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Alt 24.08.2007, 09:24   #1
RibaldCorello
Szenekenner
 
Registriert seit: 18.01.2007
Beiträge: 912
Gesetzeslage Fahren im Pulk und Radwegepflicht

Jeder von uns kennt doch die Situation, man fährt in einer Kolonne oder auf der Strasse und wird von Autofahrerern angehupt oder angepöbelt.

Heute war bei uns ein Artikel in der Zeitung indem der Leiter des Referats Verkehr beim Polizeipräsidium Karlsruhe dazu Stellung nimmt.

Kolonnenfahren:

Ab 15 Radfahrern darf nebeneinander gefahren werden.

Radwegepflicht:

Eine Benutzungspflicht von Wegen neben der Strasse gibt es laut Strassenverkejrsordnung nur für blau ausgeschilderte Strecken. Diese müssen bestimmte Qualitätsmaßstäbe erfüllen, unter anderem mindestens 1,5 Meter breit sein. Auch wenn ein Radweg nicht zumitbar ist weil er beispielsweise Schlaglöcher aufweißt, dürfen Radfahrer auf die Strasse ausweichen.
RibaldCorello ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2007, 09:40   #2
jens
Szenekenner
 
Registriert seit: 13.11.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 1.125
Zitat:
Zitat von RibaldCorello Beitrag anzeigen

Kolonnenfahren:

Ab 15 Radfahrern darf nebeneinander gefahren werden.

Radwegepflicht:

Auch wenn ein Radweg nicht zumitbar ist weil er beispielsweise Schlaglöcher aufweißt, dürfen Radfahrer auf die Strasse ausweichen.
kolonnefahren heisst aber nicht: alle nebeneinander toleriert wird max 3er-reihe

radweg in unzumutbarem zustand wird vom ordnungsamt gerne kassiert. unter unzumutbar verstehen die nämlich oft: unzumutbar für hollandräder.
__________________
Die schönste Zeit bei der Mitteldistanz sind die 5 Minuten zwischen
"Warum tue ich mir das nur an?"
und
"Wann ist das nächste Rennen?"
jens ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2007, 09:43   #3
Meik
Szenekenner
 
Benutzerbild von Meik
 
Registriert seit: 28.01.2007
Ort: Rhede
Beiträge: 7.566
Ist doch nicht neu?

Kann man alles in der StVO nachlesen, bzw. die Mindestbreiten in den VwV zur StVO.

StVO §2 Abs 4, §27 Abs 1 und VwV-StVO zu §2 Abs 4.

In letzterem: Radweg und Radfahrstreifen mindestens 1,5m, gemeinsamer Fuss+Radweg 2,0m ausserorts, 2,5m innerorts, Radweg für beide Richtungen 2,0m. Empfehlung nochmals je 0,3-0,5m mehr.

Gruß Meik
Meik ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2007, 09:44   #4
Volkeree
Szenekenner
 
Benutzerbild von Volkeree
 
Registriert seit: 02.11.2006
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 4.916
Zitat:
Zitat von RibaldCorello Beitrag anzeigen
Kolonnenfahren:

Ab 15 Radfahrern darf nebeneinander gefahren werden.
Stimmt. Aber ohne es jetzt nachgelesen zu haben, nur in Zweierreihen!
Zitat:
Zitat von RibaldCorello Beitrag anzeigen
Radwegepflicht:

Eine Benutzungspflicht von Wegen neben der Strasse gibt es laut Strassenverkejrsordnung nur für blau ausgeschilderte Strecken. Diese müssen bestimmte Qualitätsmaßstäbe erfüllen, unter anderem mindestens 1,5 Meter breit sein. Auch wenn ein Radweg nicht zumitbar ist weil er beispielsweise Schlaglöcher aufweißt, dürfen Radfahrer auf die Strasse ausweichen.
Das ist so rechtlich nicht ganz richtig.
1. Nur bei den blauen Schildern gilt Benutzungpflicht - also richtig.

2. Rein rechtlich musst du aber auch Radwege nutzen, die nicht ganz so gut sind und auch nicht 1,5 m breit sind.
Es gibt eine Novelle von 1997 oder 98, die die Komunen dazu verpflichtet, nur solche Radwege mit dem blauen Schild auszuschildern, die in gutem Zustand und 1,5 m breit sind. Das hat aber die wenigsten Komunen gestört. Wenn du jetzt einen Radweg nicht nutzt, der deiner Meinung nicht ok ist, bekommst du erst mal ein Verwarngeld (oder du lehnst es ab) und später entscheidet der Richter darüber.
Der eigentlich richtige Weg wäre, du legst gegen die Ausschilderung des schlechten Radwegs Widerspruch ein und die Gerichte entscheiden, ob das blaue Schild weg muss.

