Vorsatz wäre es hier, wenn der Schädiger sich mit Vorsatz betrunken hätte, um dann den Schaden mit voller Absicht zu verursachen. Eher nicht der Fall.
Man betrinkt sich wohl immer vorsätzlich. Bezüglich des Vorsatzes von im Sinne von §§ 316, 315c StGB gilt die vorverlegte Schuld.
Dann stellt sich auch die Frage, ob bei einem Unfall nicht auch von grober Fahrlässikeit oder gar von bedingtem Vorsatz gesprochen werden kann.
Dank Rhing, hört sich gut an.
Gibt es denn hier keinen Versicherungsfachmann, der mehr als die Bedingungen lesen kann und weiß, wie regelmäßig bei solchen Sachverhalten verfahren wird?
Das die aber freiwillig "nen Schnaps drauflegen", dürfte "selten" sein. Ich hab's noch nicht erlebt.
Entspräche auch einen Erfahrungen nicht. Eher das Gegenteil, also zicken, bis man doch zum Anwalt geht.
Dass die versuchen, ihre Kosten zu minimieren, verstehe ich, aber dimarco´s "Zuckerl", wenn man als Geschädigter den kleinen Dienstweg beschreiten will, iss mir noch nicht untergekommen und keinem, den ich kenne.
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Irgendwo, irgendwann, begegnest auch du mal dem Sensenmann. Und in dem Moment denkst gewiss nedd ‘Oh! Ich hätt im Leben viel öfter ins Büro gesollt!‘
Da ich vor Jahren mal in der Schadenabteilung einer Versicherung gearbeitet habe - wenn auch nur in der Schweiz - versuch ich das mal zu beantworte.
Falls der Fahrzeuglenker betrunken war, wird die Versicherung auf ihn Regress nehmen, dh. der Lenker darf die Kosten des Schadenfalles selber bezahlen. In dem hier geschilderten Fall dürfte es aber schwierig sein, das Fahren im angetrunkenen Zustand überhaupt zu beweisen. Der Unfallverursacher wurde ja von der Polizei zu Hause nicht angetroffen und daher dürfte auch kaum eine Alktest vorhanden sein. Die Fahrweise des Fahrers dürfte als Beweis kaum ausreichen.
Auch wenn der Unfall absichtlich, sozusagen mit Vorsatz verursacht wurde, wird ein Versicherer Rückgriff auf den Fahrer nehmen. In diesem Fall hier sind die Aussagen der Zeugen, des Geschädigten sowie des Fahrers selber massgebend. Ich denke, auch der Vorsatz wird nicht einfach zu beweisen sein, auch wenn Zeugen vorhanden sind, die haben ja das Gespräch zwischen dem Radfahrer und dem Autofahrer nicht gehört ...
Es sieht also so aus, dass die Versicherung für den Schaden aufkommen wird, aber nicht unbedingt einen Regress auf den Verusacher nehmen kann. Zumindest dürfte das bei uns in der Schweiz so laufen.
So oder ähnlich läuft es in der Schweiz ab. Ist wie gesagt schon lange her ...
Na ja, ich schreib auch in eigenen Sachen mit RA-Briefkopf, das mag den Unterschied ausmachen. Dann mach ich meine Ansprüche ohne bzw. in einem Fall mit sehr moderatem Schmerzensgeld und ohne RA-Honorar geltend, schreib drunter, dass weitere Schmerzensgeldansprüch und Honorar nicht geltend gemacht werden, wenn das "so durchläuft", ansonsten entsprechend erhöht wird. Danach hab ich nur noch ne Zahlung erhalten. Das ist mir so lieber, als wenn ich 3 mal hin un herschreiben muß. Wenn das so nicht "fluppen" würde, säh das natürlich anders aus. Dann kann man nur alles in Rechnung stellen, schon um ne vernünftige Verhandlungsposition aufzubauen.
@Transswiss: ... und in D wohl auch. Allerdings käme Falco ja im Rechtstreit zwischen Versicherer und Halter/Fahrer als Zeuge in Betracht, so daß der Vorsatz über ihn vielleicht doch nachweisbar ist, vor allem mit den dazu passenden anderen Zeugenaussagen.
Dazu regelt § 117 I VVG:
Ist der Versicherer von der Verpflichtung zur
Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine
Verpflichtung in Ansehung des Dritten bestehen.
Der 3. kann seinen Anspruch also auch dann geltend machen, wenn eine Haftung wegen Vertragsausschlüssen ausgeschlossen ist.
Sehr schönes Juristendeutsch, für Laien wie mich kaum verständlich und ein zumindest scheinbarer Widerspruch in sich.
Der erste Teilsatz bedeutet, bei "Vorsatz" muss die Versicherung nicht zahlen.
Was aber bedeutet die Formulierung "Verpflichtung in Ansehung des Dritten"?
Tritt die Versicherung also doch immer in Vorleistung und holt sich ggf. wenn der "Vorsatz" gerichtlich bestätigt ist die Leistung beim Schädiger (=Versicherungsnehmer) zurück?
Was machen die Versicherer nur mit dem Fugen-s? Bei Schadenfall schmerzen einem ja die Augen. Genauso wie bei Schadenersatz usw. Früher, als ich noch jung war, gab´s im Schadensfall noch Schadensersatz.
Was machen die Versicherer nur mit dem Fugen-s? Bei Schadenfall schmerzen einem ja die Augen. Genauso wie bei Schadenersatz usw. Früher, als ich noch jung war, gab´s im Schadensfall noch Schadensersatz.
Wie auch immer, grüße aus dem off
Also ich habe die Fugen meistens mit Fugenmörtel von PCI verschlossen. Die Firma "S" kenne ich da nicht .
Es tut sich also um den Fall gehen, wo der Schaden passiert ist .