung zu bezahlen.

:Nee: :Nee: :Nee: :Nee: