Keine Ahnung warum du immer gegen den Verband wetterst... Der Verband ist für diese Veranstaltung zuständig...
Diese Zuständigkeit hat sich der Verband aber selbst gegeben, oder? Wie ist denn diese "Zuständigkeit" legitimiert? Falls diese Zuständigkeit in der gewünschten Form existieren würde, dann wäre es doch sicher ein Leichtes, eine nicht genehmigte Veranstaltung von den Behörden oder vor Gericht verbieten zu lassen, oder?
Diese Zuständigkeit hat sich der Verband aber selbst gegeben, oder? Wie ist denn diese "Zuständigkeit" legitimiert? Falls diese Zuständigkeit in der gewünschten Form existieren würde, dann wäre es doch sicher ein Leichtes, eine nicht genehmigte Veranstaltung von den Behörden oder vor Gericht verbieten zu lassen, oder?
Sportordnung:
Zitat:
A.1 Grundlage
Die Deutsche Triathlon Union (DTU) ist der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)
allein zuständige und anerkannte Sportfachverband in Deutschland für Triathlon, Duathlon,
Winter-Triathlon, Aquathlon, Swim and Run und verwandte Multisportarten.
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Zitat:
Zitat von captain hook
Heute wird ja schon zum Bikefitter gerannt, bevor man überhaupt weiß, wie man ne Kurbel im Kreis dreht.
Diese Zuständigkeit hat sich der Verband aber selbst gegeben, oder? Wie ist denn diese "Zuständigkeit" legitimiert? Falls diese Zuständigkeit in der gewünschten Form existieren würde, dann wäre es doch sicher ein Leichtes, eine nicht genehmigte Veranstaltung von den Behörden oder vor Gericht verbieten zu lassen, oder?
Nein, die Veranstaltung kann der Verband nicht verbieten. Auch ein Gericht nicht, wenn alle gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen (Genehmigung Stadt, Polizei etc.) gegeben sind. Dafür ist der Verband nicht zuständig.
Er kann laut der eigenen Satzung nur seinen Startpassinhabern verbieten, dort zu starten. Weil sie sich selber mit dem Eintritt in den Verband unter die "Verbandsgerichtsbarkeit" gestellt haben.
Er genehmigt also eigentlich keine Veranstaltungen, sondern nur die Teilnahme der "eigenen" Athleten an einer Veranstaltung.
Ob bei Nichtgenehmigung darin eine unrechtmäßige Schädigung des Veranstalters besteht (gerade wenn der Verband gleichzeitig Konkurrent ist als Veranstaler eines Triathlons), sieht der betroffene Veranstalter naturgemäß anders als der Verband und ist hier wohl Teil des Problems. Und das könnte durchaus gerichtlich geklärt werden, mal abwarten.
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Wer spricht von Siegen? Überstehen ist alles! - Rainer Maria Rilke
Wer ist denn nun noch am Start?
Ich hab meine Utensilien vorbereitet - Rad und Kamera
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Erfahrung ist fast immer eine Parodie auf die Idee. (J.W.v.Goethe)
Das gilt übrigens auch für Weitsprungversuche (= Idee) und Achillessehnenrisse (= Erfahrung) ...
"A.1 Grundlage
Die Deutsche Triathlon Union (DTU) ist der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) allein zuständige und anerkannte Sportfachverband in Deutschland für Triathlon, Duathlon,
Winter-Triathlon, Aquathlon, Swim and Run und verwandte Multisportarten"
Daraus eine "legitimierte Zuständigkeit" ableiten, halte ich für sehr gewagt.
Hier wird nur die Aussage getroffen, dass der eine Verband (DOSB) den anderen Verband (DTU) als einzigen Verband für die genannten Sportarten anerkennt.
__________________ Ein Lächeln ist der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ...
... und ich habe noch mehr vom Triathlon-Szene Workshop mitgenommen