Der Trainer hätte ja auch anbieten können, die Adressdaten selbst an die Behörden zu übermitteln, damit wäre der Datenschutz gewahrt. Es kann nicht sein, dass es für Vorfälle, Unfälle, was auch immer, zukünftig keine Zeugen wegen Datenschutz gibt.
Der Trainer hätte ja auch anbieten können, die Adressdaten selbst an die Behörden zu übermitteln, damit wäre der Datenschutz gewahrt. Es kann nicht sein, dass es für Vorfälle, Unfälle, was auch immer, zukünftig keine Zeugen wegen Datenschutz gibt.
Doch das kann sein, so wie Du es vorschlägst verfügt er dann immer noch über die Daten der anderen. Er darf sie nicht an dritte geben und die Behörden sind dritte.
Die anderen dürfen selbst bestimmen ob sie Zeugen sein wollen oder nicht.
6 setzen.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Dann wird es irgendwann auch albern und eigentlich simple Sachverhalte verschlingen Unmengen an Ermittlungen der Behörden, was dazu führt, dass die Verfahren eingestellt werden, weil der Ermittlungsaufwand in keinem Verhältnis zur Tat steht.
Ermittlungsaufwand bedeutet in dem Fall, dass zB durch ein Gericht eine Durchsuchung beim Unverdächtigen angeordnet werden muss, um an die Daten der Zeugen zu kommen. Datenträger ausgewertet bzw. Dokumente gesichtet werden müssen. Und alles nur aus einem völlig fehlgeleiteten Empfinden von Datenschutz. Rechtlich durch die DSGVO vielleicht richtig, aber moralisch hoch fragwürdig.
Sollte es in letzter Konsequenz zu einer Gerichtsverhandlung kommen, hat man die Pflicht als Zeuge auszusagen, ja kann sogar mit Zwang vorgeführt werden. Auch unleidliche Falschaussagen, wozu auch das bewusste Verschweigen gehört, sind strafbewährt.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
Dann wird es irgendwann auch albern und eigentlich simple Sachverhalte verschlingen Unmengen an Ermittlungen der Behörden, was dazu führt, dass die Verfahren eingestellt werden, weil der Ermittlungsaufwand in keinem Verhältnis zur Tat steht.
Ermittlungsaufwand bedeutet in dem Fall, dass zB durch ein Gericht eine Durchsuchung beim Unverdächtigen angeordnet werden muss, um an die Daten der Zeugen zu kommen. Datenträger ausgewertet bzw. Dokumente gesichtet werden müssen. Und alles nur aus einem völlig fehlgeleiteten Empfinden von Datenschutz. Rechtlich durch die DSGVO vielleicht richtig, aber moralisch hoch fragwürdig.
Sollte es in letzter Konsequenz zu einer Gerichtsverhandlung kommen, hat man die Pflicht als Zeuge auszusagen, ja kann sogar mit Zwang vorgeführt werden. Auch unleidliche Falschaussagen, wozu auch das bewusste Verschweigen gehört, sind strafbewährt.
Ich frage mich, ob überhaupt der Aufwand hier im vernünftigen Verhältnis zur "Tat" steht. Trainer, Abteilungsleiter, Vereinsmitglieder, Behörden, Aerzte...
Gabs da keine Möglichkeit das untereinander zu klären? Zum Essen einladen und einmal zusammen Gassi gehen, keine Ahnung, um den Hund vorzustellen? Oder einmal Lieferservice (Essen und ein Wein) für den Geschädigten?
Der Trainer hätte ja auch anbieten können, die Adressdaten selbst an die Behörden zu übermitteln, damit wäre der Datenschutz gewahrt. Es kann nicht sein, dass es für Vorfälle, Unfälle, was auch immer, zukünftig keine Zeugen wegen Datenschutz gibt.
