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Alt 08.01.2015, 19:57   #1
Lui
Szenekenner
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 4.757
Rundfunkabzocke

Ich habe vor einigen Monaten von der Rundfunkabzocke ein Schreiben bekommen, dass ich ihnen über 350 Euro schulde, da ich die letzten 100000 Schreiben von den Blutsaugern ignoriert habe.

Ich schrieb ich hätte keine Kohle, worauf man mir Ratenzahlen anbot. Ich habe dann 2-3 Raten bezahlt und es dann wieder schleifen lassen, da ich den Verein am Liebsten nix zahlen würde.
Jetzt bekomme ich ein Schreiben, dass ich den offenen Betrag SOFORT zu zahlen hätte.

Was passiert wenn ich das nicht mache, sondern einfach erstmal 50 Euro überweise? Können sie trotzdem gerichtlich gegen mich vorgehen?
Am Liebsten würde ich die Zahlung vollkommen verweigern, aber ich will nicht plötzlich ein Eintrag in die Schufa bekommen wegen sowas.
Lui ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2015, 20:10   #2
Ironmanfranky63
 
Beiträge: n/a
http://www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm

lese mal hier nach
von einem Bekannten weis ich die sind sehr hartnäckig, aber Schufa Eintrag ist wohl nicht zu befürchten.
  Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2015, 20:27   #3
JENS-KLEVE
Szenekenner
 
Benutzerbild von JENS-KLEVE
 
Registriert seit: 15.10.2009
Ort: KLEVE
Beiträge: 6.118
Wenn du ein Autoradio und/oder einen Fernseher besitzt, wirst du nicht drumrum kommen. Da muss man durch.

In der Zeit, als ich keinen Fernseher besaß, habe ich nur den Autoradiobeitrag gezahlt (obwohl ich nur CDs hörte). Auch damals waren die sehr hartnäckig bezüglich Fernseher, aber ich hatte wirklich keinen.
__________________
OUTING: Ich trage Finisher-Shirts beim Training, auf der Arbeit, in der Disco, auf Pasta-Partys, im Urlaub und beim Einkaufen
JENS-KLEVE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2015, 20:32   #4
Ironmanfranky63
 
Beiträge: n/a
@ Jens die Sachlage hat sich da erheblich geändert. Man zahlt pro Haushalt. Autoradio ; TV alles völlig Wumpe- jeder zahlt- leider.

http://www.freenet.de/finanzen/nachr...96_993562.html
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Alt 08.01.2015, 20:32   #5
Thorsten
Szenekenner
 
Benutzerbild von Thorsten
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE Beitrag anzeigen
Wenn du ein Autoradio und/oder einen Fernseher besitzt, wirst du nicht drumrum kommen. Da muss man durch.
Wenn du einen HAUSHALT hast, wirst du nicht drum herumkommen. Du brauchst seit 2013 dafür kein Empfangsgerät mehr zu besitzen.
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2015, 20:35   #6
Lui
Szenekenner
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 4.757
Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE Beitrag anzeigen
Wenn du ein Autoradio und/oder einen Fernseher besitzt, wirst du nicht drumrum kommen. Da muss man durch.
.
Ich besitze noch nicht mal ein Auto.

Ich habe noch nicht mal vor einen auf Totalverweigerer zu machen, aber ich komme so kaum über die Runden und kann denen nicht mal eben 350 Euro überweisen, bzw WERDE ich es auch nicht.

Daher meine Frage, ob die modernen Wegelagerer, wenn man erstmal einen Fuffi überweist, trotzdem gerichtlich vorgehen können, oder ob das so schnell nicht geht?

@Franky: danke für den Link. Werde ich mir mal reinziehen.
Lui ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2015, 20:36   #7
JENS-KLEVE
Szenekenner
 
Benutzerbild von JENS-KLEVE
 
Registriert seit: 15.10.2009
Ort: KLEVE
Beiträge: 6.118
ok, war ich nicht up to date
__________________
OUTING: Ich trage Finisher-Shirts beim Training, auf der Arbeit, in der Disco, auf Pasta-Partys, im Urlaub und beim Einkaufen
JENS-KLEVE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2015, 20:43   #8
Ironmanfranky63
 
Beiträge: n/a
http://www.gutefrage.net/frage/ab-wa...robleme-schufa

@Lui, das bitte noch mal lesen. Interessiert mich selbst wie die Gerichtsbarkeit hier ist. Kann wohl doch schnell zu einem Schufa Eintrag kommen.
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