In der Praxis werden dich aber wohl die wenigsten Polizisten auf einen unbefahrbaren Radweg zwingen.

Volker
__________________
Volkeree ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2007, 09:52   #5
Meik
Szenekenner
 
Benutzerbild von Meik
 
Registriert seit: 28.01.2007
Ort: Rhede
Beiträge: 7.566
Sieht meist so aus dass bei entsprechenden Radwegen das Verwarngeld nicht durchgesetzt wird damit keiner Einspruch gegen die Kennzeichnung erhebt. Hatte mir in Aachen mal ein Polizist erzählt dass die angewiesen wurden die Radwegepflicht dann nicht zu kontrollieren da die wenigsten Radwege den Vorschriften entsprechen.

Andererseits: Bei halbwegs ordentlichen Radwegen seh ich auch keinen Grund die nicht zu benutzen.

Auch so ein Erlebnis das ich so schnell nicht vergesse. Fahr auf der Strasse obwohl so ein blöder Radweg ... naja, Polizeiauto neben mir, die Scheibe geht runter ... oh oh ... Und was kommt? Boah, bist aber flott unterwegs, wofür trainierst du denn? Hab mich ca. 2min mit denen unterhalten dann haben die mir viel Erfolg gewünscht und sind abgedüst. Mit sicher 30 Autos Schlange hinter mir. Und keiner hat sich getraut zu hupen oder zu überholen

Gruß Meik
Meik ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2007, 09:52   #6
Danksta
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von Danksta
 
Registriert seit: 13.10.2006
Ort: LE
Beiträge: 4.178
Das Problem sind meiner Erfahrung weniger die Polizisten. Die haben in der Regel viel Augenmaß und wissen, welche Radwege zumutbar sind und welche nicht.

Die meisten werden nur grantig, wenn man bei voller Straße dreist nebeneinander fährt und den Radweg ignoriert oder sich und andere gefährdet.

Und auch sonst:
Die schönste Szene hatte ich mal mit Fuxx in der Eifel:
Wir fahren auf einer fast leeren Straße mit gutem Radweg nebeneinander. Kommt ein Polizist auf ner Vespa neben uns.
"Werte Herren, wenn Sie schon nicht den vorhandenen Radweg benutzen, so fahren Sie doch bitte hintereinander."

Wenn es einen Radweg gibt und ich diesen nicht benutze, sehe ich mich der Willkür hirnfreier Autofahrer ausgesetzt, die mich liebevoll durch Hupen und Minimalabstandsfahren belehren
__________________

Geändert von Danksta (24.08.2007 um 10:02 Uhr).
Danksta ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2007, 09:59   #7
feder
Szenekenner
 
Benutzerbild von feder
 
Registriert seit: 09.10.2006
Beiträge: 916
Zitat:
Zitat von Meik Beitrag anzeigen
Andererseits: Bei halbwegs ordentlichen Radwegen seh ich auch keinen Grund die nicht zu benutzen.
Gruß Meik
doch bei manchen schon:

zB wenn der Radweg parallel entlang einer Straße liegt, die durch ein Waldstück führt. oftmals hat es hier Einmündungen in den Wald hinein. wenn Autofahrer über den Radweg in den Wald abbiegen sehen sie schneller Radelnde nicht oder viel zu spät. gleiches gilt wenn sie am Waldrand parken über den RAdweg auf die Straße wollen.

hier bin ich einmal von einem langsam rollenden Auto regelrecht aufgegabelt worden -> einmal Salto vorwärts mit unsanfter Bremsung mit dem Gesicht voraus.
-> der Helm war gesprungen, meine Lippe dick, die Ellenbogen und Knie offen.
feder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2007, 10:01   #8
mauna_kea
 
Beiträge: n/a
ich bin mal von zwei polizisten angehalten worden wegen nichtbenutzen des radweges.
als ich mit sicherer stimme sagte ich sei lizenzfahrer waren sie etwas ratlos. gut fanden die dann, dass ich einen helm auf hatte. leider hatte ich meinen pass nicht dabei, sodass die beiden mit zu mir nach hause kamen und ganz interessiert meinen triastartpass ansahen.
einer meinte dann "ich hab schonmal sowas gehört" und sie sind dann wieder abgezogen.
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