1. Gebäude oder Hütten,
2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
3. Warenlager oder -vorräte,
4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
5. Wälder, Heiden oder Moore oder
6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Versteh ich das richtig, dass er sein eigenes Haus (bzw das seines Vermieters) abgefackelt hat und dass außer ihm dabei niemand zu Schaden gekommen ist...?
Nein, Du verstehst nicht richtig.
Die Gebäudeversicherung ist auch zu Schaden gekommen.
Wenn das "niemand" ist, muss ich mich über Dein Rechtsverständnis wundern.
Bist Du Richter?
Wenn ja, erkläre mir, warum man für Totschlag oft weniger bekommt.
Gott bewahre, nein Ich bin kein Richter, sondern Anwalt. Früher, heute nicht mehr, mit Schwerpunkt Strafrecht.
Und trotzdem, auch wenn ich auf der anderen Seite Stehe, finde ich das Strafmaß völlig in Ordnung. Eine Bewährungsstrafe hätte mich jetzt überrascht.
Die hätte es eigentlich nur geben können, wenn es Umstände bei der Tat, und nicht im Vorleben, gegeben hätte, die das gerechtfertigt hätten.
Und "oft" weniger kriegt man bei Totschlag nicht (wir reden jetzt nicht von fahrlässiger Tötung, da gibt es durchaus meistens weniger, weil es eben nicht vorsätzlich ist).
WENN es da mal, in absoluten Ausnahmefällen, bei einem vorsätzlichen Totschlag weniger als, sagen wir mal, 7 Jahre gibt, dann müssen da schon ganz gewaltige Umstände bei der Tatbegehung vorliegen, die das rechtfertigen.
Ich hab grad kurz gegoogelt. Frau und Kinder waren tatsächlich vorher aus dem Haus gegangen.
Trotzdem: Das Urteil ist für schwere Brandstiftung - auch dann, wenn man eine verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt - eher am unteren Rahmen des Üblichen, wenn keine außergewöhnlichen Tatbegehungsumstände vorlagen, was ja nicht der Fall war.
Kurz gesagt, ich - aus Verteidigersicht - finde das Urteil durchaus angemessen und es war so zu erwarten.
Bei einer Verurteilung durch Brandstiftung muß Breno dafür aufkommen, also hat die Versicherung keinen Schaden erlitten.
Ich hatte mal einen Mandanten, der die halbe Calwer Strasse in Stuttgart abgefackelt hat (leicht übertrieben, aber im Prinzip stimmts).
Als der im Gefängnis saß, bekam er ein Schreiben der Versicherung, die etwas über 20 Millionen DM (!) von ihm wollte. Sie bot an, er könne das auch in Raten zahlen
Daß die Richterin auch anders kann, zeigt sie hier.
Allerdings muß man dann schon bayr. Polizist sein...
Den besonderen Ansprüchen an ihr Polizistenamt scheinen die in keinster Weise genügt zu haben.
Kann so einer wie Breno nach 4 Jahren seinen Beruf als Fußballer noch fortsetzen und wurde das irgendwie berücksichtigt? Ein Jahr "Pause" könnte er vielleicht verkraften, aber 4 Jahre? Ich sehe es auch als ein sehr hartes Urteil aus Laiensicht. Wieviel hat Herr Zumwinkel am Ende seines Berufslebens für 1 Million € Steuerhinterziehung bekommen? Ein Jahr auf Bewährung. Toll!
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Breno wird sicherlich auch nicht zahlen können, wenn er die nächsten 4 Jahre im Bau kickt. Mit dem Juve-Vertrag wären vermutlich bald Raten geflossen...
Echt Schade, das Urteil Man zieht ja eine Revision in Erwägung, ich drück' die Daumen, dass es klappt. Eine zweite Chance hätte er verdient - ich kenne privat auch jemanden recht gut, der als junger Mensch aus meiner Sicht noch üblere Fehler gemacht hat (Koks, bewaffneter Raubüberfall, Diebstahl, schwere Körperverletzung und nach 6 Monaten U-Haft mit der höchstmöglichen Bewährungsstrafe einen letzten Schuss vor den Bug bekam (auch in Bayern übrigens ). Der ist seit >15 Jahren lammfrommer Musterbürger und hat mit seiner Lebenserfahrung auch schon andere Jungendliche "auf Abwegen" wieder auf Kurs gebracht.