Exakt das dachte ich mir auch. Wird ja nicht der erste "Unfall/Vorfall" gewesen sein. Da fragt man nach dem behördlichen Aktenzeichen und sendet die Adressen selber hin zum Ordnungsamt. Sehr unkooperativ, abweisend und letztlich auch unfreundlich dieses Verhalten. Ich kenne beide ja also Abteilungsleiter und Trainer und wenn ich dann mal retroperspektivisch überlege welche Großen Sprüche die immer so los lassen. Dann kann ich die jetzt echt nicht mehr Ernst nehmen. Sprich große Sprüche, aber wenn man dann mal real wirklich selber helfen soll oder kooperativ sein soll, dann solche Hürden aufbauen. Richtig gemacht haben Trainer/Abteilungsleiter in dem Fall hier gar nichts.
Sollte es in letzter Konsequenz zu einer Gerichtsverhandlung kommen, hat man die Pflicht als Zeuge auszusagen, ja kann sogar mit Zwang vorgeführt werden. Auch unleidliche Falschaussagen, wozu auch das bewusste Verschweigen gehört, sind strafbewährt.
Genau das habe ich dem Trainer und Abteilungsleiter auch geschrieben. Danach hat der Trainer mir mürrisch seine Adressdaten rausgerückt und der Abteilungsleiter hat angeboten die Mitfahrenden Vereinskollegen per Email anzuschreiben. Ob er es gemacht hat weiss ich nicht. Zumindest kam über den Weg (Email) keine Adresse. Ist ja eh schlimm das ich dann erst so argumentieren musste, um sie zum einlenken zu bringen. Es ist eine Selbstverständlichkeit in einem solchen Fall zu helfen.
Glaube hat mich insgesamt 45 Minuten Zeit gekostet. Sprich eine kurze Anfrage, bei der ich hoffte das sie freundlich und kooperativ in 2- 3 Minuten erledigt ist, hat mir dann einen Aufwand von gut 45 Minuten gebracht.
Und wie Ihr hier Alle sagt: Es gibt nicht nur eine moralische Pflicht sondern dann letztlich sogar eine rechtliche Pflicht die Adressen zu nennen, sprich die Zeugenaussagepflicht nicht zu behindern. Und wer will denn nach einem Hundebiss "Gassi gehen", "eingeladen werden Zum Essen" oder "einmal Lieferservice (Essen und ein Wein)" ? Niemand.
Es gab und gibt nur 3 Möglichkeiten:
Strafanzeige
Zivilklage
Verfahren im Rahmen der Hunde VO Beim Ordnungsamt
Ich habe mich für letzteres Verfahren entschieden da es in dem Fall angemessen ist, also auch was den Aufwand angeht. Der Hundebesitzer wird nun ein Verfahren durchlaufen in dem er gebeten wird zunächst Stellung zu beziehen. Ggf. kommt es zu einer Wesensbestimmung des Hundes und/oder er bekommt eine angemessene Strafe in Höhe von etwa 100-150 Euro (lt. Hunde VO) und/oder bekommt die Auflage den Hund ab sofort anzuleinen & ggf. einen Maulkorb zu tragen. Das ist angemessen und erzeugt auch sehr geringen Aufwand. Zu einem Verfahren wird es nicht kommen wenn der Hundebesitzer einlenkt, Alles zugibt und sich einsichtig zeigt.
Eine Strafanzeige erzeugt mehr Aufwand, würde am Ende sicher in etwa 400 Euro Strafe ergeben. Halte ich jetzt aufgrund der Größe der Bisswunde für übertrieben. Wobei man auch klar sagen muss: Hundebisse können auch noch Monate nach dem Biss Folgeerkrankungen auslösen. Das darf man nicht verharmlosen. Sprich die Strafanzeige und/oder Zivilklage ist nicht vom Tisch. Ich hoffe für den Hundebesitzer das es zu keinen Komplikationen kommt. Für mich natürlich auch. Denn was nützt mir eine Klage wenn ich dann doch noch erkranke.