Zitat:
Zitat von flaix
nein, das steht da nicht und das habe ich auch nicht gesagt oder gemeint. Aber es ist doch unstrittig das, um eine Gesetzesänderung zu erreichen eine Signifikanz in der gesellschaftlichen Diskussion erreicht werden muss? Sonst kommt die Diskussion nicht ins Parlament.
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Gut.
Es besteht natürlich ein Unterschied zwischen einer prinzipiellen Haltung bezüglich einer Angelegenheit und der gesellschaftlichen Durchsetzbarkeit dieser Haltung in Form z.B. einer Gesetzesänderung.
Offensichtlich sprichst du von letzterem während ich ersteres aus deinen Worten herauslas...
Zitat:
Zusammenfassung: ich empfinde es als unsachlich wenn als Konterargument der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften Polyamorie, Geschwisterliebe und andere sehr, sehr seltene Formen des Zusammenlebens eingebracht werden.
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Auch prinzpiell verständlich.
Ich möchte es nicht als "Konterargument" verstanden wissen, sondern würde, wie gehabt, gerne Konsequenz und Schlüssigkeit in der Argumentation sehen.
Insofern, mit welcher Logik möchte man polyamoureuse und geschwisterliche Lebensgemeinschaften vom (renovierten) Konstrukt "Ehe für alle" prinzipiell ausschließen ?
Grüße ...