Ist das (auch mehrfache) Wiederholen einer öffentlich zugänglichen Information, die eine Tatsache beschreibt, gleich Bashing?
Zitat:
Zitat von LidlRacer
Veröffentlichung des Namens hat wenig mit "Bashing" = öffentliche Beschimpfung zu tun. Hier hat niemand gesagt, das M.H. ein bl. Ar. oder ähnliches ist, niemand hat ihm die Reifen zerstochen oder Mahnwachen vor seinem Haus abgehalten.
Zu welchem Zweck tut Ihr das denn kund? Doch wohl nicht, um demjenigen Gutes zu tun, sondern um den Druck auf ihn zu erhöhen, um die von den Regeln vorgesehene Strafe zu verschärfen. Darin liegt für mich das Problem: Für das Einhalten von Regeln wird mit dem Übertritt genau dieser Regeln gekämpft.
Ob oder wann das "Bashing" zu nennen ist, ist dabei nicht zielführend, denn da hat jeder seine eigenen Wertmaßstäbe.
Zitat:
Zitat von LidlRacer
Man kann immer noch jede Menge Sport außerhalb von Wettkämpfen machen,
Äh, wo ist denn da jetzt das Problem?
Zitat:
Zitat von LidlRacer
vielleicht den einen oder anderen kleinen Wettkampf unter falschem Namen usw.
Gegen soviel kriminelle(?) Energie hilft die Veröffentlichung des richtigen Namens nicht.
Viele Grüße,
Christian
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Zitat:
Zitat von wieczorek
(...) Foren lesen macht langsam...
Geändert von chris.fall (22.12.2013 um 16:32 Uhr).
Aber nur, weil das so ist, können sich die Sportverbände Regeln auferlegen, die nach den Maßstäben des "richtigen" Rechts keinen Bestand hätten.
Ich kann (bzw. im Fall von Verletzungen der Dopingregeln soll sogar) veröffentlichen, das XYZ diese (sagen wir mal Windschattenregel) oder jene (Doping)Regel verletzt hat, weil es eben nur die Verletzung einer sportlichen Regel ist.
Das sollten IMHO die Befürworter eines Antidoping-Gesetzes auch bedenken, dass dadurch diese Regeln Gesetzesstatus erlangen, und (durch Klagen) rechtlich angreifbar werden.
Viele Grüße,
Christian
Deine Argumentation ist mir absolut unverständlich:
Wenn die Namen der Betrüger jetzt nicht mehr genannt werden dürften, dann dürften auch die Namen der Sieger nicht mehr genannt werden.
Und Platrzlisten dürften auch nicht veröffentlicht werden.
Du stimmst dem halt beim Anmelden zu.
Willst du ein Feld beim Anmelden haben, dass dein Name nur in positivem Zusammenhang genannt werden darf?
allem, was über die von den Regeln vorgesehen Sanktionen (Sperre, Veröffentlichung durch die Organisation, welche die Sperre verhängt) hinaus geht, stimme ich mit meiner Anmeldung aber nicht zu.
Aber nur, weil das so ist, können sich die Sportverbände Regeln auferlegen, die nach den Maßstäben des "richtigen" Rechts keinen Bestand hätten.
Ganz so drastisch ist es nicht. In Deutschland werden die Regeln der Verbände vom Staat überwacht. Denn bei uns herrscht das Prinzip, dass es für jede Sportart nur einen (1) Verband geben soll. Dieser hat daher ein Monopol im Bereich dieser Sportart. Umgekehrt hat der Sportler keine Wahl zwischen verschiedenen Verbänden, denn es gibt stets nur einen einzigen. Auf dessen Regularien hat er keinerlei Einfluss.
Wegen dieses Monopols der Verbände achtet der Staat darauf, dass in deren Regelwerken nicht nur die Interessen des jeweiligen Verbands Berücksichtigung finden, sondern auch die des Sportlers. Das wirkt sich direkt auf die Sanktionen aus, die ein Verband gegen einen Sportler verhängen kann. Sie müssen
- angemessen
- geeignet und
- notwendig
sein, um die berechtigten Interessen des Verbandes zu wahren.
Im Falle des Dopings muss die Sanktion gegen den Sportler angemessen sein, also die Schwere der Strafe mit all seinen Konsequenzen muss der Schwere des Vergehens entsprechen; sie muss ferner geeignet sein, um das Ziel des Fairplays zu erreichen; und sie muss notwendig sein, um das Verbandsziel eines fairen und sauberen Sports zu erreichen.
In der Summe bedeutet das für die Verbände, das jeweils die geringstmögliche Strafe anzuwenden ist, mit der sich das Verbandsinteresse noch erreichen lässt. Die Strafe darf nicht schwerer ausfallen, als nötig, sonst hat sie vor Gericht keinen Bestand.
Vielleicht hab ich mich missverständlich ausgedrückt. Mit hier meine ich den aktuellen Fall, nicht D.
Ja, ok.
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
... denn es gibt stets nur einen einzigen. Auf dessen Regularien hat er keinerlei Einfluss.
...
Das stimmt so natürlich nicht. Das Regelwerk der DTU wird laufend über die Technische Kommission weiterentwickelt und der Verband das sind wir.
Selbst hier im Forum waren die Möglichkeiten der Meinungsbildung bereits wiederholt zu erkennen (z.B. in diesem Thread), nachdem manche Threads hier ja auch ein meinungsstarkes Sprachrohr der Triathlon-Basis sind.
Wegen dieses Monopols der Verbände achtet der Staat darauf, dass in deren Regelwerken nicht nur die Interessen des jeweiligen Verbands Berücksichtigung finden, sondern auch die des Sportlers. Das wirkt sich direkt auf die Sanktionen aus, die ein Verband gegen einen Sportler verhängen kann. Sie müssen
- angemessen
- geeignet und
- notwendig
sein, um die berechtigten Interessen des Verbandes zu wahren.
Im Falle des Dopings muss die Sanktion gegen den Sportler angemessen sein, also die Schwere der Strafe mit all seinen Konsequenzen muss der Schwere des Vergehens entsprechen; sie muss ferner geeignet sein, um das Ziel des Fairplays zu erreichen; und sie muss notwendig sein, um das Verbandsziel eines fairen und sauberen Sports zu erreichen.
In der Summe bedeutet das für die Verbände, das jeweils die geringstmögliche Strafe anzuwenden ist, mit der sich das Verbandsinteresse noch erreichen lässt. Die Strafe darf nicht schwerer ausfallen, als nötig, sonst hat sie vor Gericht keinen Bestand.
Das hast Du so ja nun mehrfach dargelegt.
Ich nehme an, Du hast Dir das nicht ausgedacht, sondern es basiert auf der einen oder anderen Quelle. Kannst Du die bitte nennen? Danke!