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Alt 17.01.2010, 20:49   #1
Falko
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Registriert seit: 05.03.2007
Ort: Altötting
Beiträge: 702
Ärger mit Inkasso-Büro

Hallo Zusammen,
meine Liebste hat im Netz etwas per Vorkasse (Warenwert ca. 100€, keine speziell angefertigte Ware) bestellt. Am selben Abend hat sie das bereits Bestellte irgendwo zu einem günstigeren Preis gefunden. Sie hat die Vorkasse dann nicht bezahlt, da sie der Meinung war, wenn sie nicht zahlt kommt die Ware nicht und die Sache sei damit erledigt. Dann kam ein Brief vom Inkassobüro mit Bitte um Zahlung zzgl. Inkassogebühren. Wir haben daraufhin per Telefon zu dem Inkassobüro Kontakt aufgenommen und ihnen erklärt wir wollen die Ware nicht mehr und werden darum nicht zahlen. Das Inkassobüro meinte dann wir sollen bezahlen und wenn die Ware da ist einfach zurückschicken. Dies haben wir abgelehnt. Dem Inkassobüro haben wir daraufhin den Vorschlag gemacht 20€ Inkassogebühren zu zahlen um die Sache aus der Welt zu schaffen...wurde auch abgelehnt.

Welche Chance haben wir aus der Sache zukommen?
Bezahlen und uns freuen, dass wir um eine Erfahrung reicher sind?
Nicht zahlen und darauf ankommen lassen?

Ich glaube, da ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande gekommen ist müssen wir zahlen.
Auf der anderen Seit kann man doch kein Geld für eine nicht erbrachte Leistung einfordern?
__________________
Keiner ist so verrückt, dass sich nicht ein noch Verrückterer fände welcher ihn versteht.
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Alt 17.01.2010, 20:57   #2
NBer
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Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 6.873
hmmmm, ich weiß nicht ob ihr im recht seid, da ihr ja nie offiziell vom kauf zurückgetreten seid. woher soll die firma wissen, dass ihr das produkt nicht mehr wollt? eventuell halten die das extra für euch zurück, um auf die bezahlung zu warten. das verursacht alles kosten. einen rechtgültigen kaufvertrag eingehen und danne infach nicht bezahlen geht halt nicht. und das macht auch den kaufvertrag nicht ungültig.
NBer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2010, 21:07   #3
topre
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Registriert seit: 21.02.2009
Ort: München
Beiträge: 1.831
Auch wenn Inkassobüros in den meisten Fällen die letzten Betrüger sind, so ist die Aussage in diesem Falle wohl richtig.
Widerruft erst einmal die Ware bei der Firma und dann schaut wieter...
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Alt 17.01.2010, 21:09   #4
Falko
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Registriert seit: 05.03.2007
Ort: Altötting
Beiträge: 702
Zitat:
Zitat von NBer Beitrag anzeigen
hmmmm, ich weiß nicht ob ihr im recht seid, da ihr ja nie offiziell vom kauf zurückgetreten seid. woher soll die firma wissen, dass ihr das produkt nicht mehr wollt? eventuell halten die das extra für euch zurück, um auf die bezahlung zu warten. das verursacht alles kosten. einen rechtgültigen kaufvertrag eingehen und danne infach nicht bezahlen geht halt nicht. und das macht auch den kaufvertrag nicht ungültig.
So sehe ich das auch.
Aber könnte ja sein, dass wir aus der Sache rauskommen ohne die Ware dann doppelt daheim zu haben.
Dass wir die bestellte Ware nicht mehr möchten (wie bereits geschrieben, keine spezielle Ware; eher "Massenware" und leider kein Verbrauchsgut was man regelmäßig benötigt) haben wir dem Händler und dem Inkassobüro bereits mitgeteilt....aber wohl leider deutlich zu spät.
__________________
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Alt 17.01.2010, 21:17   #5
Steppison
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Registriert seit: 11.05.2008
Ort: Südniedersachsen
Beiträge: 1.294
Ganz einfach:
Ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen. Der Verkäufer ist in der Lage die Bezahlung durchzusetzen. Denn als Käufer bist du in der Pflicht, deinen Teil des Kaufvertrags zu erfüllen. Wenn die das Geld haben, sind die in der Pflicht, ihren Teil der KV zu erfüllen.
Am Einfachsten wäre es, den Artikel zu bezahlen, zu euch liefern zu lassen und dann nach 1-2 Tagen zurückzuschicken. Wenn ihr Versandkosten zahlen müsst, dann könnt ihr bei einem Warenwert über 40 Euro das kostenfrei zurückschicken.
__________________
"Lernen durch Schmerz"
Steppison ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2010, 21:20   #6
Thorsten
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Benutzerbild von Thorsten
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Schreiben da nicht manche Versender sogar, dass der Kaufvertrag erst durch die Lieferung der Ware zustande kommt? Die Bestellung ist doch erst mal nur dein Angebot, dass du deren Angebot zum Kaufen annehmen möchtest. Es muss von deren Seite auch eine Willenserklärung bei dir eigegangen sein. Bestellbestätigung mit Zahlungsaufforderung dürfte aber vermutlich ausreichend sein. Die Konstellation würde ich erst mal prüfen (lassen, denn als Laie ist das wie Hütchenspielerei). Unsere Juristen wie Jahangir oder dude (die sind in der Beziehung die Hütchenspieler ) können das sicher in einem Satz korrekt darlegen.

Nicht bezahlen und schweigen ist aber auf jeden Fall der falsche Weg. In so einem Fall hätte ich mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen und ihm dargelegt, dass du die Ware sowieso nur auf seine Kosten (da > 40 Euro) zurückschicken wirst und er sich lieber seine Rückportokosten sparen sollte und das Geschäft sofort annullieren sollte. Ein schlauer Verkäufer geht drauf ein, ein dummer zahlt den Rückversand und macht sich Arbeit, die ihn nur was kostet.

Ähm - wie lange ist die Nichtbezahlung denn her? Seid ihr im Verzug?
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2010, 21:20   #7
Falko
Szenekenner
 
Benutzerbild von Falko
 
Registriert seit: 05.03.2007
Ort: Altötting
Beiträge: 702
Eben noch mal nachgeschaut: Warenwert 40€// Inkasso will insges. 109€ von uns

Edith sagt eine Bestellbestätigung mit Zahlungsaufforderung per Mail liegt vor.


@Thorsten: Der Tipp wg. zurückschicken ist gut. Wir werden morgen mal den Shop anrufen.
__________________
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Alt 17.01.2010, 21:33   #8
jogi_Frankreich
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Benutzerbild von jogi_Frankreich
 
Registriert seit: 16.12.2009
Ort: La Roche sur Yon
Beiträge: 116
Hallo Falko,

ich denke du hast beim Versandhaus schon angerufen und gefragt ob die es nicht belassen können. Denn das ist reine abzocke. Soweit sind die im recht, doch weiß ich nicht mehr ob du die inkasso bezahlen musst. Sie müssen dich nicht anmahnen, also 1,2,3 Mahnung. Doch würde ich mich nochmal erkundiegen ob das so rechtens ist mit der Inkasso. Hatte da mal so ein fall gehabt die wollten 1200 euro von mir haben. Ich zur Verbraucherschutzzentrale gegangen 7 euro gezahlt damit die den schriftverkehr und somit die Arbeit für mich machen. Und du wirst sehr gut beraten. 4 wochen später war wieder alles gut
Die Verbraucherschutzzentrale hilft in solchen dingen sehr gut.

Laß dich nicht vereppeln.

Gruß jogi
jogi_Frankreich ist offline   Mit Zitat antworten
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