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Ausserdem gab es erste Anzeichen, dass Corona für die Zerstörung von Lungengewebe verantwortlich ist. Gibt es da schon mehr Infos, als die paar obduzierten Corona-Verstorbenen, bei den das nachgewiesen wurde?
Gestern abend bei Maischberger sprach Lauterbach (Arzt und SPD-Gesundheitspolitiker) mehrfach darüber. Er meinte, dass Befunde mit Computertomografie bei gesundeten Covid19-Patienten mit leichten bis mittelschweren Lungenentzündungen darauf hindeuten, dass eventuell irreparable Schädigungen entstehen. Er warnte aus diesem Grund davor, das Virus deswegen bei den Altersgruppen mit geringerer Sterblichkeitsrate zu "unterschätzen". Die Beobachtunszeiträume sind vermutlich noch viel zu kurz, als dass sich jemand wissenschaftlich verbindlich dazu festlegen kann.
Was passiert den Falle einer toalabsage bzw. verschiebung mit dem Startgeld?
Gäbe es dann Rückerstattung seitens Veranstalter oder hat man "Pech gehabt"?
Ich meine, wir zahlen ja für Challenge oder IM ja nicht gerade wenig, bei einem kleinen Laufevent für 20€ wäre es mir egal, aber bei 600€?
Was passiert den Falle einer toalabsage bzw. verschiebung mit dem Startgeld?
Gäbe es dann Rückerstattung seitens Veranstalter oder hat man "Pech gehabt"?
Ich meine, wir zahlen ja für Challenge oder IM ja nicht gerade wenig, bei einem kleinen Laufevent für 20€ wäre es mir egal, aber bei 600€?
Meiner Meinung nach muss der Veranstalter die Startgelder zurückzahlen. So ist es auch bei unserem Trainingslager, bei dem der Reisepreis zurückerstattet wird.
Meiner Meinung nach muss der Veranstalter die Startgelder zurückzahlen. So ist es auch bei unserem Trainingslager, bei dem der Reisepreis zurückerstattet wird.
Ja hätte ich spontan auch gesagt, in dem Artikel wird aber von im sinne unserer Kunden gesprochen:
"Im Fall einer Absage, so Walchshöfer, sei es selbstverständlich, "dass wir das im Sinne unserer Kunden regeln". Dazu gehören auch die Athleten, die mit ihrem Startgeld in Vorleistung gehen und nicht jeden Ausweichtermin akzeptieren können. Bei der rechtlichen Bewertung der Frage auf Rückzahlen, macht es einen Unterschied, ob der Veranstalter gezwungen wurde, das Rennen abzusagen, oder das freiwillig tut."
War jemand schonmal in der Situation bzw. ist für ein bereits abgesagtes Rennen gemeldet?
IM Kraichgau z.b.?
gerade nachgelesen AGB challenge roth:
3.5. Eine Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht.
Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalters (mindestens 90,00 EUR pauschale Bearbeitungsgebühr) statt.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
Geändert von atemnotimneo (19.03.2020 um 19:05 Uhr).
War jemand schonmal in der Situation bzw. ist für ein bereits abgesagtes Rennen gemeldet?
IM Kraichgau z.b.?
Köln 0 € gabs bisher zurück.
Aber natürlich andere Umstände.
Buschhütten gibt 25% Gutschein für's nächste Jahr ... da wohl alle Kosten schon realisiert sind. Ist natürlich echt ärgerlich.
Post Marathon wurde verschoben in Oktober und bietet an, alternativ im nächsten Jahr zu starten. Das ist natürlich eine sehr athletenfreundliche Lösung.
Rechtlich denke ich auch wäre eine Erstattung der Anspruch - aber was nützt es, wenn es dann Insolvenzen gibt? Außer vlt. bei Großveranstaltern wie IM, aber selbst dort könnte es sehr problematisch werden ...
3.5. Eine Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht.
Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalters (mindestens 90,00 EUR pauschale Bearbeitungsgebühr) statt.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
Habe mich für 2020 abgemeldet bzw. auf 2021 verschoben für 90€ Aufpreis. Damit sollte es sicherer sein
3.5. Eine Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalters (mindestens 90,00 EUR pauschale Bearbeitungsgebühr) statt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
Das ist interessant, dass hier die vollständige Rückerstattung per AGBs ausgeschlossen wird. Der Verbraucherschutz schreibt auf seiner Website hingegen:
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn der Veranstalter das Event absagt?
Grundsätzlich besteht in solchen Fällen ein Erstattungsanspruch auf den Ticketpreis. Denn im Falle einer Absage kommt der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nach – unabhängig davon, ob der Veranstalter den Ausfall zu verantworten hat oder nicht.
Unabhängig von den Paragraphen fände ich es gut, wenn eine Lösung gefunden wird, welche von den Rennveranstaltern finanziell gestemmt werden kann. Im Moment erscheint es mir jedoch so, dass der Kunde einen Anspruch auf volle Rückerstattung der Startgebühr hat. Vielleicht können die anwesenden Juristen das einschätzen?